Miguel Klauß hat einen Eilentscheid des Karlsruher Verwaltungsgerichts erwirkt. Foto: AfD/privat
Im Streit um die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion erwirkt der AfD-Landtagsabgeordnete eine Teilnahme. Die vhs sagt die Veranstaltung in ihren Räumen ab, statt findet sie trotzdem.
Eigentlich hätte Clemens Schmidlin, der Leiter der vhs in Calw, am liebsten nur über die Herausforderungen beim Klimaschutz gesprochen, denn darum ging es am Freitagabend bei einer Veranstaltung des Nabu, die eigentlich an der Volkshochschule hätte stattfinden sollen. Stattdessen musste er sich mit dem AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß herumschlagen. Der 39-Jährige hatte Rechtsmittel eingelegt, weil die Landtagskandidaten von CDU, SPD, Grüne und FDP aus dem Wahlkreis zu der Veranstaltung eingeladen worden waren, er nicht.
Keine zwei Stunden bevor die Diskussion hätte starten sollen, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe zugunsten des AfD-Mannes, die vhs sagte die Veranstaltung daraufhin ab. Klauß feierte das als Erfolg. Noch am Abend postete er ein Bild von einem Aushang, mit dem auf das Urteil und die Absage hingewiesen wurde. „Es ist traurig, dass man die Demokratie per Gerichtsentscheid herstellen muss“, sagte Klauß gegenüber unserer Redaktion.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zugunsten von Miguel Klauß entschieden. Foto: Uli Deck/dpa
Verwaltungsgericht nimmt Eilantrag an – obwohl die vhs ein Verein ist
Was er offenbar nicht wusste: Die Veranstaltung fand dennoch statt – ohne ihn. Der Nabu, der als Verein von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen war und sich in einem Positionspapier dafür ausspricht der AfD keine Bühne für ihre Politik zu geben, hatte sich um eine andere Lokalität bemüht und war in die Kulturapotheke umgezogen. Schmidlin betont: „Ich habe damit nichts zu tun, es gab keine Umgehung der Anordnung, von Seiten der vhs ist weder offline noch online der neue Ort kommuniziert worden, ich selbst war auch nicht anwesend.“
Das Verwaltungsgericht sah sich zuständig, obwohl die vhs als privater Verein organisiert ist. „Jedoch nimmt dieser eine öffentliche Aufgabe wahr und werde von mehreren Kommunen – unter anderem der Stadt Calw – maßgeblich getragen“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Richter sahen die Chancengleichheit verletzt, weil es sich bei der Veranstaltung „nach ihrem Titel ‚Podiumsdiskussion zur Landtagswahl’ und dem auf der Webseite des Antragsgegners dargestellten Konzept dem Austausch umweltpolitischer Positionen der verschiedenen Parteien vor der Wahl diene“, hieß es.
Der Nabu sei auf die Kulturapotheke zugekommen und habe angefragt, sagt Ralf Recklies, der Vorsitzende des Vereins, der die Einrichtung betreibt. Weil das früh genug passiert sei, habe man einen Raum gerne zur Verfügung gestellt. Der Abend sei störungsfrei verlaufen, der Andrang so groß gewesen, dass man einige Besucher habe abweisen müssen.
Die Organisatoren hatten damit argumentiert, dass sie nur Parteien, die bei der vergangenen Landtagswahl mehr als zehn Prozent erreichten, eingeladen hätten. Die Richter machten klar, dass es sich dabei um ein „unzulässiges Unterscheidungskriterium“ handelte – die AfD hatte bei der Wahl vor fünf Jahren 9,7 Prozent der Stimmen erhalten. Schmidlin hatte zudem argumentiert, dass eine Einladung des AfD-Mannes aus seiner Sicht auch deshalb schwierig gewesen sei, weil gegen ihn Ermittlungen wegen Volksverhetzung laufen. „Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung“, sagt Schmidlin.
Die Auseinandersetzung mit Miguel Klauß, der auf seinen Social-Media-Kanälen dazu aufgerufen hatte, die Beteiligten zu kontaktieren, sei „belastend“ für das kleine Team der vhs gewesen, so Schmidlin. Es habe auch Anfeindungen gegeben. „Vielleicht war das etwas, das wir erfahren mussten“, sagt der vhs-Chef. Man werde nun gutachterlich klären lassen, welche Verpflichtungen man als gemeinnütziger Verein habe, wie es mit der „Lehrfreiheit“ einer Einrichtung wie der vhs aussehe – und wie künftige politische Veranstaltungen aussehen können. In Anbetracht dessen, dass es sich um eine Veranstaltung mit 60 Leuten gehandelt habe, sei der Streit aus seiner sicht „völlig undimensioniert“ gewesen, sagt Schmidlin.