Allwetterreifen: Welches Bußgeld droht ohne Winterreifen?

Mit falschen Reifen kann man schnell im Straßengraben landen (Symbolbild).
IMAGO/Andreas Franke- Winterreifen sind situativ Pflicht: bei Glatteis, Schnee, Matsch, Eis- oder Reifglätte.
- Bußgelder: 60–120 Euro und 1 Punkt, je nach Behinderung, Gefährdung oder Sachschaden.
- Halter haften bei Anordnung der Fahrt mit falschen Reifen: 75 Euro und 1 Punkt.
- Ganzjahresreifen sind erlaubt, aber nur mit Alpine-Symbol erfüllen sie die Pflicht.
- M+S allein reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr. Profil min. 1,6 Millimeter.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, riskiert in Deutschland mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, fällt das Bußgeld höher aus. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Reifenwechsel im Oktober bereits erledigt wurde, sondern wie die Straßenverhältnisse tatsächlich sind. Doch wann sind Winterreifen vorgeschrieben? Welche Regeln gelten für Ganzjahresreifen? Und welche Folgen kann ungeeignete Bereifung bei einem Unfall haben?
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ist für Pkw stets eine wintertaugliche Bereifung vorgeschrieben. Wer trotzdem mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:
Diese Bußgelder drohen ohne Winterreifen
- Fahren ohne vorgeschriebene Winterbereifung: 60 Euro und ein Punkt.
- Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro und ein Punkt.
- Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro und ein Punkt.
- Unfall mit Sachschaden: 120 Euro und ein Punkt.
Die Beträge sind Regelsätze. Der Punkt wird für den Verstoß vergeben, nicht für jeden einzelnen ungeeigneten Reifen. Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden: Wer eine Fahrt mit ungeeigneten Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen anordnet oder zulässt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Allein das Eigentum am Fahrzeug führt dagegen nicht automatisch zu dieser Sanktion.

Auf das Alpine-Symbol kommt es an – M+S alleine reicht nicht mehr aus.
www.imago-images.deAb wann sind Winterreifen Pflicht?
In Deutschland gibt es keinen festen gesetzlichen Termin für den Reifenwechsel. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Die Straßenverhältnisse entscheiden darüber, wann geeignete Reifen erforderlich sind. Bei einem Pkw müssen dann alle vier Räder wintertauglich bereift sein. Winterreifen nur auf der Antriebsachse reichen nicht aus.
Die bekannte Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist lediglich eine Orientierung und keine gesetzliche Frist. Ein kalter Oktobertag löst deshalb nicht automatisch eine Winterreifenpflicht aus. Umgekehrt kann winterliche Bereifung auch außerhalb dieses Zeitraums vorgeschrieben sein, wenn Schnee oder Glätte auftreten.
Sind Ganzjahresreifen 2026 noch erlaubt?
Ja, Ganzjahresreifen sind weiterhin erlaubt. Für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen sie allerdings das Alpine-Symbol tragen: einen stilisierten Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke. Damit können sie die gesetzliche Winterreifenpflicht erfüllen.
Eine alleinige M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Die Übergangsregelung für bestimmte ältere M+S-Reifen endete am 30. September 2024. Wer solche Reifen ohne Alpine-Symbol bei Schnee oder Eis verwendet, erfüllt die Winterreifenpflicht daher nicht. Bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen dürfen sie grundsätzlich weiter genutzt werden, sofern sie die übrigen Anforderungen erfüllen.
Beim Reifencheck sollte deshalb nicht nur auf Produktbezeichnungen wie „AllSeason“ oder „4Seasons“ geachtet werden. Ausschlaggebend für die Wintertauglichkeit im rechtlichen Sinne ist das Alpine-Symbol. Zusätzlich gilt die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern im Hauptprofil.
Versicherung ohne Winterreifen?
Neben dem Bußgeld können Probleme mit der Versicherung entstehen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, muss insbesondere bei grober Fahrlässigkeit mit einer Kürzung der Kaskoleistung rechnen.
Ungeeignete Bereifung kann außerdem zu einem Mitverschulden führen, selbst wenn der Unfall ursprünglich von einem anderen Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurde. Entscheidend ist, ob und wie die Bereifung zum Unfall oder zu dessen Folgen beigetragen hat. Die pauschale Aussage „Ohne Winterreifen zahlt die Versicherung nicht“ ist deshalb falsch. Es kommt auf den Unfallhergang und die Bewertung des Einzelfalls an.
Alpine-Symbol für Ganzjahresreifen
Ohne geeignete Winterbereifung drohen bei winterlichen Straßenverhältnissen 60 bis 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ein noch nicht erledigter Reifenwechsel allein ist dagegen kein Verstoß.
Wer Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol nutzt, kann die Winterreifenpflicht auch ohne saisonalen Wechsel erfüllen. Deshalb lohnt sich vor dem Winter ein Blick auf Kennzeichnung, Profil und Zustand der Reifen. Fehlt die geeignete Bereifung, muss das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen bleiben.


