Bahnflächen in Stuttgart Macht Schwarz-Rot den Weg fürs Rosensteinviertel frei?

Auf den bisherigen Gleisflächen in Stuttgart soll ein neuer Stadtteil entstehen. Foto: Imago/Wilhelm Mierendorf

Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung: Könnte das Rosensteinviertel in Stuttgart Realität werden? OB Nopper sieht Hoffnung für benötigten Wohnraum.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wieder Städtebau auf bisherigen Bahnflächen ermöglichen. Die ehemalige Ampel-Koalition hatte den dafür einschlägigen Paragrafen 23 des Regelwerks verschärft – und damit unter anderem die Nachnutzung der durch Stuttgart21 freiwerdenden Bahnflächen für die Stadtentwicklung in Frage gestellt.

 

Bundesregierung plant Gesetzesänderung für Stadtentwicklung

Das Bundesverkehrsministerium meldet nun, dass das Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe „für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Paragrafen des Allgemeinen Eisenbahn Gesetzes verabschiedet“ habe. „Es ist den Menschen in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht“, sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).

Im Stuttgarter Rathaus ist man erleichtert, dass wieder Bewegung in die Sache kommt. „Wir brauchen im Interesse des Zukunfts- und Modellprojekts Stuttgart-Rosenstein dringend eine Korrektur“, sagt Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU). Daher sei es „gut und richtig, dass die neue Bundesregierung jetzt unverzüglich tätig geworden ist. Die erneute Änderung muss sicherstellen, dass zukunftsweisende Wohnungsbauprojekte wie das Rosensteinquartier realisiert werden können.“

Beim Bundesverkehrsministerium weist man darauf hin, dass man nun „die Grundlage für eine schnelle Lösung“ geschaffen habe. „Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen“. In der Diskussion, die im Nachgang zur Gesetzesänderung der Ampel aufgekommen war, hatte der Deutsche Städtetag eine Liste von Städtebauvorhaben zusammengetragen, die durch die neue Gesetzeslage blockiert wurden. So waren in Berlin insgesamt neun Projekte betroffen, die rund 5800 Wohneinheiten schaffen sollten. In Düsseldorf standen die Pläne für das „Glasmacherviertel“, das mit etwa 1700 geplanten Einheiten das größte Wohnungsbauprojekt in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt darstellt, auf der Kippe.

München hat für fünf Vorhaben Anträge bei zuständigen Eisenbahn-Bundesamt gestellt, darunter für die zentralen Projekte „Starnberger Flügelbahnhof“ und „Orleanshöfe“, die nach der Gesetzesänderung ruhten. Auf diese große Betroffenheit spielt auch Michael Donth an. Der Reutlinger Bundestagsabgeordnete, der für die CDU im Verkehrsausschuss des Parlaments sitzt, erklärt, die angestrebte Gesetzesänderung sei „für alle rund 150 Projekte, die wegen der von der Ampel durchgezogen Gesetzesverschärfung seit anderthalb Jahren auf Eis liegen, ein wichtiges Signal“. Bis zur Sommerpause wolle man eine „ausgewogene Regelung zwischen Verkehrsbedürfnissen und Stadtentwicklungsvorhaben ermöglichen“. Darauf warteten „Städte und Gemeinden in ganz Deutschland händeringend. Das größte Projekt dabei ist das Rosensteinquartier in Stuttgart“.

Das geplante Rosensteinviertel in einem Modell. Foto: Stadt Stuttgart/Koeber Landschaftsarchitektur und asp Architekten

Gesetzesänderung: Hoffnung für Stuttgarts Rosensteinquartier

Stuttgart klagt vor dem Verfassungsgericht

In Stuttgart hatte man die Entwicklung mit Missbehagen verfolgt. Die Stadt hatte die durch Stuttgart 21 frei werdenden Gleisflächen Ende 2001 für umgerechnet 459 Millionen Euro gekauft. Dort soll das Rosensteinviertel entstehen. In Erwartung dieser Entwicklungsmöglichkeit hatte die Stadt Pläne für Neubaugebiete auf Grünflächen am Stadtrand zu den Akten gelegt.

Nachdem alle politischen Appelle, die Änderungen am AEG wieder zurückzunehmen, ergebnislos verhallt waren, machte der Gemeinderat im November vergangenen Jahres den Weg frei für eine Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

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