Die kalte Progression führt zu heimlichen Steuererhöhungen, die vor allem die arbeitende Mitte belasten. Ab 2025 sind jedoch Änderungen geplant, die Steuerzahler entlasten sollen.
Die kalte Progression beschreibt eine schleichende Steuererhöhung, die vor allem dann auftritt, wenn Einkommensteuersätze nicht an die Inflation angepasst werden. Wenn die Löhne durch eine Gehaltserhöhung nominal steigen, um die Inflation auszugleichen, aber gleichzeitig in eine höhere Steuerklasse rutschen, zahlt der Steuerzahler prozentual mehr Steuern, obwohl sein Realeinkommen (die Kaufkraft) eigentlich unverändert bleibt.
In Deutschland wird die kalte Progression häufig diskutiert, da sie viele Bürger betrifft, ohne dass sie eine reale Verbesserung ihrer finanziellen Lage erfahren. Um die Auswirkungen der kalten Progression zu mindern, passt die Bundesregierung regelmäßig den Einkommensteuertarif an die Inflation an. Dies soll sicherstellen, dass steuerliche Mehrbelastungen durch steigende Einkommen vermieden werden und nur reale Einkommenssteigerungen steuerlich erfasst werden.
Was soll 2025 geändert werden?
Ab 2025 soll die kalte Progression durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs ausgeglichen werden. Daran hält Kanzler Scholz auch nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition fest, wie er in seiner Rede vom 13. November beteuerte.
Das Bundeskabinett hat im Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts beschlossen, das ab 2025 und 2026 weitere Entlastungen für Steuerzahler vorsieht. Die Verschiebung der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif, ohne den Grundfreibetrag, wird zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 3,4 Milliarden Euro führen, mit einer zusätzlichen Entlastung von 2,8 Milliarden Euro ab 2026. Dieses Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundestags und Bundesrats.
Auf welcher Basis wird die kalte Progression bemessen?
Die Bundesregierung erstellt alle zwei Jahre einen Bericht, der die Schätzung der kalten Progression in der Einkommensteuer beschreibt. Hierfür wird angenommen, dass alle Steuerpflichtigen eine Einkommenssteigerung in Höhe der maßgeblichen Inflationsrate erfahren. Diese Inflationsrate bildet die Grundlage für die Anpassung der Steuerwerte. Dies ermöglicht es, die Effekte der kalten Progression transparent zu machen und den Steuertarif entsprechend anzupassen.
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Weshalb wird die kalte Progression ausgeglichen?
Der Ausgleich der kalten Progression ist eine Frage der Fairness: Der Staat soll sich nicht an der Inflation bereichern. Besonders für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen wäre es unfair, wenn sie durch Steuererhöhungen weiter belastet würden, obwohl ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Der Staat sorgt also dafür, dass die Steuerlast gerecht bleibt, auch in Zeiten hoher Inflation.
Wie wird die kalte Progression ausgeglichen?
Um die kalte Progression auszugleichen, passt der Staat regelmäßig den Steuerverlauf an die Inflation an. Dazu werden die Steuergrenzen und der Grundfreibetrag nach oben verschoben. So bleibt man trotz Gehaltserhöhung in derselben Steuerklasse, wenn das Einkommen nur um die Inflation steigt. Diese Anpassung sorgt dafür, dass man keine zusätzlichen Steuern zahlt, die nur durch die Inflation entstanden wären.
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Seit wann wird die kalte Progression korrigiert?
Seit 2015 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht, der die Auswirkungen der kalten Progression aufzeigt. Auf Basis dieses Berichts passt der Gesetzgeber seit 2016 den Einkommensteuertarif an die Inflation an. Diese Praxis soll sicherstellen, dass Steuerzahler nicht unbemerkt belastet werden, insbesondere in Phasen hoher Inflation.
Wann und für wen gilt der Ausgleich?
Der Ausgleich wird im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes alle zwei Jahre für die kommenden zwei Jahre normiert. Dabei wurde entschieden, dass sehr hohe Einkommen ab einer bestimmten Grenze (aktuell bei 277.826 Euro) keine inflationsbedingte Anpassung erhalten, da Geringverdiener im Vergleich stärker von den Preissteigerungen betroffen sind.