Die hauchdünne Bücherei-Entscheidung des Esslinger Gemeinderats schlägt weiter Wellen. Auf Antrag der AfD hat das Regierungspräsidium den Beschluss geprüft.

Reporter: Alexander Maier (adi)

Mit der hauchdünnen Mehrheit von nur einer Stimme hat der Esslinger Gemeinderat am 30. Juni beschlossen, die Stadtbücherei ins frühere Modehaus Kögel zu verlegen. Da ein Vertreter der CDU und zwei der Freien Wähler verhindert waren, hätte es ein Patt geben können, der Umzug wäre vom Tisch gewesen. Freie Wähler und CDU einigten sich jedoch auf ein sogenanntes „Pairing“ – ein CDU-Stadtrat beteiligte sich nicht an der Abstimmung. Die AfD sah dadurch „das Prinzip der persönlichen Stimmabgabe verletzt“ und forderte, die Rechtsaufsicht einzuschalten. Die hat nun genau wie der Städtetag reagiert – beide sehen keinen Anlass zur Kritik.

 

Die Stadtverwaltung fand die Bücherei-Entscheidung von Anfang an untadelig. „Ziel von Pairing-Vereinbarungen ist die Wahrung der proportionalen Mehrheitsverhältnisse im Gremium, die mittels Wahl durch die Bürgerschaft bestimmt wurden“, heißt es im Rathaus. Solche Absprachen seien möglich, „da generell kein Widerspruch zum geltenden Kommunalrecht besteht“.

Esslinger Stadtverwaltung sieht sich bestätigt

Wenn es nach der Ratsmehrheit geht, soll das frühere Modehaus Kögel zur Bücherei werden. Foto: Horst Rudel

Die Rechtsprechung zeige, „dass Pairing-Vereinbarungen zwischen den Fraktionen des Gemeinderats – so, wie sie auch in zahlreichen Landes- und im Bundesparlament zur Anwendung kommen – zulässig sind“. Da solche Vereinbarungen freiwillig sind, stünden sie auch nicht im Widerspruch zur freien Ausübung des Mandats.

Die AfD sah das anders und forderte, das Zustandekommen und die Gültigkeit des damaligen Beschlusses zu überprüfen und das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde einzuschalten. Zusätzlich hat die Stadt den Städtetag um eine rechtliche Bewertung gebeten. Weil beide „die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung vollumfänglich bestätigen“, sieht man im Rathaus „weiterhin keinerlei Veranlassung, die Rechtmäßigkeit der gemeinderätlichen Beschlussfassung anzuzweifeln“. Die von der AfD geforderte Wiederholung der Abstimmung sei somit nicht angezeigt.

„Die Rechtslage ist nun geklärt“, sagt CDU-Fraktionschef Tim Hauser. Die CDU lehne einen Umzug der Bücherei ins Kögel-Gebäude ab. „Zugleich ist es uns wichtig, dass der politische Wettstreit bei allen inhaltlichen Unterschieden fair und verlässlich bleibt“, sagt Hauser. „Gerade bei krankheitsbedingten Ausfällen hat es sich bislang gezeigt, dass niemand diese Situation für eigene Vorteile ausnutzt. Wir setzen darauf, dass dies so bleibt und sind sicher, dass sich diese Fairness auch bei einem möglichen positiven Bürgerentscheid für den Pfleghof zeigen wird und dass OB, Grüne, SPD und Freie Wähler das Ergebnis anerkennen.“

Bürgerentscheid zur Esslinger Bücherei läuft

Bestätigt sieht sich auch Freie-Wähler-Fraktionschefin Annette Silberhorn-Hemminger in ihrer Haltung: „Die vorliegenden Stellungnahmen sind eindeutig – der Gemeinderatsbeschluss ist gültig. Das Pairing muss einem nicht gefallen, führt aber zu rechtssicheren Beschlüssen – und das ist entscheidend. In Esslingen wird Pairing äußerst selten angewandt – und nur dann, wenn trotz gegensätzlicher Positionen gegenseitiges Vertrauen besteht. Über Parteigrenzen hinweg hat es hier eine lange und bewährte Tradition. Ein Wert, den man bei aller politischen Konkurrenz nicht unterschätzen sollte.“

AfD-Fraktionschef Stephan Köthe bleibt bei seiner Kritik: „Eine Mehrheit für den Umzug der Bücherei in den Kögel war unter den anwesenden Stadträten nicht gegeben. Erst nachdem ein Stadtrat den Raum verlassen hat, gab es eine Nein-Stimme weniger.“ Köthe „bezweifelt, dass es der Anwesenheitspflicht genügt, wenn ein Stadtrat den Saal verlässt, um sich gezielt einer Abstimmung zu entziehen“. Demokratie dürfe „nicht durch Hinterzimmerabsprachen ersetzt werden“. Die AfD begrüßt es, „dass nun der Bürger als Souverän einen Bürgerentscheid herbeiführen kann, damit der Wählerwille umgesetzt wird – wenn nicht erneut drei Jahre gewartet wird, bis die Bindungsfrist abgelaufen ist, um dann das Gegenteil zu tun“.