Bundesrat stimmt über Gesetzesentwurf ab: Diese Kürzungen drohen beim Wohngeld

Beim Wohngeld drohen drastische Kürzungen.
Robert Michael/dpaDie Bundesregierung will die Ausgaben für das Wohngeld senken und hat dafür mehrere Änderungen am Wohngeldgesetz vorgesehen. Am Freitag, 25. September 2026, befasst sich nun der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. Die geplanten Kürzungen stoßen in der Länderkammer allerdings auf erheblichen Widerstand.
Dabei geht es noch nicht um die abschließende Zustimmung zum Gesetz. Der Gesetzentwurf befindet sich im ersten Durchgang im Bundesrat. Die Länder geben zunächst ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben der Bundesregierung ab. Anschließend geht das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag weiter. Weil es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt erneut beteiligt.
Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“. Hinter der angekündigten Vereinfachung stehen jedoch auch erhebliche Einsparungen. Die Bundesregierung schreibt in ihrem Entwurf ausdrücklich, dass das Gesetz zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen soll. Dafür sollen die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verändert werden.
Wohngeld soll 2027 nicht regulär erhöht werden
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die regelmäßige Anpassung des Wohngeldes.
Das Wohngeld wird normalerweise in festen Abständen an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst. Zuletzt erfolgte eine solche Fortschreibung zum 1. Januar 2025. Nach dem Regierungsentwurf soll die nächste Anpassung zum 1. Januar 2027 ausfallen. Im Gesetz soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass zu diesem Termin keine Fortschreibung stattfindet. 474-26
Damit wird das Wohngeld zwar nicht bei jedem Haushalt um einen festen Betrag gekürzt. Ohne die geplante Änderung wären die Leistungen 2027 jedoch angepasst worden. Diese Erhöhung würde ausbleiben.
Auch die Bundesregierung spricht ausdrücklich von einer Absenkung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027.
Heizkostenkomponente soll halbiert werden
Noch direkter wirkt sich die geplante Kürzung der Heizkostenkomponente aus.
Diese wurde mit der Wohngeld-Plus-Reform eingeführt und soll gestiegene Heizkosten dauerhaft bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigen. Nach dem neuen Gesetzentwurf soll die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert werden.
Nach dem Entwurf sollen künftig beispielsweise folgende Beträge als dauerhafte Heizkostenkomponente berücksichtigt werden:
Bei einem Einpersonenhaushalt sind es 48 Euro monatlich, bei zwei Haushaltsmitgliedern 62 Euro, bei drei Personen 74 Euro, bei vier Personen 86 Euro und bei fünf Personen 98 Euro. Hinzu kommt weiterhin ein gesonderter Betrag zur Entlastung wegen der CO₂-Bepreisung. 474-26
Weil diese Beträge nicht unmittelbar ausgezahlt werden, bedeutet eine Halbierung nicht automatisch, dass sich das ausgezahlte Wohngeld um exakt die jeweilige Differenz reduziert. Die Heizkostenkomponente fließt vielmehr in die Wohngeldberechnung ein. Das Ergebnis hängt unter anderem von Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe ab.
Auch die Wohngeldformel soll verschärft werden
Hinzu kommt eine Änderung der eigentlichen Berechnungsformel.
Die Bundesregierung will einen Parameter der Wohngeldformel verändern. Dadurch soll der Wohngeldanspruch mit zunehmendem Einkommen stärker sinken als bisher. Genau diese Änderung kann vor allem für Haushalte problematisch werden, die bereits heute nur einen vergleichsweise kleinen Wohngeldanspruch haben.
Die Bundesregierung selbst nennt neben der ausgesetzten Fortschreibung und der halbierten Heizkostenkomponente ausdrücklich die Änderung der Berechnungsformel als dritte zentrale Sparmaßnahme.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine neue Mindestgrenze vor: Beträgt das errechnete Wohngeld weniger als 15 Euro im Monat, soll künftig überhaupt kein Anspruch bestehen. 474-26
Milliarden sollen beim Wohngeld eingespart werden
Wie groß der finanzielle Umfang der Reform ist, zeigt die Haushaltsrechnung im Gesetzentwurf.
Für 2027 geht die Bundesregierung von einer Entlastung der Wohngeldausgaben von jeweils 738 Millionen Euro für den Bund und die Länder aus. 2028 sollen es jeweils 1,018 Milliarden Euro sein. Ab 2029 wird mit Einsparungen von jeweils 1,08 Milliarden Euro jährlich gerechnet.
Allerdings wird nicht der gesamte Betrag tatsächlich im Sozialetat eingespart. Ein Teil der bisherigen Wohngeldempfänger könnte stattdessen Anspruch auf andere Sozialleistungen bekommen. Der Entwurf rechnet deshalb zugleich mit höheren Ausgaben etwa im SGB II und SGB XII.
Schon während der Vorbereitung des Gesetzes hatte das Bundesbauministerium erklärt, die Änderungen würden grundsätzlich alle Wohngeldempfänger betreffen. Nach damaliger Einschätzung könnte ungefähr ein Drittel der Wohngeldhaushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen.
Die Ausschüsse des Bundesrates gehen in ihren Beratungen nach veröffentlichten Angaben sogar von mehr als 380.000 Haushalten aus, die ihren Wohngeldanspruch verlieren könnten. Dabei handelt es sich allerdings um die Einschätzung der Ausschüsse, die den Entwurf kritisieren, nicht um eine bereits feststehende Folge des Gesetzes.
Im Bundesrat gibt es Widerstand gegen die Kürzungen
Ob der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung unterstützt, ist keineswegs sicher.
Die zuständigen Ausschüsse haben unterschiedliche Empfehlungen abgegeben. Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen nach den veröffentlichten Ausschussempfehlungen, den Regierungsentwurf abzulehnen.
Der Finanzausschuss vertritt dagegen eine andere Position und empfiehlt, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.
Über diese Empfehlungen entscheidet das Bundesratsplenum am Freitag.
Damit ist die Abstimmung politisch durchaus relevant. Eine ablehnende Stellungnahme würde das Gesetz an diesem Punkt allerdings noch nicht endgültig stoppen. Die Bundesregierung kann anschließend auf die Kritik der Länder reagieren, bevor der Gesetzentwurf zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates dem Bundestag zugeleitet wird.
Neue Mietenstufen sind ebenfalls vorgesehen
Neben den eigentlichen Kürzungen enthält die Reform auch eine umfassende Neuberechnung der Mietenstufen.
Diese entscheiden darüber, bis zu welcher Höhe Mietkosten beim Wohngeld berücksichtigt werden können. Die neuen Einstufungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten und beruhen laut Entwurf auf Daten der Wohngeldstatistik aus den Jahren 2023 und 2024. 474-26
Dadurch können sich für einzelne Städte und Gemeinden zusätzliche Veränderungen ergeben – je nachdem, ob sie künftig einer höheren oder niedrigeren Mietenstufe zugeordnet werden.
Laufende Wohngeldbescheide sollen geschützt bleiben
Für Menschen, die bereits Wohngeld beziehen, enthält der Entwurf eine wichtige Übergangsregelung.
Wurde Wohngeld bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2027 hinein, soll zunächst die bisher bewilligte Höhe weiter gelten. Erst mit einem neuen Bescheid greifen grundsätzlich die neuen Regeln.
Wer beispielsweise einen Bewilligungszeitraum bis Mai oder Juni 2027 hat, würde damit nicht automatisch zum Jahreswechsel einen gekürzten Betrag erhalten.
Auch das Bundesbauministerium hatte während der Vorbereitung ausdrücklich erklärt, dass nicht rückwirkend in bestehende Wohngeldbescheide eingegriffen werden soll.
Wie geht es nach der Abstimmung im Bundesrat weiter?
Die Abstimmung am 25. September ist noch keine endgültige Entscheidung über die Wohngeldkürzungen.
Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung beschlossen und dem Bundesrat nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Stellungnahme zugeleitet. Genau über diese Stellungnahme beraten die Länder nun. Auch die von der Bundesregierung übermittelte Bundesratsdrucksache bezeichnet das Dokument ausdrücklich als Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Danach geht das Vorhaben in den Bundestag. Dort kann der Entwurf noch geändert werden. Erst nach einem Bundestagsbeschluss kommt das Gesetz erneut zum Bundesrat. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist die Zustimmung der Länder am Ende erforderlich.
Fest steht deshalb bislang nur, was die Bundesregierung plant: keine Wohngelderhöhung zum Jahresbeginn 2027, eine halbierte Heizkostenkomponente und eine ungünstigere Berechnungsformel für einen Teil der Empfänger.
Ob diese Kürzungen tatsächlich in genau dieser Form zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ist noch offen. Die Abstimmung im Bundesrat am Freitag wird zeigen, wie groß der Widerstand der Länder gegen das Sparpaket tatsächlich ist.
