Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt
: So ist der aktuelle Stand

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD steht Sachsen-Anhalt vor einer außergewöhnlich schwierigen Regierungsbildung.
Von
Lukas Böhl
Magdeburg
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Konstituierende Sitzung der AfD-Landtagsfraktion in Magdeburg: 10.09.2026, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: AfD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Siegmund kommt zur konstituierenden Fraktionssitzung der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl. Foto: Peter Gercke/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Konstituierende Sitzung der AfD-Landtagsfraktion in Magdeburg: 10.09.2026, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: AfD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Siegmund kommt zur konstituierenden Fraktionssitzung der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl. Foto: Peter Gercke/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Peter Gercke/dpa

Stand Freitag, 11. September 2026, ist in Sachsen-Anhalt keine neue Regierungsmehrheit absehbar. Die AfD gewann die Landtagswahl vom 6. September mit 43,8 Prozent der Stimmen deutlich und stellt künftig 39 der insgesamt 83 Abgeordneten. Für die absolute Mehrheit sind 42 Stimmen notwendig – der AfD fehlen damit drei. Die CDU kommt auf 15 Mandate, SPD, Grüne und Linke auf jeweils acht und das BSW auf fünf Sitze.

Damit ist die rechnerische Ausgangslage klar, die politische Lage jedoch kompliziert. AfD und BSW hätten gemeinsam 44 Sitze und damit eine Mehrheit. Auch alle übrigen Parteien zusammen verfügen über 44 Mandate. Doch beide rechnerischen Möglichkeiten stoßen derzeit auf erhebliche politische Hürden.

AfD sucht Mehrheit – auch bei einzelnen Abgeordneten

Die AfD hatte nach der Wahl alle im neuen Landtag vertretenen Parteien zu Gesprächen eingeladen. CDU, SPD, Grüne und Linke lehnten die Angebote ab. Lediglich das BSW erklärte sich zu Gesprächen bereit. Der Landesvorstand beschloss dies einstimmig. Inhaltlich soll es dabei zunächst um Energieversorgung, Bildung und sogenannte Friedenspolitik gehen.

Parallel versucht die AfD offenbar, auf einem zweiten Weg an die fehlenden Stimmen zu kommen. Siegmund erklärte am Donnerstagabend, seine Partei führe Gespräche mit „Abgeordneten unterschiedlicher Parteien“. Namen nannte er nicht. Bereits unmittelbar nach der Wahl hatte er angekündigt, neben den Fraktionen auch einzelne Parlamentarier anzusprechen.

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Siegmund hat dabei deutlich gemacht, dass er derzeit keine klassische Minderheitsregierung anstrebt. Ziel sei eine möglichst stabile eigene Mehrheit. Dafür würde ihm nach eigener Aussage allerdings auch die knappste denkbare Mehrheit genügen: Die AfD würde auch mit lediglich einer Stimme Vorsprung regieren.

BSW bleibt der entscheidende Faktor

Damit richtet sich der Blick vor allem auf die fünf BSW-Abgeordneten. Rechnerisch könnte das BSW der AfD sofort zu einer absoluten Mehrheit verhelfen. Eine förmliche Koalition hat die Partei bislang jedoch ausgeschlossen.

BSW-Spitzenkandidatin Claudia Wittig hatte stattdessen für ein Modell mit wechselnden Mehrheiten geworben. Die Partei will nach bisherigen Aussagen Sachfragen einzeln entscheiden und ist grundsätzlich auch zu einer punktuellen Zusammenarbeit mit der AfD bereit. Eine feste AfD-BSW-Regierung ist daraus bislang nicht geworden.

Genau hier liegt allerdings ein grundlegender Konflikt: Während das BSW wechselnde parlamentarische Mehrheiten für möglich hält, verlangt Siegmund eine stabile Mehrheit für eine AfD-geführte Regierung und lehnt ein solches Modell bislang ab. Die anstehenden Gespräche zwischen beiden Parteien dürften deshalb entscheidend dafür sein, ob sich aus den vorhandenen inhaltlichen Überschneidungen auch eine Vereinbarung zur Regierungsbildung entwickeln kann.

Eine Regierung ohne AfD wäre rechnerisch möglich

Auch eine Mehrheit gegen die AfD existiert auf dem Papier. CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW kommen gemeinsam auf 44 Sitze. In der Praxis wäre ein solches Fünf-Parteien-Bündnis jedoch mit erheblichen politischen Widersprüchen verbunden.

Besonders schwer wiegt, dass die CDU eine Zusammenarbeit mit der Linken ablehnt. Zudem bestehen zwischen den beteiligten Parteien erhebliche Unterschiede etwa in der Wirtschafts-, Migrations- und Gesellschaftspolitik. CDU, SPD und Grüne allein kämen lediglich auf 31 Sitze; selbst gemeinsam mit der Linken wären es nur 39. Ohne das BSW gibt es daher auch auf dieser Seite keine Mehrheit.

Überparteilicher Ministerpräsident bleibt eine theoretische Option

Das BSW hat noch einen weiteren Vorschlag eingebracht: Sachsen-Anhalt könnte von einem überparteilichen Ministerpräsidenten geführt werden, der keinem der großen politischen Lager eindeutig zugerechnet wird und sich für einzelne Vorhaben wechselnde Mehrheiten sucht.

Verfassungsrechtlich wäre das möglich. Der Ministerpräsident muss weder einer Partei angehören noch Abgeordneter des Landtags sein. Die SPD hat signalisiert, einen solchen Weg im Fall einer anhaltenden Blockade zumindest nicht grundsätzlich auszuschließen. Auch die Grünen erklärten sich gesprächsbereit.

Für die AfD kommt diese Variante derzeit jedoch nicht infrage. Nach ihrem Wahlergebnis beansprucht sie das Amt des Ministerpräsidenten für Siegmund selbst.

Der dritte Wahlgang könnte entscheidend werden

Besonders wichtig ist deshalb das Verfahren zur Wahl des Ministerpräsidenten. Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags, derzeit also mindestens 42 Stimmen. Gelingt das nicht, findet innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang mit derselben Anforderung statt.

Scheitert auch dieser, muss der Landtag anschließend über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Kommt dafür keine Mehrheit zustande, folgt ein weiterer Wahlgang. Dann reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen können dadurch erheblich an Bedeutung gewinnen.

Damit könnte Siegmund theoretisch auch ohne 42 aktive Ja-Stimmen Ministerpräsident werden. Entscheidend wäre dann, ob seine Gegner gemeinsam einen Kandidaten mit mehr Stimmen aufstellen – und wie sich insbesondere das BSW verhält. Gerade deshalb ist eine mögliche Enthaltung einzelner Fraktionen oder Abgeordneter politisch ebenso relevant wie eine ausdrückliche Unterstützung.

Auch Neuwahlen sind nicht ausgeschlossen

Siegmund hat inzwischen auch Neuwahlen als mögliche Konsequenz einer festgefahrenen Regierungsbildung erwähnt. Sie könnten unter anderem dann zustande kommen, wenn die ersten beiden Wahlgänge zur Ministerpräsidentenwahl scheitern und der Landtag anschließend seine Wahlperiode vorzeitig beendet.

So weit ist es allerdings noch nicht. Zunächst stehen die Gespräche zwischen AfD und BSW sowie die Kontakte der AfD zu einzelnen Abgeordneten im Mittelpunkt.

Der neue Landtag muss spätestens am 6. Oktober 2026 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Bis ein neuer Ministerpräsident gewählt ist, ist die bisherige Landesregierung verpflichtet, ihre Ämter weiterzuführen.