Nach TikTok-Post der AfD Böblingen Rassistisches Video ruft Benjamin Blümchen auf den Plan

Kreischef Markus Frohnmaier sitzt auch im Bundestag. Der Weil der Städter will 2026 Ministerpräsident werden. Foto: Eibner-Pressefoto/Jürgen Binias

Der AfD-Kreisverband Böblingen postet 2023 ein gegen Schwarze gerichtetes rassistisches Comicvideo. Damit hat er sich Ärger eingehandelt.

Böblingen: Martin Dudenhöffer (dud)

Ob im Bund, im Land oder auf Kreisebene – die AfD ist bekannt dafür, auf verschiedenen Social Media-Plattformen vor allem das Thema Migration intensiv zu bespielen. Nicht selten fallen Äußerungen und Posts der Partei so provokant oder gar grenzüberschreitend aus, dass der öffentliche Aufschrei groß ist.

 

Politische Konsequenzen haben diese verbalen Ausfälle selten. Auf der juristischen Ebene allerdings erzielte nun ein Geschädigter einen rechtlichen Erfolg in einem Falle, den der AfD-Kreisverband Böblingen um Kreischef Markus Frohnmaier betrifft.

Perfides Spiel mit Anspielungen

Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das uns in seiner ganzen Länge vorliegt, stufte Anfang Mai die Bundes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Es enthält auch ein vom Kreisverband Böblingen erstelltes Video, das als Beispiel für einen Verstoß gegen die Menschenwürde bewertet wird.

Am 23. September 2023 postete der Kreisverband auf TikTok ein Video im Benjamin Blümchen-Comicstil. Darin wird die fiktive Geschichte eines „illegalen Migranten“ erzählt. Die Figuren sind der Kinderserie entlehnt, die Handlung spielt in einem Zoo. Der Bürgermeister ruft um Hilfe, weil sich „ein Asylbetrüger an unseren Tieren vergeht (...)“. Zur Hilfe kommt ein in blauer Jacke und AfD-Parteilogo ausgestatteter Benjamin Blümchen, der hier „Grenzjamin“ heißt.

AfD-Video enthält rassistische Entgleisung

In der nächsten Szene sagt ein weinender Affe: „Hilf uns, Grenzjamin“. Ein weinender Tiger fügt hinzu: „Der illegale Migrant hat unsere Freunde angegriffen.“ Grenzjamin fotografiert den untersetzten und mit dicken roten Lippen, rassistisch dargestellten schwarzen Menschen und stellt fest: „Auf frischer Tat ertappt, Freundchen“. Der schwarze Mann hält zudem ein Messer in der Hand, von dem Blut nach unten tropft. Daraufhin wird der blutrünstige Mann zum Bahnhof gebracht und von Grenzjamin abgeschoben.

Grenzjamin stellt den rassistisch dargestellten Mann. Foto: Screenshot ARD-Kontraste-Sendung, 14. März 2024

Die Darstellung des schwarzen Menschen erinnert stark an Karikaturen aus dem Kolonialismus und einem Plakat aus dem Nationalsozialismus, in dem die Musik schwarzer Menschen als „entartet“ diffamiert wurde.

Wer heute auf TikTok nach dem Video sucht, wird nicht mehr fündig. Wie Recherchen unserer Zeitung ergeben haben, musste der Kreisverband das Posting löschen. Grund war eine Abmahnung durch das Unternehmen Kiddinx, das die Markenrechte unter anderem für Benjamin Blümchen besitzt.

Wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigt, erhielt die Böblinger AfD einen Anruf und Post aus Berlin: „Wir kontrollieren Rechtsverstöße gegen unsere Marken und mahnen diese insbesondere bei einer geschäftlichen Nutzung ab. Im März und April 2024 haben wir telefonisch und schriftlich durch unseren Anwalt eine Abmahnung an die AfD Böblingen versandt, die von deren Seite anwaltlich beantwortet wurde. Die widerrechtliche Nutzung durch die AfD wurde daraufhin eingestellt.“

Auch strafrechtlich war der Fall zunächst nicht folgenlos. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Auf Anfrage erklärt diese: „Der TikTok-Post war Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Das Verfahren wurde insoweit eingestellt, nachdem durch den Post die strengen rechtlichen Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nicht erfüllt waren.“

Warum keine Anklage erhoben wurde, erläutert Stefanie Ruben, Erste Staatsanwältin, so: „Im Video wurde weder zum Hass aufgestachelt noch zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert noch die Menschenwürde einer geschützten Gruppierung angegriffen.“

AfD Böblingen schweigt zu dem Video

Der Kreisverband Böblingen – nach außen repräsentiert durch Pressesprecher und Kreisrat Thomas Hartung und Kreischef Markus Frohnmaier – reagierten nicht auf die Frage unserer Zeitung, wer für die Erstellung des Videos verantwortlich zeichnet. Die AfD bleibt auch die Antwort schuldig, welche Kenntnis Frohnmaier hatte.

Ein ranghohes AfD-Mitglied, das nicht namentlich genannt werden möchte, beantwortet die Frage unserer Zeitung, ob ein Social Media-Beitrag ohne Kenntnis eines Kreisverbandschef ausgeführt werde, mit: „Wenn ein Post im Namen des Kreisverbands veröffentlicht wird, ist immer der Vorstand mit dem Sprecher dafür verantwortlich.“ Eine Veröffentlichung ohne Billigung Frohnmaiers sei laut des Parteiinsiders nicht denkbar.

Auch Markus Frohnmaier selbst, der 2026 Ministerpräsident Baden-Württembergs werden möchte, wird im Gutachten des Verfassungsschutzes dreimal genannt. Einmal zitiert das BfV einen X-Post vom 3. August 2022, in dem der Weil der Städter die Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht Deutschlands in Frage gestellt habe.

Frohnmaier liefert dem Verfassungsschutz Stoff

Am 8. September, so das Gutachten, soll Frohnmaier in seinem Telegram-Kanal das sogenannte Heizungsgesetz der damaligen Ampelregierung mit „Faschismus“ gleichgesetzt haben („Den Heizungs-Faschismus der Ampelregierung stoppen!“). Im dritten Beispiel, das das BfV für verfassungswidrig hält, greift er in einem X-Beitrag vom 20. Januar 2025 das unter Rechtsextremisten oft verwendete Narrativ des „Bevölkerungsaustauschs“ auf. Dabei nahm er Bezug auf einen Social Media-Post der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli, die darin den Satz „Demographie wird Fakten schaffen“ geschrieben haben soll. Frohnmaier soll daraufhin die Frage gestellt haben, ob es sich bei der Äußerung Cheblis um eine Drohung handle.

Auch zu den seine Person betreffenden Erwähnungen im Verfassungsschutzgutachten erhielt unsere Redaktion von Markus Frohnmaier keine Stellungnahme.

Verfassungsschutzgutachten

Weiteres Beispiel
In einer anderen Karikatur werden dunkelhäutige Menschen „Kanaken“ genannt und von der Maus aus der Kindersendung „Sendung mit der Maus“ in Waggons eines „Sonderzugs“ nach Syrien gefahren.

Bewertung
Das BfV schreibt dazu: „Eine Szene ist dazu geeignet, Assoziationen zu Deportationen durch die Nationalsozialisten zu wecken“. Die Darstellung entstand im September 2023 und wurde veröffentlicht durch einen Thüringer AfD-Politiker mit Bundestagsmandat.

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