STZ+STZ+Versicherung bei Steckersolar
: Wer haftet, wenn das Balkonkraftwerk abstürzt?

Am 18. Januar geht es auf Bundesebene um Neuerungen bei Balkonkraftwerken. Geplant ist so etwas wie ein Recht auf diese Form der Energieerzeugung. Was bedeutet dies für Mieter und Vermieter?
Von
Judith Sägesser
Stuttgart
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Experten raten, das Balkonkraftwerk in die Haftpflicht mitaufnehmen zu lassen.

dpa/Sven Hoppe