„An keinem Kurs eines jüdischen Repetitors“ teilgenommen
Letzteres ist im Ansatz richtig, hinsichtlich des Aufnahmebegehrens in die Partei besteht indes Korrekturbedarf. Das zeigt Filbingers Akte aus dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Karlsruhe, die unlängst bekannt geworden ist und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart liegt. Am 23. September 1936 hatte sich der Rechtskandidat Hanns Karl Filbinger – damals fügte er seinem Vornamen Hans ein zweites „n“ hinzu – zum ersten Staatsexamen angemeldet. Dazu gehörte die für die Zulassung erforderliche Beteuerung, „an keinem Kurs eines jüdischen Repetitors“ teilgenommen zu haben.
Filbinger strebte schon 1933 in die Partei
Allerdings sah sich der junge Filbinger mit einem Problem beschwert. Er wurde 1936/37 von einem Funktionär der NS-Nachwuchsjuristen als „politisch unzuverlässig“ angeschwärzt. Offenkundig ging es um Filbingers Engagement im katholischen, 1939 verbotenen Bund Neudeutschland, wo er von 1930 bis März 1933 aktiv war. Es handelte sich um eine konservativ-romantische Bewegung, die durch ihr bloßes Dasein eine Konkurrenz zur Hitlerjugend darstellte.
Notgedrungen, so suggeriert Filbinger, habe er nach der Denunziation die Aufnahme in die NSDAP beantragt. „Zwar erhielt ich nie Antwort“, schreibt er, doch das Referendariat konnte er absolvieren. Dass Filbinger unter einem gewissen Druck stand, zeigt ein Schreiben der Präsidialabteilung des Karlsruher Oberlandesgerichts. Diese wandte sich im November 1937 – Filbinger war zu diesem Zeitpunkt bereits Rechtsreferendar – an die Gauleitung der NSDAP. Darin wird der Vorwurf gegen Filbinger aufgenommen und um Auskunft gebeten, „ob dort gegen die politische Unzuverlässigkeit des Genannten Bedenken bestehen und auf welche Tatsache diese sich gründen“.
Im Juni 1933 trat er in die SA ein, im Juli in den NS-Studentenbund
Aus den jetzt aufgefundenen Akten geht allerdings hervor, dass Filbinger bereits im Jahr von Hitlers Machtübernahme, also 1933, um Aufnahme in die NSDAP ersucht hatte – vier Jahre früher als bisher bekannt. Filbinger erklärte sich dazu in einem Fragebogen zu Parteimitgliedschaften, der seiner Anmeldung zum Examen im Anhang beigegeben ist: „Ich habe am 1.6.33 die Aufnahmeerklärung für die NSDAP abgegeben u. die Aufnahmegebühr bezahlt. Hierüber besitze ich eine Bestätigung. Mitglied bin ich nicht.“ Im Juni 1933 trat er in die SA ein, im Juli in den NS-Studentenbund.
Da war er ausweislich der Akten schon nicht mehr bei den Neudeutschen aktiv – er wandelte auf NS-Pfaden. Der Fall Filbinger ist von Bedeutung, weil sich mit ihm beispielhaft ein schmerzvolles Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte verbindet.
Die „Blutrichter“ der NS-Militärjustiz
Filbinger erwies sich als einer jener NS-Täter, die ihr Treiben nach Kriegsende verschwiegen, auf Nachfrage sich nicht erinnern wollten – und am Ende über ihre der Nachkriegsgeneration nicht mehr vermittelbare Selbstgerechtigkeit fielen. 1940 hatte sich Filbinger freiwillig zur Marine gemeldet, sein Ziel war die U-Boot-Flotte. Stattdessen wurde er in das NS-Militärjustizkorps berufen, das nach 1945 unbeschadet den Übergang in die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit schaffte. Erst 1995 befand der Bundesgerichtshof, dass es sich um eine „Terrorjustiz“ gehandelt habe, deren „Blutrichter“ sich eigentlich „wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten“ müssten. 30 000 Todesurteile verhängte die NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg. Filbinger jedoch wandte sich der Politik und der CDU zu. 1966 avancierte er zum Ministerpräsidenten, 1978 musste er unehrenhaft abtreten. Weniger, weil im Zuge der Auseinandersetzung über Rolf Hochhuths Roman „Eine Liebe in Deutschland“ vier Todesurteile bekannt geworden waren, an denen der mittlerweile als Regierungschef erfolgreiche, rechtskonservative Filbinger beteiligt gewesen war. Er scheiterte an seinem löchrigen Gedächtnis.
Ein irrwitziges Todesurteil
In seinen Apologien betonte er stets, mit ihm als Richter sei niemand zu Tode gekommen. Das stimmt, soweit der ramponierte Aktenbestand zur Marinejustiz dies hergibt. Zwei Todesurteile richteten sich gegen Deserteure. Im berühmten Fall des fahnenflüchtigen Matrosen Walter Gröger vertrat er „nur“ die Anklage und kommandierte am 16. März 1945 dessen Erschießung auf dem Gelände der Festung Akershus in Norwegen. Bereits 1943 hatte der Ankläger Filbinger das Todesurteil gegen den Matrosen Herbert Günther Krämer beantragt – wegen Plünderei. Krämer hatte nach einem Bombenangriff auf Hannover ein paar Nichtigkeiten aus einer Drogerie gestohlen. Das Todesurteil wurde, weil irrwitzig, in Lagerhaft umgewandelt. Dort starb der Matrose.
Zu Heideggers Füßen
Filbinger konnte auch anders. Einem Pfarrer, Karl Heinz Möbius, und dem Oberleutnant Guido Forstmaier rettete er nach deren Zeugnis das Leben. Beispiele dafür, dass er über Handlungsspielräume verfügte, sofern er wollte. Das tat er bei seinesgleichen, aber nicht bei einfachen Matrosen, wie der Militärhistoriker Wolfram Wette herausarbeitet: Filbinger habe sich „das von der NS-Ideologie geprägte Soldatenbild zu eigen gemacht und selbst – aus einer Herrenmenschen-Mentalität heraus – dazu beigetragen, dass schwächliche, unmilitärische Soldaten aus der kämpfenden Volksgemeinschaft ‚ausgemerzt‘ wurden“.
Filbinger bewegte sich zu Studienbeginn auf stramm antiliberalen Pfaden. Aus den Akten geht hervor, dass er im Wintersemester Martin Heidegger hörte, der damals über das „Wesen der Wahrheit“ las. Es war Heideggers Freiburger Rektoratsjahr, Ende Mai 1933 hielt der raunende Philosoph seine berüchtigte Antrittsrede als Rektor der Universität, kurz zuvor war er in einem öffentlichen Akt mit seiner Frau Elfride in die NSDAP eingetreten.
Heidegger war eng verbunden mit dem Rechtsphilosophen und enthusiastischen Nationalsozialisten Erik Wolf. Filbinger war dessen Schüler. 1935 schrieb Filbinger über die nationalsozialistische Strafrechtsreform: „Schädlinge am Volksganzen jedoch, deren offenkundiger verbrecherischer Hang immer wieder strafbare Handlungen hervorrufen wird, werden unschädlich gemacht werden.“ Statt Resozialisierung bedürfe es einer „eindrucksvolle(n) und scharfe(n) Strafe“, gesprochen von „lebendigen Richterpersönlichkeiten“. Als solche zeigte er sich später als Militärrichter. Filbinger verteidigte sich später, ohne innere Überzeugung nur das geschrieben zu haben, was Professor Wolf hören wollte.
Unter den „Märzgefallenen“
Der Student Filbinger musste aufs Geld achten. In den Archivunterlagen findet sich sein Ersuchen um Befreiung von der Prüfungsgebühr. Der Umstand, dass er klamm war, beeinflusste nach gutwilligen Interpretationen seine Anpassungsbereitschaft an das Regime. Was aber nicht ausschließt, dass er Mitte 1933 einfach mit der neuen Zeit gehen wollte, als er seinen ersten Antrag zur Aufnahme in die Partei stellte. Nach der für die Nazis erfolgreichen Reichstagswahl – die NSDAP erreichte 43,9 Prozent – strebten viele Opportunisten (die „Märzgefallenen“) – in die Partei. Weil das vielen Altkämpfern nicht passte, kam es zu einem Aufnahmestopp, der auch Filbinger getroffen haben kann. Die Sperre wurde am 19. April 1933 verhängt, Filbingers erster Aufnahmeantrag stammt vom 1. Juni desselben Jahres. Das juristische Staatsexamen bestand er am 11. Februar 1937 mit der Note „befriedigend“.
Filbinger starb 2007, bis zum Ende überzeugt von sich und seinem guten Gewissen. Als ihn Ministerpräsident Günther Oettinger in seiner Trauerrede im Freiburger Münster zum „Gegner des Nationalsozialismus“ ernannte, brach ein Sturm der Empörung los. Die Zeit der Geschichtsklitterung war vorbei.