Senkung der Energiesteuer
: Greift der Tankrabatt auch bei Heizöl?

Der vom Bundestag beschlossene Tankrabatt soll Autofahrer entlasten. Doch profitieren auch Haushalte, die mit Heizöl heizen?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Heizöl wird durch den Tankrabatt nicht günstiger.

dpa-Zentralbild

Die kurze Antwort: Nein, der Tankrabatt gilt nicht für Heizöl. Die beschlossene Maßnahme bezieht sich auf die Energiesteuer für Kraftstoffe, also vor allem auf Benzin und Diesel. Heizöl ist zwar ebenfalls ein Mineralölprodukt, fällt aber unter andere steuerliche Regelungen und ist nicht Teil der Senkung, die vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 gelten soll.

Warum Heizöl außen vor bleibt

Der Gesetzgeber hat den Tankrabatt als kurzfristige Entlastung für den Verkehrsbereich konzipiert. Im Fokus stehen unter anderem Pendler, Berufstätige mit langen Arbeitswegen sowie Transport- und Logistikunternehmen. Heizkosten wurden in diesem Paket nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage beim Bundesfinanzministerium bestätigte uns ein Pressesprecher, dass der Tankrabatt nur für Benzin und Diesel gelte. Heizöl falle nicht unter die Vergünstigung.

Wie hat sich der Heizöl-Preis entwickelt?

Aktuell kostet Heizöl im Schnitt 133 Euro pro 100 Liter. Seit dem Ausbruch des Iran-Kriegs Anfang Februar 2026 haben die Heizölpreise einen deutlichen Sprung nach oben gemacht. Während sie zuvor noch auf einem vergleichsweise niedrigen und stabilen Niveau lagen, kam es mit Beginn des Konflikts zu einem abrupten Anstieg. In der Folge kletterten die Preise innerhalb kurzer Zeit deutlich nach oben und erreichten im März und April mehrfach höhere Zwischenstände. Seitdem zeigt sich eine volatile Entwicklung: Nach zwischenzeitlichen Rückgängen bleiben die Preise insgesamt erhöht und schwanken auf einem deutlich höheren Niveau als vor dem Konflikt. Zuletzt ist wieder ein leichter Anstieg erkennbar.

Andere Entlastungen im Blick

Parallel zum Tankrabatt wurde eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro beschlossen, die Arbeitgeber freiwillig an ihre Beschäftigten auszahlen können. Diese Zahlung ist allerdings freiwillig, nicht zweckgebunden und nicht speziell auf Heizkosten ausgerichtet.

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