Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt
: Was passiert, wenn Siegmund nicht Ministerpräsident wird?

Ulrich Siegmund will im Dezember Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt werden. Doch die AfD verfügt im Landtag nicht über die notwendige absolute Mehrheit.
Von
Lukas Böhl
Magdeburg
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Vor der ersten Landtagssitzung in Sachsen-Anhalt: 05.10.2026, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Ulrich Siegmund (AfD), Fraktionsvorsitzender, spricht in der Landespressekonferenz. Am 7. Oktober wird die erste Landtagssitzung in Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl stattfinden. Dabei soll ein neuer Landtagspräsident gewählt werden. Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was passiert, wenn Ulrich Siegmund die Wahl zum Ministerpräsidenten nicht gewinnt?

Jan Woitas/dpa

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt steht die Wahl des neuen Ministerpräsidenten bevor. Ulrich Siegmund hat angekündigt, sich im Dezember 2026 im Landtag zur Abstimmung zu stellen. Sein erklärtes Ziel ist es, bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit zu erreichen.

Doch sicher ist seine Wahl keineswegs. Die AfD verfügt über 39 der insgesamt 83 Sitze im Landtag. Für die absolute Mehrheit sind mindestens 42 Stimmen notwendig. Siegmund benötigt somit die Unterstützung von mindestens drei Abgeordneten anderer Fraktionen.

Was aber passiert, wenn ihm diese Stimmen fehlen? Die Landesverfassung regelt genau, wie es nach einer gescheiterten Ministerpräsidentenwahl weitergeht. Dabei könnte insbesondere ein möglicher dritter Wahlgang entscheidend werden.

Erster Wahlgang: Ulrich Siegmund braucht mindestens 42 Stimmen

Die Wahl des Ministerpräsidenten findet im Landtag von Sachsen-Anhalt in geheimer Abstimmung statt. Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Abgeordneten.

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Für Ulrich Siegmund bedeutet das: Stimmen alle 39 AfD-Abgeordneten für ihn, fehlen trotzdem mindestens drei weitere Stimmen.

Ob diese aus anderen Fraktionen kommen könnten, ist derzeit offen. Die CDU hat eine Unterstützung Siegmunds offiziell ausgeschlossen. Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das über fünf Mandate verfügt, hat angekündigt, sich bei der Wahl enthalten zu wollen.

Allerdings sorgte die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten am 6. Oktober für Diskussionen. Rausch erhielt 48 Stimmen und damit mindestens vier mehr, als AfD und BSW zusammen über Mandate verfügen.

Aus welchen Fraktionen diese zusätzlichen Stimmen stammten, ist wegen der geheimen Abstimmung nicht nachweisbar.

Zweiter Wahlgang: Innerhalb von sieben Tagen gibt es eine neue Abstimmung

Sollte Ulrich Siegmund im ersten Wahlgang die erforderlichen 42 Stimmen verfehlen und auch kein anderer Kandidat diese Mehrheit erreichen, ist die Ministerpräsidentenwahl nicht beendet.

Artikel 65 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts schreibt vor, dass innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden muss. Dieser kann auch bereits am selben Tag durchgeführt werden.

Die Voraussetzungen bleiben unverändert: Auch im zweiten Wahlgang benötigt ein Kandidat die Mehrheit aller Landtagsmitglieder, also mindestens 42 Stimmen.

Siegmund könnte somit erneut antreten. Ebenso wäre es möglich, dass sich andere Kandidaten zur Wahl stellen.

Scheitert auch der zweite Wahlgang, sieht die Landesverfassung einen weiteren Schritt vor.

Nach dem zweiten Wahlgang: Drohen Neuwahlen in Sachsen-Anhalt?

Kommt auch im zweiten Wahlgang keine absolute Mehrheit zustande, muss sich der Landtag mit der Frage befassen, ob die laufende Wahlperiode vorzeitig beendet werden soll.

Nach Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung muss das Parlament innerhalb von weiteren 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode beschließen.

Dafür wäre wiederum eine Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich. Mindestens 42 Abgeordnete müssten also für die vorzeitige Beendigung stimmen.

Eine gescheiterte Ministerpräsidentenwahl führt deshalb nicht automatisch zu Neuwahlen.

Nur wenn der Landtag die vorzeitige Beendigung seiner Wahlperiode beschließt, würde der Weg zu einer erneuten Landtagswahl eröffnet. Andernfalls muss ein weiterer Wahlgang stattfinden.

Dritter Wahlgang: Dann reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen

Besonders wichtig ist die Regelung für den dritten Wahlgang. Denn hier unterscheiden sich die Voraussetzungen deutlich von den ersten beiden Abstimmungen.

Wird die Wahlperiode nicht vorzeitig beendet, muss unverzüglich ein weiterer Wahlgang stattfinden. In diesem reicht nach der Landesverfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Das bedeutet: Ein Kandidat benötigt nicht mehr zwingend 42 Stimmen. Entscheidend ist vielmehr, dass er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Enthaltungen können in dieser Situation eine wichtige Rolle spielen, weil sie bei der Berechnung der erforderlichen Stimmenmehrheit nicht als abgegebene gültige Kandidatenstimmen zählen.

Für Ulrich Siegmund eröffnet sich dadurch grundsätzlich eine weitere Möglichkeit, Ministerpräsident zu werden.

Könnte Siegmund im dritten Wahlgang auch mit 39 Stimmen gewinnen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen wäre das möglich.

Wenn alle 39 AfD-Abgeordneten für Ulrich Siegmund stimmen, könnte diese Stimmenzahl im dritten Wahlgang ausreichen. Voraussetzung wäre, dass durch Enthaltungen oder andere Umstände entsprechend weniger gültige Stimmen abgegeben werden.

Ein Beispiel: Erhält Siegmund 39 Ja-Stimmen und werden daneben nur 38 gültige Nein-Stimmen abgegeben, hätte er die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Ein solcher Ausgang wäre auch dann möglich, wenn andere Abgeordnete sich enthalten.

Anders sähe es aus, wenn alle übrigen 44 Abgeordneten gegen ihn stimmen würden. Dann wären 39 Ja-Stimmen nicht ausreichend.

Es kommt also nicht allein darauf an, ob Abgeordnete anderer Parteien aktiv für Siegmund stimmen. Entscheidend kann auch sein, wie viele von ihnen sich enthalten.

Eine Enthaltung ist rechtlich keine Zustimmung. Bei der Abstimmung mit einfacher Mehrheit kann sie aber die für eine erfolgreiche Wahl benötigte Stimmenzahl reduzieren.

Welche Rolle spielen CDU und BSW?

Die Sitzverteilung macht deutlich, warum die Entscheidungen anderer Fraktionen für die Regierungsbildung entscheidend sind.

Neben den 39 Abgeordneten der AfD gehören dem Landtag 15 CDU-Abgeordnete, jeweils acht Vertreter von SPD, Linken und Grünen sowie fünf BSW-Abgeordnete an.

CDU, SPD, Linke und Grüne verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate. Keine der beiden Seiten kann deshalb allein eine absolute Mehrheit erreichen.

Das BSW mit seinen fünf Mandaten könnte sowohl bei der Suche nach einer absoluten Mehrheit als auch durch sein Abstimmungsverhalten in einem möglichen dritten Wahlgang eine wichtige Rolle spielen.

Ob sich die bisherigen Positionen der Parteien bis zur Ministerpräsidentenwahl verändern, ist offen.

Wer regiert Sachsen-Anhalt, wenn die Wahl scheitert?

Bis zur Wahl und Amtsübernahme eines neuen Ministerpräsidenten bleibt die bisherige Landesregierung geschäftsführend im Amt.

Damit führt Sven Schulze (CDU) die Amtsgeschäfte zunächst weiter. Er hatte im Januar 2026 die Nachfolge von Reiner Haseloff übernommen.

Ein Scheitern Siegmunds im ersten oder zweiten Wahlgang würde folglich nicht dazu führen, dass Sachsen-Anhalt ohne handlungsfähige Landesregierung dasteht.

Erst wenn ein neuer Ministerpräsident gewählt ist und sein Amt übernimmt, endet die geschäftsführende Amtszeit der bisherigen Regierung.

Ob es überhaupt zu einem zweiten oder dritten Wahlgang kommt, bleibt abzuwarten. Ein konkreter Termin für die im Dezember angekündigte Ministerpräsidentenwahl steht bislang noch nicht fest.