Der Feuerwehr ist Siegfried Lorek (48) schon seit Kindertagen verbunden. Bereits mit elf Jahren trat er nach eigenen Angaben in die Jugendfeuerwehr ein. Noch heute, als CDU-Landtagsabgeordneter und Staatssekretär im Justizministerium, engagiert er sich bei der Freiwilligen Feuerwehr seiner Heimatstadt Winnenden. Ihm sei es wichtig, sagt Lorek, „dass Politiker nicht nur über das Ehrenamt sprechen, sondern selbst …mit gutem Beispiel vorangehen“. Ein wenig schielt der Ex-Polizist und Politiker dabei aber auch auf die Wähler. Er mache sein Engagement „in zurückhaltender Weise sichtbar, ohne die Feuerwehr zu instrumentalisieren“. Mit der Zurückhaltung war es im laufenden Landtagswahlkampf allerdings nicht so weit her. Auf Großplakaten, Flugblättern und seiner Internetseite präsentierte sich Lorek in Feuerwehruniform samt Helm. Auf der Brust prangte sein Name. „Immer im Einsatz“ stand als Botschaft darunter. In der von Feuerwehr gestellten Dienstkleidung ging der CDU-Mann also ganz offensichtlich auf Stimmenfang.
Uniform ist im Wahlkampf eigentlich tabu
Aber ist das überhaupt erlaubt? Diese Frage hatte vor etlichen Jahren schon einmal ein Politiker klären lassen, der ebenfalls bei der Feuerwehr engagiert war: der Heilbronner SPD-Abgeordnete und spätere Innenminister Reinhold Gall (69). Per Landtagsanfrage erkundigte er sich beim damals noch CDU-geführten Innenressort, inwieweit Berufskleidung und Uniformen im Kommunalwahlkampf eingesetzt werden dürften. Diese Frage nämlich stelle sich den Kandierenden immer wieder.
Auf vier Seiten erläuterte das Ministerium die Rechtslage. Tenor: Es komme immer auf den Einzelfall an. Zur Freiwilligen Feuerwehr als „rechtlich unselbstständige Einrichtung der Gemeinde“ aber war die Auskunft relativ klar. Ausrüstungsgegenstände wie die Dienstkleidung dürften deren Angehörige „nur zu dienstlichen Zwecken benutzen“. Der Wahlkampf sei eindeutig keine dienstliche Aufgabe, die Verwendung der Uniform daher „nicht zulässig“.
Gilt das nicht auch heute, zumal für den Justizstaatssekretär mit seiner besonderen Vorbildfunktion? Das Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) hielt sich auf Anfrage äußerst bedeckt. Erst durch die Zeitung habe man von dem Sachverhalt erfahren, teilte ein Sprecher mit. Angesichts der „Vielzahl der rechtlichen Fallkonstellationen“ ließen sich die Fragen „nicht pauschal beantworten“. Auch eine abstrakte Auskunft war nicht zu erhalten. Man möge sich direkt an Lorek wenden.
Nun ist der Staatssekretär dafür bekannt, dass er schon mal Grenzen austestet – und bei Gegenwind zurückrudert. So war es, als er ein der CDU missfallendes Urteil mit dem Parteibuch eines Richters in Verbindung brachte. Auch in puncto Feuerwehruniform trat Lorek rasch den Rückzug an. Die Anfrage von 2009 habe er nicht gekannt, schrieb er unserer Zeitung. Die Ausführungen darin ließen sich auch nur bedingt auf seinen Fall beziehen. Staatliche Hoheitszeichen oder Abzeichen der Stadt Winnenden seien auf seinem Foto nicht erkennbar.
Staatssekretär will die Bilder nicht mehr verwenden
Gleichwohl zeige ihm bereits die Nachfrage, dass die Verwendung der Uniform „unterschiedlich bewertet und problematisiert werden kann“. Das sei für ihn „Anlass genug, die betreffenden Bilder in meinem Wahlkampf nicht weiter zu verwenden.“ Kleine Einschränkung: „sofern dies aus organisatorischen Gründen noch möglich ist“. Von der Homepage habe er das Foto bereits entfernt, für die Verteilung an den Wahlkampfständen werde der Flyer ohne das Motiv nachgedruckt. Die Verteilung von Briefen und Flugblättern per Post lasse sich hingegen nicht mehr stoppen, und die Großplakate stünden erst einmal.
Seine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr nimmt Lorek, trotz der Pflichten als Staatssekretär und Abgeordneter, übrigens „aktiv wahr“. In diesem Jahr sei er bereits sechs Mal bei Einsätzen oder im Gerätehaus dabei gewesen. Ende Januar etwa wurde er spätabends wegen eines brennenden Autos alarmiert – als „Angriffstruppführer“ auf dem Löschfahrzeug.