STZ+STZ+BSW und die Bundestagswahl
: Nicht jedes Ärgernis ist juristisch anfechtbar

Für das BSW mag das knappe Ergebnis ärgerlich sein. Einen Grund, die Bundestagswahl neu auszuzählen, bietet es aber nicht, kommentiert Christian Gottschalk.
Kommentar von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht

Jörg Carstensen/dpa