Neue Regeln zur Krankmeldung
: Ab wann wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?

Die Bundesregierung will die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wieder abschaffen. Ab wann soll das gelten?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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ILLUSTRATION - Man muss sich nicht ins Wartezimmer schleppen: Auch telefonisch kann man sich krankschreiben lassen. (zu dpa: «Telefonische Krankschreibung gilt maximal fünf Tage») Foto: Hannes P Albert/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Bald soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden.

Hannes P Albert/dpa

Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung wieder abschaffen. Beschäftigte sollen sich künftig also nicht mehr allein per Telefon arbeitsunfähig schreiben lassen können. Einen konkreten Starttermin für die neue Regel gibt es aber bislang nicht.

Noch kein Datum für die Abschaffung

Derzeit handelt es sich um einen politischen Beschluss der Koalition. In der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026 wurde deutlich gemacht, dass die genaue gesetzliche Ausgestaltung erst noch erarbeitet werden muss.

Damit steht auch noch nicht fest, ab wann die telefonische Krankschreibung tatsächlich wegfallen soll. Solange die Reform nicht beschlossen und in Kraft getreten ist, bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Was Merz angekündigt hat

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte nach der Sitzung des Koalitionsausschusses erklärt, Krankschreibungen könnten künftig nicht mehr telefonisch erfolgen. Zugleich sagte er, eine Krankschreibung solle „demnächst“ ab dem ersten Krankheitstag notwendig sein. Die Entscheidung sei hart, aber aus Sicht der Koalition nötig, weil man sich lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten könne.

Ein genaues Inkrafttretensdatum nannte Merz dabei jedoch nicht.

Videosprechstunde soll weiter möglich sein

Ganz ohne Arztkontakt von zu Hause aus soll eine Krankschreibung aber weiterhin möglich bleiben. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die Videosprechstunde gestärkt werden. Sie habe bereits heute Vorrang vor der telefonischen Krankschreibung.

Zum aktuellen Stand sind nach einer Videosprechstunde erstmalige Krankschreibungen von bis zu sieben Tagen möglich, wenn Versicherte in der Praxis bekannt sind. Bei unbekannten Patienten sind es derzeit bis zu drei Tage. Auch die elektronische Krankschreibung kann dabei genutzt werden.

Warum die Telefon-AU abgeschafft werden soll

Die telefonische Krankschreibung war während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden. Nach Darstellung der Bundesregierung war sie als Sonderinstrument gedacht und soll nun wieder entfallen.

Gleichzeitig verweist die Koalition auf hohe Krankenstände und Belastungen für Unternehmen. Kritiker warnen dagegen vor mehr Bürokratie, zusätzlichen Arztbesuchen und möglichen Ansteckungen in Wartezimmern.

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