Kritik an Minister Cem Özdemir Streit um S21-Bahnflächen wird schärfer
Aus der Landes-SPD und Bundes-CDU kommt harsche Kritik an der Hängepartie um die Nachnutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen – und an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Aus der Landes-SPD und Bundes-CDU kommt harsche Kritik an der Hängepartie um die Nachnutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen – und an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Das Verfahren zur Änderung des Eisenbahnrechts, das die Nachnutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen regelt, hängt im Berliner Ministeriumsdickicht fest. In Stuttgart geht die Befürchtung um, dass dadurch die Pläne für das Rosensteinviertel im Zuge von Stuttgart 21 in Frage gestellt bleiben. Als Reaktion auf die Berichterstattung unserer Redaktion, wonach der Vorgang vom Bundeslandwirtschaftsministerium gebremst wird, gab es zum Teil scharfe Kritik an den handelnden Personen in Berlin.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger schreibt im Kurznachrichtendienst X, die Ampel habe beim Eisenbahngesetz einen Fehler gemacht, den aber SPD und FDP korrigieren wollten. „Wer blockiert in der Bundesregierung? Ausgerechnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Cem Özdemir an der Spitze. Politik für Stuttgart und Baden-Württemberg sieht anders aus!“
Auch auf der landespolitischen Bühne wird der Vorgang mit Argwohn betrachtet. „Mir ist völlig unverständlich, was dieses Veto des Bundeslandwirtschaftsministeriums von Minister Özdemir soll und welche Rolle dabei der bahnpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Matthias Gastel, spielt“, sagt Jan-Peter Röderer, verkehrspolitischer Sprecher der Landtags-SPD. Die Verzögerung einer Neuregelung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) blockiere „wichtige städtebauliche Projekte vor allem auch in Baden-Württemberg“.
Die Fraktionen der Ampel hatte das AEG Ende vergangenen Jahres verschärft und damit die sogenannte Freistellung von Eisenbahnflächen erschwert. Sie ist Voraussetzung dafür, dass bisherige Gleisareale einer anderen Verwendung zugeführt werden können. Städtebauliche Vorhaben fallen als Voraussetzung für eine solche Freistellung seitdem durch den Rost.
Cem Özdemir sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. „Wir wollen, dass dieses wichtige Gesetz schnell kommt. Gerade deshalb haben wir auf ein ordentliches Verfahren und eine schnelle Abstimmung gedrängt, die die Fraktionen so früh wie möglich an Bord holt. Damit die Änderung schnell in Kraft tritt.“ Und sein Parteifreund Matthias Gastel sieht ein anderes Bundesministerium in der Bringschuld. „Um die Rechtslage zu ändern, drängen wir schon lange darauf, dass der Bundesverkehrsminister endlich den Entwurf für das Moderne-Schiene-Gesetz vorlegt, mit dem voraussichtlich auch das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert werden soll. In diesem Zuge sollten dann gleich die Entwidmungsregelungen mit angepasst werden“. Aber auch nach einer Änderung müsse klar sein, dass Bahnflächen „nicht mehr leichtfertig für andere Nutzungen aufgegeben werden. Eine zuverlässigere Bahn braucht für wachsende Verkehrsanteile ausreichende Entwicklungsflächen.“
An die Kritiker dieses Vorgehens gewandt, schreibt Gastel auf X, es sei „viel zu früh für Wahlkampf mit solchen verdrehten Quatsch-Vorwürfen“. Steffen Bilger wiederum hält Gastel an selber Stelle vor, der Grüne habe sich zuletzt „noch sehr positiv über die Änderung des AEG geäußert. Vielleicht auch, weil Sie so noch mal alte S-21-Kämpfe ausfechten wollen?“ Gegner des Milliardenvorhabens, zu denen Gastel gehört, betonen in der aktuellen Diskussion immer wieder ihre Ansicht, dass es in Stuttgart weiterhin Gleise geben müsste, die über die bei Stuttgart 21 geplanten hinaus gehen.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte Mitte Oktober in einem Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) bekräftigt, der Kopfbahnhof und das Stuttgarter Gleisvorfeld würden „auch für die perspektivischen Überlegungen des Eisenbahnknoten Stuttgart 2040 nicht benötigt, wie die Untersuchung ,Langfristige Infrastrukturdimensionierung Bahnknoten Stuttgart’ im Auftrag meines Hauses belegt unter der Voraussetzung, dass die Digitalisierung des Schienenknotens komplett umgesetzt wird und das Nahverkehrsdreieck realisiert werden kann“.
SPD-Mann Röderer traut dem Braten allerdings nicht. Er erinnert an die Überlegung des Landes, die auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgeschrieben sind, in Stuttgart die Pläne für eine weitere unterirdische Station zu prüfen. Die seien zwar nach entsprechender gutachterliche Untersuchung in den Schubladen verschwunden. Doch könnten die bei einer entsprechenden Formulierung im Eisenbahngesetz „eine städtebauliche Entwicklung des Rosensteinquartiers noch verhindert“, werden. Gewohnt kernige Töne kommen von der Landtags-FDP. Deren verkehrspolitischer Sprecher, Christian Jung, bietet in dem Konflikt Landesverkehrsminister Hermann seine Hilfe an, „Gastel und Özdemir gemeinsam aufs Abstellgleis zu schieben.“
Im Schatten dieser politischen Fingerhakeleien bereitet sich die Stadt Stuttgart darauf vor, ihre Interessen vor Gericht geltend zu machen. Das Rathaus sieht sich durch die aktuelle Rechtslage in seiner kommunalen Planungshoheit beschnitten. In der ersten Novemberwoche soll der Gemeinderat der Verwaltung sein Plazet für das Einreichen einer Kommunalverfassungsbeschwerde erteilen. Eine solche müsste bis 30. Dezember erhoben werden. Die Stadt sieht sich in ihrer Rechtsposition durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten gestärkt. Das kommt zu dem Fazit: „Eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt gegen die Neufassung des Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz ist zulässig und hat gute Aussicht auf Erfolg“.