Pflegereform beschlossen
: Was ist geplant?

Die Bundesregierung hat die Pflegereform heute im Bundeskabinett beschlossen. Was genau ist geplant?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Pflegebedürftige Menschen: Zwei Senioren sprechen in dem Garten eines Pflegeheims miteinander. Hitze stellt insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen ein Risiko dar. (zu dpa: «Regierung bringt Pflegereform auf den Weg»)

Regierung bringt Pflegereform auf den Weg.

Elisa Schu/dpa

Damit ist der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Vorausgegangen waren tagelange Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD über Einsparungen, die Belastung von Pflegebedürftigen und die Finanzierung der Pflegeversicherung. Nun geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat können ihn noch verändern.

Der Kabinettsbeschluss ist vor allem deshalb relevant, weil die Koalition noch bis unmittelbar vor der Sitzung um zentrale Punkte gerungen hatte. Die SPD hatte deutlich gemacht, dass sie ein reines Sparpaket nicht mittragen wolle. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte dagegen darauf gedrängt, die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell zu stabilisieren und weitere Beitragserhöhungen 2027 möglichst zu verhindern.

Was heute entschieden wurde

Mit dem Kabinettsbeschluss liegt nun grundsätzlich ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die endgültige Kabinettsfassung mit allen Änderungen gegenüber dem im Juni vorgelegten Referentenentwurf war am Mittwochvormittag allerdings noch nicht öffentlich verfügbar. Deshalb ist bei einzelnen Maßnahmen noch nicht abschließend erkennbar, welche Kompromisse Union und SPD auf den letzten Metern vereinbart haben.

Fest steht aber: Die Reform soll noch rechtzeitig durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, damit wesentliche Teile zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Das Gesetz soll zunächst vor allem die kurzfristige Finanzierung der Pflegeversicherung sichern. Linnemann hatte selbst erklärt, das Gesetz solle gewährleisten, dass das System im kommenden Jahr funktioniert. Für eine weitergehende Strukturreform seien anschließend zusätzliche Schritte notwendig.

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Strengere Regeln bei neuen Pflegegraden

Zu den wichtigsten Punkten des bisherigen Entwurfs gehören höhere Hürden bei der Einstufung in einen Pflegegrad.

Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig höhere Punktzahlen bei der Begutachtung erforderlich sein. Damit würde es für neue Antragsteller schwieriger, einen Pflegegrad zu erhalten. Ziel ist es, den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen und damit auch der Ausgaben der Pflegeversicherung zu begrenzen.

Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, sollen nach dem bisherigen Entwurf grundsätzlich geschützt werden. Eine bestehende Einstufung soll nicht allein wegen der neuen Grenzwerte aberkannt werden.

Änderungen bei Pflegegrad 1

Auch Pflegegrad 1 soll neu ausgerichtet werden. Leistungen sollen stärker auf Prävention und den Erhalt der Selbstständigkeit konzentriert werden.

Im bisherigen Konzept ist vorgesehen, Leistungen neu zu bündeln und bisherige Einzelansprüche teilweise durch neue Budgets zu ersetzen. Besonders betroffen wären Unterstützungs- und Entlastungsangebote im Alltag.

Ob alle ursprünglich vorgesehenen Änderungen nach den Verhandlungen innerhalb der Koalition unverändert Bestandteil der Kabinettsfassung geblieben sind, lässt sich erst anhand des veröffentlichten Gesetzestextes sicher sagen.

Neue Budgets für die häusliche Pflege

Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist eine stärkere Zusammenfassung verschiedener Leistungen.

Statt zahlreicher einzelner Leistungstöpfe sollen Pflegebedürftige künftig stärker mit Budgets arbeiten können. Dazu gehören nach den bisherigen Plänen unter anderem Mittel für Entlastung, Kurzzeitpflege und Unterstützung im Alltag.

Der Gedanke dahinter: Pflegebedürftige und Angehörige sollen Leistungen flexibler nach ihrem tatsächlichen Bedarf einsetzen können.

Pflegeheim: Zuschüsse sollen später steigen

Besonders umstritten ist die Finanzierung der stationären Pflege.

Nach geltendem Recht steigt der Zuschuss der Pflegeversicherung zum pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts. Der Zuschuss beträgt derzeit 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.

Der bisherige Entwurf sieht vor, diese Stufen zeitlich nach hinten zu verschieben. Die nächste Zuschussstufe würde dann jeweils erst nach 18 statt nach zwölf Monaten erreicht. Der höchste Zuschuss von 75 Prozent würde dadurch erst nach 54 Monaten greifen.

Das würde insbesondere Menschen belasten, die neu in ein Pflegeheim einziehen.

Streit um einen Pflegedeckel

Genau an diesem Punkt hatte die SPD kurz vor dem Kabinettsbeschluss Änderungen verlangt.

Ihr Vorschlag: Der pflegebedingte Eigenanteil im Heim sollte zunächst auf maximal 1.500 Euro im Monat begrenzt werden. Weitere Zuschüsse der Pflegeversicherung sollten anschließend zusätzlich berücksichtigt werden.

Damit wären allerdings nicht sämtliche Heimkosten gedeckelt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen kämen weiterhin hinzu. Der durchschnittliche Eigenanteil eines Pflegeheimbewohners liegt derzeit insgesamt bei mehr als 3.000 Euro monatlich.

Linnemann hatte einen solchen Deckel in der bislang diskutierten Form skeptisch beurteilt. Die Frage gehörte bis unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss zu den größten Konfliktpunkten der Koalition. Ob und in welcher Form ein Kompromiss in die heute beschlossene Fassung aufgenommen wurde, muss anhand des endgültigen Gesetzestextes geprüft werden.

Keine zusätzliche Belastung für pflegende Angehörige

Bei einem anderen Streitpunkt hatte Linnemann bereits vor dem Kabinettsbeschluss eine Änderung angekündigt.

Im ursprünglichen Entwurf sollten die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, reduziert werden. Linnemann erklärte am vergangenen Wochenende jedoch, dass es für die rund vier Millionen pflegenden Angehörigen keine zusätzlichen Belastungen geben solle.

Damit dürfte eine der besonders umstrittenen Kürzungen des ursprünglichen Entwurfs vom Tisch sein. Unklar war zuletzt allerdings noch, wie der Verzicht auf diese Einsparung finanziert wird.

Pflegeversicherung braucht Milliarden

Hinter der Reform steht vor allem ein finanzielles Problem.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt deutlich, während gleichzeitig Personal-, Heim- und Versorgungskosten zunehmen. Für 2027 wird mit einer Finanzierungslücke in Milliardenhöhe gerechnet. Die Bundesregierung versucht deshalb, gleichzeitig Ausgaben zu begrenzen und zusätzliche Einnahmen zu erschließen.

Der Verband der Ersatzkassen warnt sogar vor einer Finanzierungslücke von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr 2027. Er fordert unter anderem, dass der Bund der Pflegeversicherung pandemiebedingte Ausgaben von rund fünf Milliarden Euro zurückerstattet.

Das ist noch nicht das endgültige Gesetz

Der heutige Kabinettsbeschluss ist deshalb ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende des Verfahrens.

Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag. Dort können Union und SPD ebenso wie die Opposition noch Änderungen beantragen. Je nach Regelung ist anschließend auch der Bundesrat beteiligt.

Gerade bei den besonders umstrittenen Punkten – Heimkosten, Pflegegrade, Finanzierung und mögliche Belastungen für Versicherte – sind deshalb weitere Änderungen möglich.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet der heutige Beschluss vor allem eines: Die Richtung der Reform steht nun grundsätzlich fest. Welche Regeln ab 2027 tatsächlich gelten, entscheidet sich aber erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.