AU-Bescheinigung: Krankmeldung ab dem 1. oder 4. Tag: Was gilt jetzt?

Schon bald braucht man ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung.
Christin Klose/dpa-tmn/dpa- Bundesregierung plant Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, Gesetz steht noch aus.
- Aktuell gilt: Vorlage der AU erst ab Tag 4, Arbeitgeber kann früheres Attest verlangen.
- Arbeits-, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können frühere Vorlage vorschreiben.
- Geplante Gesetzesänderung soll nach der Sommerpause in den Bundestag, Termin offen.
- Telefonische Krankschreibung bleibt bis zur Gesetzesänderung möglich – frühestens ab „1. Januar 2027“ weg.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Bundesregierung plant, die gesetzliche Pflicht für Arbeitnehmer einzuführen, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Allerdings muss das Vorhaben erst noch umgesetzt und gesetzlich verankert werden. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Vorgaben.
Krankmeldung im Moment noch ab Tag 4
Im Moment bleibt alles bei der bisherigen Regelung. Gesetzlich muss die Krankmeldung erst ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Der Arbeitgeber darf aber bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen. Zudem können zusätzliche Regelungen aus dem Arbeitsvertrag, aus Tarifverträgen oder aus Betriebsvereinbarungen greifen, wonach eine Krankmeldung früher vorgelegt werden muss. Arbeitnehmer sollten daher immer auch ihre individuelle Situation berücksichtigen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Künftig soll das Entgeltfortzahlungsgesetz dahingehend geändert werden, dass die AU-Bescheinigung bereits am ersten Tag vorgelegt werden muss. Ausnahmen sollen dann nur noch zulässig sein, wenn sie auf Betriebsebene festgelegt wurden. Unternehmen sollen etwa durch Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen längere Fristen festlegen können.
Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Herbst in den Bundestag eingebracht werden. Folglich wäre es durchaus realistisch, dass die neuen Regeln bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Eine Bestätigung hierfür gibt es bislang allerdings nicht. Der Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten.
Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?
Auch die telefonische Krankschreibung bleibt so lange möglich, bis das Gesetz geändert wird. Vermutlich werden Änderungen an der telefonischen Krankschreibung im selben Verfahren eingeführt. Demnach wäre der frühestmögliche Termin für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung voraussichtlich der 1. Januar 2027.

