Zuckersteuer beschlossen: Gilt sie auch für Zero-Getränke?

Werden auch Zero-Getränke besteuert?
IMAGO/Sven SimonDas Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Damit will die Bundesregierung den Zuckerkonsum reduzieren und die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten. Besonders Kinder und Jugendliche sollen besser vor den gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums geschützt werden.
Die neue Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bundestag der Regelung zustimmt. Die endgültige Einführung der Zuckersteuer ist damit noch nicht beschlossen.
Sind auch Zero- und Light-Getränke betroffen?
Für Verbraucher, die regelmäßig zu Zero- und Light-Getränken oder anderen zuckerfreien Softdrinks greifen, gibt es Entwarnung: Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt werden, sollen von der neuen Steuer ausgenommen bleiben.
Das geht aus den Informationen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums hervor. Demnach sollen Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen.
Klassische Zero- und Light-Getränke bleiben damit nach den bisherigen Plänen von der Steuer befreit. Entscheidend ist allerdings die konkrete Zusammensetzung des Getränks. Denn die geplante Steuer orientiert sich am Gesamtzuckergehalt und nicht allein daran, ob ein Produkt als zuckerreduziert beworben wird.
Wie hoch ist die neue Zuckersteuer?
Die Bundesregierung plant eine zweistufige Besteuerung. Ausschlaggebend ist, wie viel Zucker ein Getränk pro 100 Milliliter enthält.
- Weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: keine Zuckersteuer
- Ab 5 bis unter 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent Steuer pro Liter
- Ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent Steuer pro Liter
Für eine handelsübliche Ein-Liter-Flasche Cola mit mindestens acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter würden damit 32 Cent Steuer anfallen. Bei einer 0,5-Liter-Flasche wären es 16 Cent und bei einer 0,33-Liter-Dose rund elf Cent.
Die Steuer müssen zunächst die Hersteller beziehungsweise der Großhandel entrichten. Allerdings ist die Abgabe als Verbrauchsteuer angelegt, deren Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden können.
Die Bundesregierung rechnet deshalb bei betroffenen Getränken mit Preissteigerungen im zweistelligen Cent-Bereich. Wie viel Cola, Limonade oder Energydrinks tatsächlich teurer werden, hängt von der Preisgestaltung der Hersteller und Händler ab.
Welche Getränke werden durch die Zuckersteuer teurer?
Die Steuer soll zahlreiche Getränke erfassen, sofern sie mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten. Dazu gehören beispielsweise klassische Cola, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare.
Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate sollen besteuert werden. Das betrifft unter anderem Sirup für Trinkwassersprudler sowie Konzentrate, die in der Gastronomie zur Herstellung von Erfrischungsgetränken eingesetzt werden.
Allerdings sieht die Bundesregierung mehrere Ausnahmen vor. Neben Zero- und Light-Getränken sollen auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Saftschorlen sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks von der Abgabe ausgenommen werden.
Ebenfalls nicht betroffen sind alkoholische Getränke, die in der Regel bereits anderen Verbrauchsteuern unterliegen. Das gilt auch für bestimmte alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreies Bier, alkoholfreien Wein, alkoholfreien Sekt und alkoholfreie Cocktails sowie entsprechende Mischgetränke.
Für kleinere, unabhängige Getränkehersteller sind ebenfalls Ausnahmen vorgesehen. So sollen Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern von Sonderregelungen profitieren. Eine zusätzliche Befreiung für Betriebe mit einer Produktionsmenge von bis zu einer Million Litern steht noch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Warum will die Bundesregierung eine Zuckersteuer einführen?
Mit der Zuckersteuer verfolgt die Bundesregierung vor allem gesundheitspolitische Ziele. Ein dauerhaft hoher Zuckerkonsum kann das Risiko für starkes Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies erhöhen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entstehen dem Gesundheitssystem durch den erhöhten Konsum zuckerhaltiger Getränke jährlich Versorgungskosten von etwa 2,1 Milliarden Euro.
Die neue Steuer soll Verbraucher dazu bewegen, weniger zuckerhaltige Getränke zu konsumieren. Gleichzeitig sollen Hersteller einen Anreiz bekommen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um niedrigere Steuersätze zu erreichen oder die Abgabe vollständig zu vermeiden.
Daneben soll die Steuer zusätzliche Einnahmen für den Bund generieren. Für 2027 rechnet das Bundesfinanzministerium mit rund 690 Millionen Euro, für 2028 mit etwa 925 Millionen Euro. Das Geld soll dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.
Wann tritt die Zuckersteuer in Kraft?
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Zuckergetränkesteuer am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Zuvor muss der Bundestag der entsprechenden gesetzlichen Regelung zustimmen.
Bis dahin sind Änderungen an den vorgesehenen Steuersätzen, Ausnahmen und weiteren Einzelheiten grundsätzlich noch möglich.
