Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Wer die Brandmauer zur AfD infrage stellt – und wer daran festhält

Hält die Brandmauer in Sachsen-Anhalt?
Monika „Skolimowska“/dpa-Zentralbild/dpaKurz vor der Landtagswahl am 6. September gewinnt die Debatte über den Umgang mit der AfD an Schärfe. Während SPD, Grüne, Linke und FDP eine Zusammenarbeit ablehnen und auch die CDU-Führung an ihrer Abgrenzung festhält, stellt vor allem das BSW die bisherige Linie offen infrage. Innerhalb der CDU gibt es allerdings ebenfalls Gegenstimmen.
Die Frage, wie die übrigen Parteien mit der AfD umgehen sollen, könnte nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu einer der entscheidenden Fragen der Regierungsbildung werden. In aktuellen Umfragen liegt die AfD mit großem Abstand vor der CDU. In einer Infratest-dimap-Erhebung vom 24. und 25. August kommt sie auf 42 Prozent, die CDU auf 22 Prozent. Das BSW würde mit vier Prozent derzeit den Einzug in den Landtag verpassen.
Damit bekommt eine Debatte neue Bedeutung, die seit Jahren unter dem Begriff „Brandmauer“ geführt wird: Sollen andere Parteien politische Zusammenarbeit mit der AfD grundsätzlich ausschließen – oder nicht?
Eine einheitliche Antwort gibt es darauf längst nicht mehr. Am deutlichsten stellt derzeit das Bündnis Sahra Wagenknecht die bisherige Abgrenzung infrage.
BSW will AfD nicht grundsätzlich ausschließen
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach für einen anderen Umgang mit der AfD ausgesprochen. Die bisherige Brandmauer bezeichnete sie als gescheitert. Ihr Vorschlag für Sachsen-Anhalt geht dabei über punktuelle Zustimmung zu einzelnen Anträgen hinaus.
Nach Wagenknechts Vorstellungen könnte nach der Wahl eine parteiunabhängige Persönlichkeit Ministerpräsident werden und ein sogenanntes Kompetenzkabinett bilden. Regiert werden solle anschließend mit wechselnden Mehrheiten im Landtag. Dabei schließt Wagenknecht ausdrücklich auch Mehrheiten mit Stimmen der AfD nicht aus. Am 24. August bekräftigte sie diesen Kurs erneut und sprach sich für die Einbeziehung aller demokratisch gewählten Parteien aus.
Politisch noch brisanter ist ihre Ankündigung für den Fall, dass ein solches Modell keine Unterstützung findet. Sollte es bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu einem dritten Wahlgang kommen, könnte sich das BSW nach Wagenknechts Angaben enthalten – auch wenn dadurch ein AfD-Kandidat gewählt werden könnte.
Das ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit. Nach der Landesverfassung benötigt ein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Kommt diese nicht zustande und wird der Landtag anschließend nicht vorzeitig aufgelöst, genügt in einem weiteren Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Das BSW wäre damit unter den Parteien außerhalb der AfD derzeit diejenige Kraft, die am deutlichsten bereit ist, die bisherige Abgrenzung aufzuweichen. Von einer klassischen Koalition mit der AfD spricht Wagenknecht allerdings nicht. Ihr Modell setzt vielmehr auf wechselnde parlamentarische Mehrheiten, bei denen Stimmen der AfD bewusst nicht ausgeschlossen würden.
CDU-Führung hält an Abgrenzung fest
Anders ist die offizielle Position der CDU. Für sie gilt weiterhin der Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundespartei aus dem Jahr 2018. Er schließt Koalitionen und vergleichbare Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der AfD als auch mit der Linkspartei aus.
Auch die Führung der CDU Sachsen-Anhalt hat wiederholt klargestellt, dass dieser Beschluss Bestand habe. Landesgeschäftsführer Mario Zeising formulierte bereits 2025 unmissverständlich: AfD und Linke seien für die CDU weder Ansprechpartner noch Verbündete. Auch von der Bundespartei kam zuletzt die klare Ansage, dass der Grundsatzbeschluss für Sachsen-Anhalt ebenso gelte wie für andere Landesverbände.
Von einer offiziellen Öffnung der CDU zur AfD kann deshalb bislang keine Rede sein.
Allerdings gibt es innerhalb des Landesverbandes seit längerem Widerstand gegen diesen Kurs. Besonders deutlich wurde das im CDU-Kreisverband Harz. Dessen Vorstand forderte im Frühjahr 2025 die Bundespartei auf, den Unvereinbarkeitsbeschluss in den ostdeutschen Bundesländern aufzuheben. Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter Ulrich Thomas erklärte damals, die CDU solle bei der Wahl politischer Partner stärker danach entscheiden, mit wem sich eigene Positionen durchsetzen ließen. Der Beschluss sei im Kreisvorstand nahezu einstimmig gefallen.
Der Vorgang zeigt einen Konflikt, der für die CDU nach der Wahl noch an Bedeutung gewinnen könnte: Offiziell hält sie an der Brandmauer fest, zugleich gibt es innerhalb der Partei Stimmen, die eine grundsätzliche Ausgrenzung der AfD nicht länger für sinnvoll halten.
SPD, Grüne und Linke lehnen Zusammenarbeit ab
Bei SPD, Grünen und Linken ist eine vergleichbare Öffnung bislang nicht erkennbar. Sie wenden sich gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD und kritisieren sowohl die Vorstöße aus Teilen der CDU als auch Wagenknechts Kurs.
Der Grünen-Landesverband hatte beispielsweise bereits den Vorstoß des CDU-Kreisverbandes Harz scharf kritisiert. Auch aus der SPD kam die Warnung, mit einer möglichen Öffnung zur AfD werde politisch „mit dem Feuer“ gespielt.
Damit verläuft die entscheidende Trennlinie vor der Wahl nicht allein zwischen AfD und den übrigen Parteien. Auch innerhalb des übrigen Parteienspektrums unterscheiden sich die Vorstellungen darüber zunehmend, wie strikt die Abgrenzung in einem fragmentierten Landtag noch sein soll.
