Krankschreibung ab dem 1. Tag: Ab wann gilt die neue Regel?

Die neue Regelung könnte schon bald in Kraft treten.
Bernd Weißbrod/dpaDie Bundesregierung plant, die Regeln für Krankmeldungen zu verschärfen. Künftig sollen Beschäftigte grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Viele Arbeitnehmer fragen sich deshalb, ab wann die neue Regel tatsächlich gilt.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Derzeit handelt es sich um einen politischen Beschluss der Regierungskoalition. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wurde bislang nicht genannt. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte in der ZDF-Sendung maybrit illner spezial am 2. Juli 2026 lediglich, dass die entsprechenden Gesetze im kommenden Herbst im Bundestag beraten werden sollen. Realistisch scheint die Umsetzung nach dieser Aussage also zum Ende diesen Jahres oder zum Start von 2027. Bis ein Gesetz beschlossen und anschließend in Kraft tritt, gelten daher weiterhin die bisherigen gesetzlichen Regelungen.
Was plant die Bundesregierung?
Nach den Plänen der Koalition soll künftig wieder die Regel gelten, die bereits vor der Corona-Pandemie bestand: Arbeitnehmer sollen grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Nach Angaben von Merz wurde die telefonische Krankschreibung ursprünglich eingeführt, um während der Corona-Pandemie Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden. Sie sei jedoch nicht als dauerhafte Erleichterung für Krankmeldungen gedacht gewesen. Zudem verwies der Bundeskanzler auf einen deutlichen Anstieg der Krankschreibungen seit Einführung der Telefon-AU.
Ausnahmen bleiben möglich
Auch wenn die gesetzliche Regel verschärft werden soll, bedeutet das nicht, dass jeder Beschäftigte zwingend am ersten Krankheitstag eine AU vorlegen muss. Merz stellte klar, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin individuelle Vereinbarungen treffen können. Ebenso können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen vorsehen.
Bis zur Gesetzesänderung bleibt alles beim Alten
Solange die geplante Reform nicht vom Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, gelten die bisherigen Vorschriften. Ein konkreter Starttermin für die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag steht daher derzeit noch nicht fest.

