Klimaziel 2035 in Stuttgart Neues Heizungsgesetz – Stoppt Stuttgart nun die Wärmeplanung, OB Nopper?

, aktualisiert am 27.02.2026 - 14:55 Uhr
Was bedeuten die Entwicklungen in Berlin beim Heizungsgesetz für Stuttgart? Foto: picture alliance/dpa, Lichtgut/Julian Rettig

Kommt das neue Heizungsgesetz, dürfen auch nach dem 1. Juli Gasheizungen in Stuttgart eingebaut werden. Das hat Folgen für Wärmeplanung und Klimaziel. OB Frank Nopper äußert sich dazu.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Seit Dienstagabend liegen die Eckpunkte der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zur Novellierung des sogenannten Heizungsgesetzes vor. Bis Ostern soll der Änderungsentwurf im Kabinett verabschiedet und anschließend vom Bundestag beschlossen werden. In Kraft treten könnte das neue Gesetz zum 1. Juli 2026. Für das Stuttgarter Klimaziel dürfte dies wohl weitreichende Folgen haben.

 

Bekanntlich will Stuttgart bis 2035 emissionsfrei werden. Besonders im Gebäudesektor ist dafür noch einiges zu tun. Laut der kommunalen Wärmeplanung macht der Wärmeverbrauch in Stuttgart rund 45 Prozent der Treibhausgas-Emissionen aus. Erdgas ist aktuell zu rund 70 Prozent der eingesetzte Energieträger. 

Reine Gasheizungen könnten in Stuttgart auch über den 1. Juli 2026 hinaus gestattet sein. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

In ihrer aktuellen Wärmeplanung geht die Stadt Stuttgart bisher davon aus, dass es ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr möglich sein wird, rein fossil betriebene Heizungssysteme – vor allem mit Gastherme – einzubauen. Bisher sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass die Regeln in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte dieses Jahres beim Heizungstausch strenger werden. Dann sollten neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wärmeplanung Stuttgart jetzt hinfällig?

Entsprechend fallen auch die Simulationen bis 2035 im Rahmen der Stuttgarter Wärmeplanung aus. Ab 2027 taucht bei den angenommenen Heizungswechseln gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage keinerlei Zuwachs an Erdgas mehr auf. Die Entwicklungen in Berlin könnten dies nun vom Tisch fegen. Und damit folglich auch die kommunale Wärmeplanung sowie die Klimaneutraliät bis 2035 als Ganzes.

Hat sich das Klimaziel 2035 damit also erledigt? „Davon gehe ich nicht aus“, sagt der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper auf Nachfrage unserer Redaktion. „Da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, sind die konkreten Auswirkungen für die kommunale Wärmeplanung und deren Umsetzung noch nicht abschließend absehbar.“ Auch die Fortschreibung der Wärmeplanung – geplant bis Mitte 2026 – „soll aus heutiger Sicht nicht gestoppt werden“.

Stuttgarts OB Nopper zum weiteren Vorgehen

Hinter der geplanten Novelle stehen derzeit tatsächlich noch viele Fragezeichen. Beispielsweise, wie die Reform mit dem Klimaschutz vereinbar ist, den das Bundesverfassungsgericht 2022 in einem wegweisenden Urteil eingefordert hatte. Bereits im März muss die Bundesregierung vorlegen, wie sie die Emissionsfreiheit erreichen will. Diese galt laut dem Klimaexpertenrat schon mit den bestehenden Maßnahmen als schwer erreichbar.

Oder aber man stelle sich folgendes Szenario vor: Angenommen, der Zeitplan der Bundesregierung verzögert sich und die Novelle tritt nicht zum 1. Juli in Kraft. In diesem Fall müsste eigentlich die derzeit geltende Gesetzesgrundlage scharfgeschalten werden: keine neuen rein fossilen Heizungen mehr in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern – und damit auch in Stuttgart. Laut OB Nopper stelle sich diese Frage nicht. „Das Gesetz soll nach unseren Informationen mit Wirkung vom 1. Juli 2026 in Kraft treten“, sagt er.

Unabhängig vom anstehenden Gesetzgebungsverfahren sei geplant, im ersten Halbjahr „über die städtische Klimaschutzstrategie in gemeinderätlichen Ausschusssitzungen zu berichten“, so Nopper. „Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie weit wir auf dem Weg zur Klimaneutralität in Stuttgart sind.“

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