Pflegereform 2027: Was ist geplant und wann wird entschieden?

Pflegereform 2027: Welche Änderungen sind geplant? Was gilt für Pflegegrade, Leistungen und Beiträge? Alle Infos zum Zeitplan und zur Entscheidung.
Von Basil Wegener, dpaDie Pflegeversicherung steht unter finanziellem Druck. Für 2027 wird ohne Gegenmaßnahmen ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit der Pflegereform 2027 will die Bundesregierung die Finanzierung stabilisieren und die Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige neu organisieren.
Was soll sich 2027 ändern?
Die Reform sieht mehrere Änderungen vor:
- Pflegegrade: Die Pflegegrade 1 bis 5 bleiben bestehen. Für neue Antragsteller könnten die Voraussetzungen zur Einstufung jedoch strenger werden. Bestehende Pflegegrade sollen geschützt bleiben.
- Entlastungsbetrag: Der bisherige Betrag von bis zu 131 Euro monatlich soll durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses ist ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
- Verhinderungspflege: Verschiedene Pflegeleistungen sollen in neuen Budgets zusammengefasst werden. Dadurch sollen die Mittel flexibler eingesetzt werden können.
- Pflegende Angehörige: Neue Beratungsangebote und ein digitales Pflege-Cockpit sollen die Organisation der Pflege erleichtern.
- Pflegebeiträge: Für Kinderlose soll der Beitragszuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
Die geplanten Änderungen sind teilweise umstritten. Kritiker befürchten insbesondere Nachteile für Menschen mit Pflegegrad 1 und für pflegende Angehörige.
Wann wird die Pflegereform beschlossen?
Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf verabschiedet. Heute, am 5. November wurde er erstmals im Bundestag beraten. Die nächsten wichtigen Termine sind:
- 25. November 2026: Anhörung von Sachverständigen im Bundestag.
- 11. Dezember 2026: Geplante abschließende Abstimmung im Bundestag.
- 1. Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten wesentlicher Änderungen.
Darüber hinaus ist für Juli 2027 eine weitere Strukturreform vorgesehen. Konkrete Regelungen dafür stehen noch nicht fest.
Was bedeutet das für Pflegebedürftige?
Für Pflegebedürftige und Angehörige könnten sich sowohl die verfügbaren Leistungen als auch deren Nutzung verändern. Ob die Reform tatsächlich Erleichterungen bringt oder einzelne Betroffene finanzielle Nachteile haben werden, hängt von der endgültigen Ausgestaltung ab.
Fest steht: Die entscheidenden Beschlüsse zur Pflegereform 2027 sollen im Dezember 2026 fallen. Bis dahin sind Änderungen am Gesetzentwurf möglich.
