Reform der Arbeitszeit im Herbst geplant: Kommen bald längere Arbeitstage auf Beschäftigte zu?

Bei der Sommer-Pressekonferenz erwähnte Kanzler Merz auch die Reform der Arbeitszeit.
Michael Kappeler/dpaBundeskanzler Friedrich Merz hat bei der Sommerpressekonferenz am 15. Juli angekündigt, dass im Herbst ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt werden soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Arbeitszeiten künftig stärker auf Wochenbasis statt anhand einer täglichen Höchstarbeitszeit geregelt werden.
Konkrete Einzelheiten stehen bislang allerdings noch nicht fest. Nach Angaben des Kanzlers läuft innerhalb der Bundesregierung weiterhin ein Diskussionsprozess. Auch Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen daran beteiligt sein.
Merz: Reform ist nicht vom Tisch
In seiner Sommerpressekonferenz widersprach Merz dem Eindruck, die geplante Reform sei bereits aufgegeben worden. Das Arbeitszeitgesetz sei „nicht abgeräumt“, sondern weiterhin ein offener Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Die Bundesregierung diskutiere darüber, wie die Wochenarbeitszeit in Deutschland flexibler gestaltet werden könne. Merz gehe davon aus, dass das Arbeitsministerium im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Ziel sei es, den Arbeitsmarkt offener und flexibler zu machen.
Was ist mit einer Wochenarbeitszeit gemeint?
Das geltende Arbeitszeitrecht orientiert sich im Wesentlichen an der Arbeitszeit pro Werktag. Eine Reform könnte dazu führen, dass künftig stärker die Gesamtarbeitszeit innerhalb einer Woche betrachtet wird.
Für Beschäftigte könnte das bedeuten, dass die vertraglich vereinbarten Stunden flexibler auf einzelne Arbeitstage verteilt werden können. Längere Arbeitstage könnten beispielsweise mit kürzeren Tagen oder zusätzlichen freien Tagen ausgeglichen werden.
Eine vereinbarte 40-Stunden-Woche könnte dann theoretisch auf vier statt auf fünf Tage verteilt werden. Denkbar wären aber auch Modelle, bei denen Beschäftigte während besonders arbeitsintensiver Phasen länger arbeiten und die Mehrarbeit später ausgleichen.
Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Modelle möglich werden, muss der angekündigte Gesetzentwurf zeigen.
Keine automatische Verlängerung der Arbeitszeit
Die Einführung einer flexibleren Wochenarbeitszeit würde nicht automatisch bedeuten, dass Arbeitnehmer insgesamt mehr Stunden leisten müssen. Entscheidend bleibt zunächst die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Wochenarbeitszeit.
Aus einem Vertrag über 38 oder 40 Wochenstunden würde allein durch eine Gesetzesänderung keine längere reguläre Arbeitszeit entstehen. Die Reform würde voraussichtlich vor allem die Verteilung der vereinbarten Stunden betreffen.
Davon zu unterscheiden ist die Frage nach Überstunden. Ob diese angeordnet werden dürfen und wie sie ausgeglichen oder vergütet werden, hängt weiterhin von den jeweils geltenden vertraglichen und betrieblichen Regelungen ab.
Mehr Spielraum für Unternehmen ohne Tarifvertrag
Merz stellte insbesondere die Situation nicht tarifgebundener Unternehmen heraus. Tarifgebundene Betriebe hätten durch Tarifverträge bereits heute zahlreiche Möglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren.
Unternehmen ohne Tarifbindung verfügten nach seiner Einschätzung über weniger Spielraum. Ihnen wolle die Bundesregierung zusätzliche Freiräume einräumen.
Damit stellt sich jedoch die Frage, welche Voraussetzungen für diese Freiräume gelten sollen. Offen ist etwa, ob flexible Modelle nur mit Zustimmung der Beschäftigten eingeführt werden können oder ob Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit in einem größeren Umfang vorgeben dürfen.
Auch die Rolle von Betriebsräten und betrieblichen Vereinbarungen dürfte bei der Ausgestaltung eine wichtige Rolle spielen.
Chancen für Beschäftigte
Eine flexiblere Verteilung der Wochenarbeitszeit kann aus Sicht von Arbeitnehmern Vorteile bieten. Beschäftigte könnten ihre Arbeit möglicherweise besser an persönliche Bedürfnisse anpassen. Je nach Tätigkeit könnten längere Arbeitstage mit einem zusätzlichen freien Tag verbunden werden.
Auch für Eltern, pflegende Angehörige oder Beschäftigte mit längeren Arbeitswegen können flexible Modelle interessant sein. Voraussetzung wäre allerdings, dass sie tatsächlich mitbestimmen können, wie ihre Arbeitszeit verteilt wird.
Eine gesetzliche Öffnung allein garantiert noch keine größere Selbstbestimmung. Entscheidend ist, wie die Regelungen im Betrieb umgesetzt werden.
Risiken durch längere Arbeitstage
Gleichzeitig könnte die Reform dazu führen, dass sehr lange Arbeitstage häufiger werden. Besonders in Unternehmen ohne Tarifbindung oder Betriebsrat besteht die Sorge, dass die zusätzliche Flexibilität vor allem im Interesse der Arbeitgeber genutzt werden könnte.
Längere tägliche Arbeitszeiten können die Belastung der Beschäftigten erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn Arbeitszeiten kurzfristig verändert werden oder wenn regelmäßige Erholungsphasen fehlen.
Für die Bewertung des Gesetzes wird deshalb entscheidend sein, welche Schutzvorschriften vorgesehen werden. Dazu gehören mögliche Höchstgrenzen, Ruhezeiten, Ausgleichszeiträume und Regeln zur Arbeitszeiterfassung.
Viele Details sind noch offen
Bislang hat die Bundesregierung noch keinen vollständigen Gesetzentwurf veröffentlicht. Daher ist unklar, ob die Wochenarbeitszeit tatsächlich das bisherige System ersetzen oder lediglich als zusätzliche Möglichkeit eingeführt werden soll.
Offen ist außerdem, für welche Branchen und Beschäftigtengruppen die neuen Regeln gelten könnten. Auch mögliche Ausnahmen, Zustimmungspflichten und Kontrollmechanismen sind noch nicht bekannt.
Die angekündigte Reform kann sowohl mehr Flexibilität für Beschäftigte als auch mehr organisatorischen Spielraum für Unternehmen schaffen. Ob daraus eine tatsächliche Verbesserung entsteht, hängt jedoch von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Entscheidung fällt frühestens im Herbst
Mit dem für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf dürfte die Debatte über die Arbeitszeit neu an Fahrt aufnehmen. Arbeitgeberverbände verlangen seit Längerem flexiblere Regelungen, während Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter vor einer Aufweichung bestehender Schutzstandards warnen.
Ob die Wochenarbeitszeit tatsächlich kommt, ist deshalb noch nicht entschieden. Sicher ist bislang lediglich, dass die Bundesregierung an der Reform festhält und einen gesetzlichen Vorschlag vorbereiten will.
