Recycling
: Kaffeekapseln: Verbot oder Pfand ab 12. August?

Millionen Kunden betroffen: Was die neuen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tatsächlich für Verbraucher und Handel bedeuten.
Von
Michael Maier
Berlin
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ARCHIV - Bunte Kaffee-Kapseln der Marke Nespresso liegen am 09.08.2012 auf einem Tisch in München. Billigere Konkurrenzprodukte von Nespresso-Kaffeekapseln dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf weiterhin mit dem Hinweis angepriesen werden, dass sie für Nespresso-Maschinen geeignet sind. Foto: Victoria Bonn-Meuser/dpa (Zu dpa vom 21.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Bunte Kaffee-Kapseln der Marke Nespresso.

dpa

In den sozialen Medien und Nachrichtenforen kursieren Gerüchte über ein angebliches „Kaffeekapseln-Verbot“ oder eine neue Pfandpflicht auf Kaffeekapseln ab dem 12. August. Doch was ist an den Behauptungen wirklich dran? Bislang bewegten sich Kaffeekapseln und -pads rechtlich in einer Grauzone. Da sie nach dem Brühvorgang organischen Kaffeesatz enthalten, wurden sie in manchen Rechtsrahmen nicht als klassische Verpackung, sondern als Produkt-Abfall-Gemisch gewertet. Nun gibt es eine Klarstellung auf EU-Ebene: Sowohl starre Kapseln (aus Aluminium oder Kunststoff) als auch durchlässige Filterbeutel und Kaffeepads fallen ab 12. August künftig eindeutig unter den rechtlichen Begriff der Verpackung. Theoretisch könnte das längerfristig den Weg für eine Pfandpflicht ebnen, die von manchen gefordert wird.

  • Gibt es ein Verbot von Kaffeekapseln? Nein. Es gibt kein zum 12. August 20226 kein Verbot von Kaffeekapseln, Kaffeepads oder Teebeuteln.
  • Kosten Kaffeekapseln jetzt Pfand? Nein. Es wird ab 12. August 2026 kein Pfand auf Kaffeekapseln erhoben. Pfandautomaten im Supermarkt nehmen nach wie vor nur Getränkebehälter wie Einweg- und Mehrwegflaschen sowie Dosen an – aber keine Kapseln.
  • Was passiert am 12. August wirklich? Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt nach einer Übergangsfrist in Kraft. Ab diesem Stichtag gelten Kaffeekapseln, Kaffeepads und Teebeutel EU-weit rechtlich offiziell als Verpackungen.

Aber warum wurde dann überhaupt eine neue Regelung formuliert? Dafür gibt es verschiedene Gründe, die vor allem auf die Industrie abzielen.

Eiswürfel sind in einem Glas Eiskaffee zu sehen: ARCHIV - Viel Versprechen, wenig Substanz: Viele High-Protein-Eiskaffees enthalten deutlich weniger Eiweiß, als die Verpackung suggeriert. Foto: Annette Riedl/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Erfrischender Eiskaffee für die heiße Jahreszeit.

Annette Riedl/dpa-mag/dpa

Einstufung von Kaffeekapseln als Verpackung

  • Rechtstlage: Sowohl starre Kapseln (aus Aluminium oder Kunststoff) als auch durchlässige Filterbeutel und Kaffeepads fallen künftig eindeutig unter den rechtlichen Begriff der Verpackung.
  • Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen, die Kapseln befüllen, importieren oder vertreiben, werden verpflichtend in die erweiterten Sammel- und Recyclingsysteme eingebunden.
  • Schadstoff-Grenzwerte: Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten ab diesem Zeitpunkt strenge Sicherheits- und Umweltstandards, unter anderem feste Grenzwerte für PFAS.

Was bedeutet das Ganze nun für den Alltag von Kaffeetrinkern? Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich beim täglichen Einkauf im Supermarkt erst einmal nichts:

  • Kein Aufpreis an der Kasse: Sie zahlen beim Kauf keinen Pfandbetrag.
  • Entsorgung: Kaffeekapseln können weiterhin so entsorgt werden wie bisher (je nach Region teilweise in der Gelben Tonne)
  • Biologisch abbaubare Kapseln/Pads: Für kompostierbare Kaffeepads und Teebeutel greifen gestaffelte Vorgaben bezüglich der industriellen Kompostierbarkeit

Man lasse sich also nicht verunsichern: Kaffeekapseln bleiben bis auf Weiteres erlaubt und pfandfrei. Der 12. August 2026 markiert lediglich einen juristischen Stichtag in der Europäischen Union, der Hersteller stärker beim Recycling in die Pflicht nimmt und die Mülltrennung EU-weit vereinheitlichen soll.