Gewerkschaften: Krankschreibung ab Tag 1? Als Kohl an Karenztagen scheiterte

Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
dpaIn den sozialen Netzwerken und Kaffeeküchen kochen die Emotionen hoch. Ein Attest bei Krankheit (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU oder AUB) soll künftig generell auf den ersten Tag der Erkrankung vorgezogen werden. Parallel dazu wird die in der Pandemie eingeführte und von manchen liebgewonnene telefonische Krankschreibung komplett abgeschafft. Doch wie heiß wird die Suppe am Ende wirklich gegessen? Die Erfahrung lehrt, dass solche Maßnahmen nach hinten losgehen können.
Lesen Sie auch: AU-Bescheinigung ab erstem Tag wird Pflicht (von Lukas Böhl)
Arbeitgeber kann AUB schon an Tag 1 fordern
Viele Arbeitnehmer wiegen sich aktuell in einer falschen Sicherheit und glauben an den „Rechtsmythos“, dass ein Attest gesetzlich immer erst ab dem vierten Tag (also nach drei Kalendertagen) fällig wird. Ein Blick in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) § 5 Abs. 1 Satz 3 zeigt jedoch:
„Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor Jahren (Az. 5 AZR 886/11) höchstrichterlich bestätigt, dass Chefs schon heute ab Tag 1 ein Attest verlangen dürfen – und zwar völlig grundlos und ohne, dass ein konkreter Verdacht des „Blaumachens“ vorliegen muss.
Rein rechtlich ist die „Krankschreibung ab Tag 1“ in vielen Betrieben längst gelebte Praxis, wenn der Arbeitgeber es so im Einzelarbeitsvertrag, per Betriebsvereinbarung oder Einzelweisung geregelt hat. Die geplante Gesetzesänderung würde dieses Recht lediglich flächendeckender machen.

Tarifverträge spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle im Arbeitsleben, aber manche Firmen wehren sich immer noch vehement dagegen.
dpaTarifvertrag steht sogar über dem Gesetz
Dabei gilt: Das geplante Gesetz soll zwar der neue „Normalfall“ werden, sieht aber ausdrücklich Spielräume vor, denn im deutschen Arbeitsrecht greift ein klares Zusammenspiel zwischen Gesetz, Tarifvertrag und Einzelarbeitsvertrag.
- Die Macht des Tarifvertrags: Das Gesetz erlaubt zwar die Verschärfung, aber Tarifverträge stehen in der Normenhierarchie über dem einseitigen Bestimmungsrecht des Arbeitgebers. Wenn ein anwendbarer Tarifvertrag explizit festlegt, dass die Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgelegt werden muss, blockiert dies in der Regel den Vorstoß des Arbeitgebers. Hat der Tarifvertrag keine Öffnungsklausel, bleibt es für die tarifgebundenen Mitarbeiter bei der bisherigen Regelung.
- Einzelvertrag: Gibt es keinen Tarifvertrag, kann ein Einzelarbeitsvertrag die Spielregeln fixieren. Steht im Vertrag standardmäßig „Attest ab Tag 1“, ist das bindend. Steht dort hingegen explizit „Attest erst ab Tag 4“, hat sich der Arbeitgeber selbst gebunden und kann nicht ohne Weiteres per Order von oben die Verschärfung verlangen.
Kurz gesagt: Verträge können das gesetzliche Vorhaben im Betrieb abfedern oder komplett ausbremsen. Das Gesetz schafft nur die Standard-Leitplanke, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Lesen Sie auch: Krankschreibung ab 1. Tag - ab wann wird sie Pflicht (von Lukas Böhl)

Merz und Ex-Kanzler Kohl nach der Abwahl der Regierung aus CDU/CSU und FDP im Herbst 1998 - das hatte auch mit Arroganz und sozialer Kälte zu tun.
Tim Brakemeier/dpaHelmut Kohl scheiterte an Karenztagen
Die Diskussion, kranke Mitarbeiter stärker zu kontrollieren oder gar finanziell zu sanktionieren, ist keineswegs neu. Wer verstehen will, warum der Schuss für die Politik nach hinten vorkommen kann, muss dreißig Jahre zurückblicken – in das Jahr 1996.
Unter der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) beschloss der Bundestag im Zuge des damaligen „Sparpakets“ die Einführung von Karenztagen sowie eine Kürzung der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 100 auf 80 Prozent. Arbeitnehmer sollten also für die ersten Tage des Krankseins entweder gar kein Geld bekommen oder erhebliche Einbußen hinnehmen. Das Ziel damals wie heute: Den Krankenstand senken und Kosten drücken.
Die Reaktion der Arbeitnehmer war jedoch historisch. Es kam zu massiven Protesten und einer der größten Mobilisierungswellen der Nachkriegsgeschichte. Allen voran die IG Metall weigerte sich strikt, diese Demontage der Arbeitnehmerrechte hinzunehmen.
IG Metall setzte sich gegen Kohl durch
Da das Gesetz den Unternehmen lediglich das Recht gab, den Lohn zu kürzen, verlagerte die IG Metall den Kampf auf die tarifliche Ebene. Durch massive Streiks, Proteste und geschicktes Verhandeln setzten die Gewerkschaften in den Tarifverträgen durch, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei 100 Prozent blieb. Die Bewegung war mit eine Ursache für die Abwahl von Helmut Kohl 1998.
Sein Plan ging jedenfalls nicht auf: Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitete, war geschützt. Die gesetzliche Regelung wurde nach dem Regierungswechsel 1998 von der rot-grünen Koalition auch offiziell wieder einkassiert. Kohl und Schäuble versanken nach ihren Predigten zur Arbeitsmoral im Parteispendenskandal, was CDU-intern später den Weg für die Ära Merkel frei machte, nachdem auch Merz 2004 kalt gestellt war.

