Neue Rentenreform 2026
: Ab wann tritt sie in Kraft?

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Rentenkommission zügig umsetzen. Das ist der Zeitplan.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Verdi und Sozialverband enttäuscht über Renten-Vorschläge: ILLUSTRATION - 26.11.2025, Berlin: Ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung liegt zwischen Euro-Banknoten und mehreren Euromünzen. (zu dpa: «Rentenreform soll kommen - Offene Frage zu Minijobs») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Rentenreform soll noch im Jahr 2026 durchgebracht werden.

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umsetzen. Nach dem Beschlusspapier der Koalition soll dieses Paket bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Damit ist klar: Die Rentenreform soll noch 2026 politisch beschlossen werden. Gültig werden die einzelnen Änderungen aber nicht automatisch alle sofort. Entscheidend ist, wann das Gesetzespaket in Kraft tritt und welche Übergangsfristen für die jeweiligen Maßnahmen festgelegt werden.

Kein einheitlicher Starttermin für alle Änderungen

Die Rentenreform besteht nicht aus einer einzelnen Maßnahme, sondern aus einem größeren Paket. Dazu gehören unter anderem Vorschläge zum Renteneintritt, zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, zur Vermeidung von Altersarmut und zu kapitalgedeckten Elementen der Altersvorsorge.

Deshalb ist wahrscheinlich, dass einzelne Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen. Ein pauschales Datum, ab dem die komplette Rentenreform gilt, gibt es bislang nicht.

Was die Koalition bisher beschlossen hat

Im Beschlusspapier heißt es, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umgesetzt werden sollen. Dieses soll bis Ende 2026 durch den Bundestag.

Das ist der bisher wichtigste Zeitplan. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die Regierung will die Reform nicht auf die lange Bank schieben. Verbindlich wird sie aber erst, wenn das Gesetz beschlossen, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.

Welche Änderungen könnten später greifen?

Einige Empfehlungen der Rentenkommission sind langfristig angelegt. So schlägt die Kommission etwa vor, die Regelaltersgrenze erst nach 2031 moderat an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach ihren Berechnungen würde dies zwischen 2031 und 2041 eine schrittweise Anhebung von 67 auf etwa 67,5 Jahre bedeuten.

Auch bei der Rentenanpassung spielt das Jahr 2031 eine wichtige Rolle. Die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent wurde bis 2031 verlängert; danach empfiehlt die Kommission, Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor wieder stärker wirken zu lassen.

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