Letzte Sitzung vor der Sommerpause: Bundesrat entscheidet über zahlreiche Gesetze

Blick in den Plenarsaal während der Sitzung im Bundesrat, der Länderkammer.
Michael Kappeler/dpa- Bundesrat berät in letzter Sitzung vor der Sommerpause zahlreiche Gesetze.
- Gebäudemodernisierungsgesetz: Bundestag muss zuerst entscheiden, dann Länderkammer.
- Neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich – ab 2029 mit wachsendem Anteil CO2-neutraler Brennstoffe.
- Gesundheits-Sparpaket unklar auf der Tagesordnung, Fristverkürzung und Länder-Zustimmung offen.
- Länder fordern Geld vom Bund wegen Klinikdefizit von 4 bis 4,5 Milliarden Euro.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause will der Bundesrat über zahlreiche Gesetze der Bundesregierung entscheiden. Darunter ist das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das auch als Heizungsgesetz bekannte Vorhaben soll die Regelungen der vorherigen Ampel-Regierung kippen. Bevor es in die Länderkammer kommt, muss es erst noch vom Bundestag beschlossen werden.
Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen künftig weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - vorausgesetzt, diese nutzen ab 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan.
Offen ist noch, ob auch das Gesundheits-Sparpaket zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer kommt. Auch dieses muss zunächst vom Bundestag beschlossen werden. Dieser muss einen Antrag auf Fristverkürzung stellen, um das Paket dann sofort durch den Bundesrat zu bringen. Es ist offen, ob die Länder der Fristverkürzung zustimmen werden. Sie verlangen vom Bund finanzielle Unterstützung, um das Defizit der Krankenhäuser von 4 bis 4,5 Milliarden Euro auszugleichen.
Die Länderkammer entscheidet auch über das Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung. Es soll künftig verhindern, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit befristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, die gar nicht ihre sind. Über eine solche Vaterschaftsanerkennung kann ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Aufenthaltsrecht erhalten. Beide bekommen dann auch Sozialleistungen.