Neues Bundeswehr-Gesetz: Wer ist davon betroffen?

„Freedom Shield 2026“ - Übung der Panzerbrigade 45 Litauen
Kay Nietfeld/dpaZiel des Gesetzes ist es, Reservistinnen und Reservisten schneller, verlässlicher und planbarer verfügbar zu machen. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten, der Bundestag muss aber noch zustimmen.
Frühere Soldaten und Wehrdienstleistende im Fokus
Betroffen sind vor allem frühere Soldatinnen und Soldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende. Kernpunkt ist die mögliche verpflichtende Heranziehung zum Reservedienst. Bisher galt im Frieden das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Reservistinnen und Reservisten konnten nur dienen, wenn sie selbst und ihr Arbeitgeber zustimmten. Dieses Prinzip soll entfallen.
Wie lange kann man verpflichtet werden?
Wie lange jemand verpflichtet werden kann, hängt von der früheren aktiven Dienstzeit ab. Vorgesehen ist ein Stufenmodell: Die jährliche Dienstpflicht kann zwischen drei und zwölf Wochen liegen. Insgesamt sollen verpflichtende Reservedienstleistungen je nach Vorverwendung auf sechs bis zwölf Monate begrenzt sein. Wer weniger als ein Jahr gedient hat, kann bis zum 45. Lebensjahr herangezogen werden. Für Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten liegt die Grenze bei 65 Jahren, in Einzelfällen bei 68 Jahren.
Was gilt für Auslandseinsätze?
Auch Auslandseinsätze werden neu geregelt. Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, kann künftig zu Verwendungen in EU- und NATO-Staaten sowie auf Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden. Einsätze, die unter das Parlamentsbeteiligungsgesetz fallen, bleiben für Reservistinnen und Reservisten freiwillig.
Welche Rolle spielen Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind ebenfalls betroffen. Sie sollen künftig früher eingebunden werden: Der Heranziehungsbescheid soll acht statt bisher vier Wochen vor Dienstbeginn zugestellt werden. Arbeitgeber können innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen und weiterhin eine Zurückstellung beantragen, wenn Beschäftigte für den Betrieb unentbehrlich sind.
Mehr Geld und weniger Bürokratie
Für Reservistinnen und Reservisten sind bessere finanzielle Leistungen geplant, etwa höhere Auslandszuschläge, erweiterte Fahrtkostenerstattung und Reisebeihilfen. Auch Arbeitgeber sollen entlastet werden, unter anderem durch höhere Erstattungen bei Ersatzkräften und Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen.
Was passiert als Nächstes?
Das Gesetz ist Teil eines größeren Aufwuchses der Bundeswehr. Bis 2033 soll die Reserve auf mindestens 200.000 Männer und Frauen anwachsen. Änderungen am Entwurf sind im parlamentarischen Verfahren noch möglich.
