Rentenreform der Bundesregierung: Ab wann wird die Rente mit 63 abgeschafft?

Debatte über Abschaffung der „Rente mit 63“
Markus Lenhardt/dpaDie Regierungskoalition will die Rentenreform bis Ende 2026 durch den Bundestag bringen. Ein zentraler Punkt ist die sogenannte „Rente mit 63“. Gemeint ist damit die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission soll dieser abschlagsfreie vorgezogene Renteneintritt abgeschafft werden.
Ein genaues Startdatum steht noch nicht fest
Ab wann die Abschaffung konkret gilt, ist noch offen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Rente für besonders langjährig Versicherte „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ abzuschaffen. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz beachten.
Das bedeutet praktisch: Es dürfte Übergangsregeln für rentennahe Jahrgänge geben. Wer kurz vor dem geplanten Rentenbeginn steht, kann voraussichtlich nicht von heute auf morgen komplett anders behandelt werden. Verbindlich wird das aber erst mit dem konkreten Gesetzentwurf.
Die echte „Rente mit 63“ gibt es längst nicht mehr
Der Begriff „Rente mit 63“ ist heute irreführend. Abschlagsfrei mit 63 konnten nur Versicherte in Rente gehen, die vor 1953 geboren wurden und 45 Versicherungsjahre erreicht hatten. Danach wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben.
Für die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger ist nach geltendem Recht ein abschlagsfreier Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren möglich.
Was genau abgeschafft werden soll
Abgeschafft werden soll nicht jede Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Wegfallen soll der abschlagsfreie vorgezogene Rentenbeginn allein wegen besonders langer Versicherungszeiten. Die Kommission empfiehlt ausdrücklich, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Ein Rentenbeginn nur wegen vieler Beitragsjahre soll künftig nicht mehr ohne Abschläge möglich sein.
Wer künftig vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, müsste dann in der Regel Abschläge hinnehmen. Ausnahmen soll es nur über Härtefallregelungen geben.
Auch die Rente ab 63 mit Abschlägen soll sich ändern
Neben der abschlagsfreien Frührente nach 45 Versicherungsjahren betrifft die Reform auch die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren. Diese kann bisher ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen.
Die Kommission empfiehlt, diese Altersgrenze zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Danach soll sie parallel zur Regelaltersgrenze steigen. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch bei drei Jahren bleiben.
Warum die Reform kommen soll
Der Hauptgrund ist die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung. Die Kommission argumentiert, dass die abschlagsfreie Frührente vor allem von Gruppen genutzt wird, die ohnehin häufiger stabile Erwerbsbiografien und höhere Rentenansprüche haben. Seit 2015 entfielen etwa 30 Prozent aller Altersrentenzugänge auf diese Möglichkeit. Die durchschnittliche Zugangsrente lag 2025 bei 1.677 Euro und damit deutlich über der Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen.
Nach Einschätzung der Kommission profitieren von der bisherigen Regelung vor allem Männer, Besserverdienende und gesündere Versicherte. Geringverdienende, Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen erreichen die 45 Versicherungsjahre dagegen seltener.
Was das für Versicherte bedeutet
Für Versicherte ist entscheidend, dass noch kein endgültiges Gesetz vorliegt. Klar ist bisher nur die politische Richtung: Die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte soll wegfallen. Offen ist, welche Jahrgänge konkret betroffen sind und wie die Übergangsregeln aussehen.
Realistisch ist: Wer weit vom Renteneintritt entfernt ist, muss sich darauf einstellen, dass ein abschlagsfreier Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze künftig nicht mehr möglich sein wird. Wer bereits rentennah ist, sollte den weiteren Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und die eigene Rentenauskunft prüfen. Entscheidend bleiben Geburtsjahr, Versicherungszeiten, geplanter Rentenbeginn und mögliche Abschläge.
