Stimmzettel bei der Landtagswahl: Diese Parteien kandidieren in Baden-Württemberg

Amtlicher Stimmzettel für Baden-Württemberg.
Michael WerndorffZunächst gibt es zwei wichtige Neuerungen für alle Wählerinnen und Wähler zu beachten, wenn man nicht aus Versehen ungültig wählen und somit Mitbestimmungsmöglichkeiten verschenken will. Ein Tool kann bei der Auswahl der richtigen Partei helfen.
Stimmzettel bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg
Der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hat insgesamt 21 Landeslisten für die Wahl zugelassen. Um überhaupt antreten zu dürfen, mussten die Parteien mindestens 2.500 Unterschriften sammeln. Einige, wie das konservative „Bündnis Deutschland“ oder die linksradikale MLPD, haben diese Hürde nicht geschafft.
Besonders im Fokus stehen in diesem Jahr die Neuzugänge. So treten erstmals das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie die WerteUnion (mit dem früheren AfD-Politiker Jörg Meuthen an der Spitze) an. Auch die Freien Wähler kandidieren für den Landtag.
Stimmzettel in Baden-Württemberg
Die offizielle Reihenfolge der 21 zugelassenen Parteien, wie sie auf dem Stimmzettel stehen werden, lautet wie folgt:
Özdemir oder Hagel als Kretschmann-Nachfolger?
Diese Wahl ist nicht nur wegen der neuen Parteien und des neuen Wahlrechts besonders, sondern auch, weil eine Ära zu Ende geht. Amtsinhaber Winfried Kretschmann (Grüne) tritt nach drei Amtszeiten nicht mehr an.
Die Wahl entscheidet also indirekt darüber, wer künftig das Amt des Ministerpräsidenten bekleiden wird. Potenzielle Nachfolger sind CDU-Landeschef Manuel Hagel und der Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir.
Stimme für Kleinparteien verschenkt?
„Verschenkt“ ist eine Stimme für Kleinparteien im Übrigen nicht unbedingt, denn ab einem Ergebnis von 1,0 Prozent, entsteht bei der Landtagswahl Anspruch auf Kostenerstattung.
Für Kleinparteien spielt nicht nur die Fünfprozenthürde eine Rolle, sondern auch die Schwelle von 1 Prozent im Land und von 0,5 Prozent bei der Bundestagswahl. Laut Bundesministerium des Inneren werden derzeit 0,99 Euro pro Stimme für die Landesliste vergütet.
Um den Vorteil auszugleichen, den bereits etablierte und in einem Parlament vertretene Parteien gegenüber neuen kleineren Parteien haben, werden für die ersten 4 Millionen Stimmen 1,21 statt 0,99 Euro gewährt, so das Ministerium.
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Außerdem gibt es 0,45 Euro für jeden Euro, den Parteien im laufenden Jahr als Zuwendung erhalten (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende). Dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.