Bahnflächen bei Stuttgart 21 Wie Özdemir seine Vorbehalte im Streit um Gleisflächen begründet

Nicht nur die Gleisflächen in Stuttgart sind von einer Gesetzesänderung betroffen, die Städtebau auf bisherigen Bahnarealen erschwert. Foto: IMAGO//Arnulf Hettrich

Das Bundeslandwirtschaftsministerium von Cem Özdemir bestätigt, dass es bei der Neuregelung des Eisenbahngesetzes wegen Klärungsbedarf bremste. Begründung: es gehe um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Das Aus der Berliner Ampel-Koalition verlängert die Hängepartie um Gleisflächen, die einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollen. Das einstige Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP hatte Ende 2023 die entsprechenden Vorgaben im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) verschärft und damit die Umsetzung von Projekten wie etwa dem Rosensteinviertel auf auf den innerstädtischen Bahnarealen in Stuttgart deutlich erschwert.

 

Den Koalitionären dämmerte, – auch weil es massive Proteste von Städten und kommunalen Spitzenverbänden gab – dass die Neuregelung einer abermaligen Überarbeitung bedurfte. Einen Vorschlag aus dem Bundesverkehrsministerium, wie der Sache beizukommen sei, versah das Bundeslandwirtschaftsministerium allerdings mit einem sogenannten Leitungsvorbehalt – ein Instrument, zu dem immer dann im Verfahren gegriffen wird, wenn ein Ministerium noch weiteren Klärungsbedarf sieht.

Steffen Bilger, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Ludwigsburg und vormaliger Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, verlangte nun Aufklärung darüber „aufgrund welcher formaler Zuständigkeit oder gegebenenfalls fachlicher Expertise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter der Verantwortung von Bundesminister Cem Özdemir“ bei der abermaligen Gesetzesänderung gezögert habe.

In ihrer Antwort verweist Claudia Müller, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, auf die Zuständigkeit für den ländlichen Raum. In diesem Rahmen setze man „sich im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse für ein angemessenes Mobilitätsangebot als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Menschen in den ländlichen Räumen ein“. Mit dem Leitungsvorbehalt sei eine Bitte ans Bundesverkehrsministerium verbunden gewesen, „sicherzustellen, dass keine Schienenwege entwidmet werden, die zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls reaktiviert werden könnten“.

Stillstand nach Ampel-Aus

Den Leitungsvorbehalt habe man am 1. November aufgehoben. „Herr Bundesminister Özdemir hat persönlich deutlich gemacht, dass er eine zügige Verabschiedung des Gesetzes für dringend geboten erachtet“, schreibt Müller. Doch dann kam das Ampel-Aus. „Leider finden derzeit aus übergeordneten politischen Gründen keine Gespräche zwischen der demokratischen Opposition und den regierungstragenden Fraktionen statt, die zum Herbeiführen eines Beschlusses erforderlich wären“, scheibt Müller.

Steffen Bilger stellt die Auskunft nicht zufrieden. „Weshalb ausgerechnet das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Leitungsvorbehalt eingelegt hat, wird in der Antwort der Bundesregierung nicht glaubhaft begründet“, sagt er. Immerhin bestehe nun Klarheit darüber, „dass es tatsächlich einen Leitungsvorbehalt gab und der Bundeslandwirtschaftsminister damit die Verantwortung für eine weitere Verzögerung bei der Klärung des durch die Ampel verursachten Durcheinanders beim Allgemeinen Eisenbahngesetz trägt“.

Stuttgart rüstet sich für juristische Klärung

Betroffen seien rund 200 Kommunen bundesweit, in denen die weitere Entwicklung von Projekten aufgehalten werde. „Stadt, Region und Land kämpfen mit Unterstützung der Grünen für eine Lösung des von der Ampel verursachten Problems mit dem AEG und ausgerechnet der Spitzenkandidat der Grünen für die Landtagswahl stellt sich dagegen. Dafür fehlt mir jedes Verständnis“. Bilger vermutet, dass im Windschatten der AEG-Debatte schlicht alte Kämpfe weitergeführt würden. Bei den Grünen im Bund seien „einige Protagonisten in die Versuchung geraten, mit einer Änderung beim AEG alte S-21-Konflikte weiter ausfechten zu wollen“.

Im Stuttgarter Rathaus, wo man sich um die Pläne fürs Rosensteinviertel Sorgen macht, hatte man auf eine abermalige Änderung des Gesetzes gebaut – und aber gleichzeitig den Weg frei gemacht, innerhalb der im Dezember 2024 endenden Jahresfrist juristisch gegen die Gesetzesänderung vorzugehen. Eine Gemeinderatsmehrheit befürwortete Anfang November den Vorschlag der Verwaltung, eine kommunale Verfassungsbeschwerde wegen der Neuregelung des AEG voranzutreiben.

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