Städtebau bei Stuttgart 21 Platzt der Traum vom Rosensteinviertel?

Sind die Pläne der Stadt, die oberirdischen Gleisflächen zu bebauen, zum Scheitern verurteilt? Foto: Imago/Achim /Zweygarth

Stuttgart soll auf den bisherigen Gleisflächen wachsen. Doch das jüngst verschärfte Eisenbahnrecht stellt das Städtebauvorhaben infrage. Kritiker wittern Morgenluft. Im Bund gibt es erstes vorsichtiges Zurückrudern.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Das Interesse am direkten Bahnhofsumfeld in Stuttgart ist groß. Beim Mitte Juli zu Ende gegangenen Ideenwettbewerb zum sogenannten A-3-Areal, wo heute noch die Gleise des Kopfbahnhofs enden, war sehr groß. Insgesamt seien 403 Ideen eingereicht worden, 69 davon kamen aus dem Ausland, erklärt Fabian Jensen von der Stadt. Eine Jury soll Mitte September 50 Beiträge vorauswählen, über die dann ein Preisgericht Anfang November entscheidet.

 

Flächen gehören der Stadt

So sieht es der bisherige Zeitplan vor – der sich allerdings als hinfällig erweisen könnte. Real ist die Gefahr, die Stadt könnte hinter dem Bahnhof mit Zitronen gehandelt haben, als sie Ende 2021 der Bahn für 459 Millionen Euro sämtliche Gleisflächen abkaufte, von denen sie bisher annahm, dass sie nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 der städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung stünden.

Ampel-Koalition verschärft die Regeln

Das könnte sich als Trugschluss erweisen. Ende Dezember 2023 hat die Berliner Ampel-Koalition den Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geändert. Der Passus regelt die sogenannte Freistellung von Eisenbahnanlagen von Betriebszwecken. Auf Deutsch: wer auf einer bisherigen Gleisfläche nicht mehr Züge fahren lassen will, muss die Areale von dem Zweck befreien lassen, dem sie bisher dienten. Für diesen Vorgang haben SPD, Grüne und FDP in Berlin die Latte deutlich höher gelegt – womöglich höher, als es ihnen im Nachhinein selbst lieb ist.

Der Betriebszweck einer bestehenden Eisenbahnanlage gilt nun grundsätzlich als „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegend, wie es ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamt (Eba) formuliert, das über Freistellungsanträge zu entscheiden hat. Die Stadt, die eine Freistellung der Flächen bisher noch nicht beantragt hat, muss nun, wie alle anderen Antragsteller auch, nachweisen „dass das Interesse des Antragstellers an der Freistellung dieses überragende öffentliche Interesse überwiegt“. Der Behördensprecher unterstreicht, damit sei „der bisher schon strenge Maßstab, der bei der Verwaltungsentscheidung über den Freistellungsantrag nach der bisherigen Gesetzeslage anzulegen war, nochmals verschärft. Der Erhalt von Eisenbahninfrastruktur genießt Vorrang auch im Hinblick auf künftige Nutzungen“.

Kritiker halten Wohnbaupläne für erledigt

Eine Sichtweise, der sich Kritiker des geplanten Gleisabbaus und des Rosensteinviertels anschließen. Die Linksfraktion im Gemeinderat, die überzeugt ist, dass man auch künftig oberirdische Gleise braucht und das Rosensteinviertel für klimaschädlich hält, fordert von der Rathausspitze eine Einschätzung der geänderten Gesetzeslage. Die Kommunalpolitiker erklären, die benötigte Freistellung sei „nur zum Zwecke des Klimaschutzes, für den Bau von Anlagen zur Gewinnung von regenerativer Energie und zum Infektionsschutz möglich“. Außerdem könnten Anlagen, der der Landesverteidigung dienen und der Bau von Fernstraßen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen erfüllen. „Eine Wohnbebauung hingegen, wie sie die Stadt Stuttgart auf dem Rosensteingelände verfolgt, erfüllt die Kriterien des überragenden öffentlichen Interesses’ aber in keiner Weise“.

Der Siegerentwurf für das Rosensteinviertel der Architekten Cem Arat und Markus Weismann von asp Architekten. Foto: Lichtgut/Julian Rettig/Julian Rettig

Städtetag kündigt Widerstand an

Beim Deutschen Städtetag beobachtet man die Novelle und ihre Auswirkungen genau. In einem Brief an die Mitglieder bittet der Verband um Rückmeldung von den Städten, ob bereits ein Freistellungsantrag abgelehnt wurde, ob ein solcher gestellt sei oder die Antragstellung bevorstehe. Es sei zu „befürchten, dass zahlreiche Projekte vor Ort – insbesondere auch Wohnungsbauvorhaben – zum Stillstand kommen werden“, heißt es in dem Schreiben. Der Städtetag kündigt einen Vorstoß beim Bundesverkehrsministerium und beim Eba an um sich dort, „für eine Auslegung der Freistellungsregelung einsetzen, die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegende Vorhaben der Städte auf nicht mehr benötigten Bahnflächen vor Ort nach wie vor ermöglicht.“ Dabei werde man von den „zuständigen Einrichtungen der DB AG unterstützt“.

Stuttgart sieht Verfassungsbruch

Die Stadt Stuttgart fährt in der Angelegenheit schwere Geschütze auf. In einer mit Baubürgermeister Peter Pätzold abgestimmten Stellung der Verwaltung heißt es: „In der aktuellen Fassung ist Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz verfassungswidrig“. Es sei nun Aufgabe des Bundes „für verfassungsgemäße Zustände“. Das Rathaus macht die „verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung“ geltend. Es sei „dem Bund und der Bundespolitik nicht gestattet, Flächen ohne konkretisierte Fachplanung des Bundes den Kommunen zu entziehen“.

Holpriges Gesetzgebungsverfahren

Nach Informationen unserer Redaktion war das Verfahren zur Gesetzesänderung holprig. Ein Vorschlag des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags sei im Haus von Verkehrsminister Volker Wissing „nachgeschärft worden“, wie es ein Verkehrsfachmann aus der baden-württembergischen Landespolitik ausdrückt. Offenbar sei das den Parlamentariern bei der abschließenden Abstimmung nicht aufgefallen. Dass das nun Teilen der Ampel auch dämmert, will man in Stuttgarter Rathaus beobachtet haben. „Wir sehen erste Zeichen, dass in der Bundespolitik das problematische Vorgehen erkannt wird“, heißt es in der Stellungnahme. Als Beleg dafür, wird auf den Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel verwiesen. Der Filderstädter ist bahnpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Der hat auf seiner Webseite ein Statement veröffentlicht. „Wir werden als Grüne einer Bebauung des Gleisvorfeldes nicht generell im Wege stehen. Dafür sind wir zur Änderung des Eisenbahngesetzes bereit.“ Gastel verlangt aber den Nachweis, „wie deutlich mehr Verkehr als geplant abgewickelt werden kann. Das definierte Ziel liegt in einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen. Möglichkeiten für dieses Ziel dürfen nicht verbaut werden.“ Damit knüpft er an die seit Beginn der Planungen von Stuttgart 21 geführte Diskussion über die Leistungsfähigkeit des neuen Durchgangsbahnhofs an.

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