Stefan Wischniowski muss sich wegen einer Klage des Bundeskriminalamtes vor dem Berliner Verwaltungsgericht verantworten. Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundestagskandidat der Esslinger AfD in den Schlagzeilen steht.

Volontäre: Valentin Schwarz (vas)

Nach Berlin wollen alle Politikerinnen und Politiker, die im Landkreis Esslingen für den Bundestag kandieren. Einer von ihnen reist allerdings schon vor der Wahl in die Stadt, in der er nach dem 23. Februar gerne ein Abgeordnetenbüro beziehen würde. Denn am Mittwoch, 12. Februar, findet am Berliner Verwaltungsgericht eine Verhandlung in einer Disziplinarsache gegen den Esslinger AfD-Kandidaten Stefan Wischniowski statt. Was hat es damit auf sich?

 

„Klägerin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskriminalamt“, teilt eine Sprecherin des Gerichts mit. Das Bundeskriminalamt (BKA), das ist Wischniowkis Arbeitgeber. Beziehungsweise: Noch-Arbeitgeber. Denn die Klage zielt darauf ab, dem Oberkommissar den Beamtenstatus abzuerkennen.

Wischniowski verteidigt Teilnahme an Demo in Wien

Warum die Behörde diesen Schritt geht, teilt sie nicht mit. Einem Sprecher zufolge äußert sich das BKA nicht zu Personalangelegenheiten. Wischniowski selbst gibt auf seiner Webseite an, aus rechtlichen Gründen nichts dazu zu sagen. Allerdings berichtete das Magazin „Der Spiegel“ schon 2021, dass das Bundeskriminalamt dem heute 53-Jährigen ein Dienstführungs- und Hausverbot erteilt habe. Weiter heißt es in dem Artikel von 2021, dass die Behörde daran arbeite, Wischniowski grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen. Als Grund wird dort genannt, dass es dem Beamten offenbar an Verfassungstreue fehle und sich seine Gesinnung nicht mit der Neutralitätspflicht vereinbaren lasse.

Stefan Wischniowski will für die AfD im Wahlkreis Esslingen in den Bundestag. Foto: privat

Fest steht, dass Wischniowski 2020 an einer Demonstration in Wien teilnahm. Offizieller Anlass war es, an den historischen Sieg der Habsburger über die Osmanen in der österreichischen Hauptstadt 1683 zu erinnern. Nach „Spiegel“-Informationen ging es den Veranstaltern allerdings auch darum, vor einer „Islamisierung Europas“ zu warnen. Mit dabei waren Anhänger der in Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Identitären Bewegung.

Auf seiner Webseite verteidigt Wischniowski die Teilnahme als legitimes Gedenken an die Entsendung polnischer Truppen zur Verteidigung Wiens im Jahr 1683. Im persönlichen Gespräch sagt er außerdem: „Wenn eine friedliche Versammlung unter einem bestimmten Motto stattfindet, kann jeder kommen, der an diesem Motto Anteil nehmen will.“ Es sei deshalb „undemokratisch“, das Meinungsbild einzelner Teilnehmer auf alle Teilnehmer zu übertragen.

Esslinger AfD-Kandidat fällt mit Petition im BKA auf

Seit 2013 ist Wischniowski Mitglied der AfD. Auf die Frage, wo für ihn die Grenze zwischen seiner Partei und Organisationen wie der Identitären Bewegung verlaufe, antwortet er: „Die Linie liegt für mich zwischen dem Extremismus und dem Verfassungsbogen.“ Innerhalb dieser Grenze akzeptiere er auch radikalere Ansichten. „Denn nur an den Rändern zeigt sich der Kontrast zu einer womöglich fehlgeleiteten Mehrheit“, fügt er hinzu.

Wischniowski zufolge ist die derzeitige Klage nicht die erste, die das BKA gegen ihn eingereicht hat. Einst habe er zusammen mit seiner Frau mit Schildern mit den Schriftzügen „Masseneinwanderung macht unsere Frauen zu Freiwild“ und „Masseneinwanderung macht unsere Straßen zu No-Go-Areas“ protestiert.

Daraufhin habe ihm sein Arbeitgeber Volksverhetzung vorgeworfen. Zu einer Verhandlung sei es allerdings nie gekommen. Das BKA macht auch dazu keine Angaben. Bereits 2019 war Wischniowski innerhalb der Behörde mit einer Petition aufgefallen. Darin wandte er sich gegen eine angebliche „Diskriminierung von Deutschen ohne Migrationshintergrund“ im BKA.