STZ+STZ+Kirchenrecht wird neu geregelt
: Land regelt Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften

Mit einem neuen Gesetz regelt die Landesregierung umfassend die Verleihung des Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft an Religionsgemeinschaften. Aber auch ein Entzug dieses Rechts wird möglich werden.
Von
Reiner Ruf
Stuttgart
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Die großen Kirchen fungieren als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Doch im Prinzip steht dies allen Religionsgemeinschaften zu – unter bestimmten Voraussetzungen.

Simon Granville/Simon Granville