Das ist der aktuelle Stand
: Steigen 2026 die Krankenkassenbeiträge?

Kommt nächstes Jahr eine weitere Erhöhung der Krankenkassenbeiträge? So ist der aktuelle Stand.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Die Krankenkassenbeiträge werden wahrscheinlich steigen.

Kittyfly / shutterstock.com

Fest steht: Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitrag für die Krankenkassen steigt 2026 von derzeit 2,5 auf 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat mit einem Sparpaket verhindert, dass dieser Wert noch höher ausfällt. Allerdings handelt es sich bei diesem Satz um eine rechnerische Größe, die vor allem für Auszubildende mit sehr niedrigem Einkommen relevant ist. Für die meisten gesetzlich Versicherten legt nicht das Ministerium, sondern die einzelne Krankenkasse den tatsächlichen Zusatzbeitrag fest – und hier ist offen, was 2026 auf die Versicherten zukommt. Ein Anstieg gilt jedoch als sehr wahrscheinlich.

Warum die Kosten steigen dürften

Die Ausgaben im Gesundheitswesen wachsen seit Jahren schneller als die Einnahmen. Allein die Krankenhauskosten sollen 2026 um rund acht Milliarden Euro steigen. Gleichzeitig sind die Kassen verpflichtet, ihre Mindestreserven zu stärken, was vielen zuletzt kaum möglich war. Schon jetzt liegt der nicht gewichtete Durchschnittszusatzbeitrag nach Berechnungen eher bei 3,1 Prozent als bei den offiziell genannten 2,9 Prozent. Diese Entwicklung dürfte sich fortsetzen – konkrete Beitragssätze lassen sich aber noch nicht vorhersagen.

Auch Privatversicherte sind betroffen

Auch die private Krankenversicherung kommt 2026 nicht ohne Erhöhungen aus. Laut PKV-Verband müssen rund 60 Prozent der Mitglieder mit einem durchschnittlichen Beitragsanstieg von etwa 13 Prozent rechnen. Gründe sind steigende Gesundheitskosten in allen Leistungsbereichen, neue medizinische Verfahren und die Auswirkungen der bereits starken Beitragssprünge zu Beginn des Jahres 2025.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026

Neben den Zusatzbeiträgen wirkt sich ab 1. Januar 2026 eine weitere Änderung auf die Beiträge vieler Gutverdienender aus: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung zugestimmt. In der Krankenversicherung erhöht sich die Grenze auf 69.750 Euro Jahresbrutto beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt – auf 77.400 Euro jährlich. Für die meisten Beschäftigten ändert sich dadurch nichts. Wer jedoch über diesen Grenzen liegt, zahlt künftig höhere absolute Beiträge, da ein größerer Teil des Einkommens verbeitragt wird. Die Bundesregierung passt die Rechengrößen jedes Jahr an die Lohnentwicklung an, um das Verhältnis zwischen Einkommen, Beitragslast und späteren Leistungsansprüchen stabil zu halten.

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