Können auch Empfänger von Sozialleistungen einen Krisenbonus erhalten? Lesen Sie hier, was geplant ist.
Die Bundesregierung will Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu zahlen. Hintergrund sind die gestiegenen Verbraucherpreise infolge des Iran-Kriegs. Die Zahlung soll zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Der Bundestag stimmt morgen über den Krisenbonus ab. Voraussichtlich kann er bereits ab Juli 2026 ausgezahlt werden. Doch eine zentrale Frage bleibt: Was bedeutet das für Menschen, die Bürgergeld beziehen?
Bekommen Bürgergeld-Empfänger den Bonus?
Für einen großen Teil lautet die Antwort: nein. Wer Bürgergeld bezieht und nicht arbeitet, hat keinen Anspruch auf die Entlastungsprämie. Der Grund ist simpel: Die Zahlung ist ausdrücklich als Leistung von Arbeitgebern konzipiert. Ohne Arbeitsverhältnis gibt es keinen Zugang zu dieser Prämie.
Anders sieht es bei Menschen aus, die arbeiten und ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken. Für diese Gruppe ist eine entscheidende Ausnahme vorgesehen: Die Entlastungsprämie soll nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Geplant ist dafür eine Anpassung der Bürgergeld-Verordnung. Die Zahlung würde dann nicht als Einkommen gewertet. Denn normalerweise führen zusätzliche Einnahmen dazu, dass Sozialleistungen gekürzt werden. In diesem Fall soll genau das verhindert werden. Aufstocker könnten die Prämie somit voll behalten.
Wer bekommt die Prämie – und wer nicht?
Selbst unter Arbeitnehmern ist die Zahlung keineswegs sicher. Die Entlastungsprämie ist freiwillig. Arbeitgeber können sie zahlen, müssen es aber nicht.
Das bedeutet: Es gibt keinen generellen Anspruch auf die 1.000 Euro. Ob Geld fließt, hängt allein vom jeweiligen Unternehmen ab.
Die Bundesregierung schafft lediglich die steuerlichen Voraussetzungen. Die Entscheidung liegt aber letztlich bei den Betrieben – abhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage.