Krankschreibung ab dem ersten Tag
: Ab wann gilt die Pflicht?

Die Bundesregierung will die Regeln für die Krankmeldungen verschärfen. Doch ab wann gelten die neuen Regeln?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Krankschreibung

Eine Krankschreibung wird bald schon ab dem 1. Krankheitstag benötigt.

Sina Schuldt/dpa

Kaum ein anderes Reformvorhaben beschäftigt Arbeitnehmer in Deutschland derzeit so sehr wie die angekündigte Verschärfung der Regeln zur Krankmeldung. Die Bundesregierung plant, die Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen.

Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ab wann gilt die neue Regel?

Die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag wird voraussichtlich frühestens 2027 in Kraft treten. Ein möglicher Termin wäre der 1. Januar 2027. Das lässt sich zumindest aus den bisherigen Aussagen der Bundesregierung und von Bundeskanzler Friedrich Merz ableiten.

In der ZDF-Sendung „maybrit illner spezial“ vom 2. Juli 2026 bestätigte Merz, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Herbst im Bundestag beraten werden soll. Wird das Gesetz zügig verabschiedet, wäre ein Inkrafttreten zu Beginn des neuen Jahres denkbar. In diesem Zusammenhang könnte auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.

Gilt die Pflicht dann für alle?

Nicht unbedingt. Die Bundesregierung will weiterhin Ausnahmen für Betriebe ermöglichen. Merz stellte mehrfach klar, dass abweichende Vereinbarungen auch künftig möglich sein sollen. Diese könnten etwa durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten geregelt werden.

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Die konkrete Ausgestaltung könnte somit zumindest teilweise den Unternehmen und Tarifparteien überlassen bleiben.

Attest ab dem ersten Tag ist schon heute möglich

Derzeit müssen Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich spätestens dann vorlegen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Das ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Arbeitgeber dürfen jedoch schon heute verlangen, dass eine ärztliche Bescheinigung früher vorgelegt wird – auch bereits ab dem ersten Krankheitstag.