Kindergeld-Erhöhung: So viel mehr Geld soll es geben

Das Kindergeld soll erhöht werden.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaFamilien sollen ab 2027 spürbar entlastet werden. Die Bundesregierung plant eine Einkommensteuerreform, die vor allem kleine und mittlere Einkommen stärken soll. Besonders Familien mit Kindern profitieren: Das Kindergeld soll voraussichtlich in zwei Stufen auf 272 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2028 steigen.
Auch Kinderfreibetrag soll steigen
Neben dem Kindergeld sollen auch der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht werden. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 voraussichtlich auf 12.900 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.430 Euro.
Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro bedeutet die Reform ab 2028 mehr als 600 Euro zusätzliche Entlastung pro Jahr im Vergleich zu heute.
Rechenbeispiele für die Entlastung
Beispiele der Bundesregierung zeigen: Eine Familie mit zwei Kindern, in der beide Eltern jeweils 2.800 Euro brutto im Monat verdienen, soll ab 2028 um rund 632 Euro jährlich entlastet werden. Bei zwei Einkommen von jeweils 3.200 Euro brutto liegt die geschätzte Entlastung bei etwa 642 Euro. Verdienen beide Eltern jeweils 5.000 Euro brutto, sind es rund 678 Euro pro Jahr.
Auch Alleinerziehende sollen profitieren. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto monatlich und zwei Kindern soll ab 2028 rund 468 Euro mehr im Jahr haben. Bei 3.200 Euro brutto sind es etwa 471 Euro, bei 5.000 Euro brutto rund 496 Euro.
Wie wird das finanziert?
Finanziert werden soll die Reform unter anderem dadurch, dass sehr hohe Einkommen stärker belastet werden. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Ab 280.000 Euro soll ein Satz von 47 Prozent gelten. Außerdem sollen bestimmte Steuersubventionen reduziert werden, etwa bei Handwerkerleistungen.
Die Reform soll zum 1. Januar 2027 starten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Die endgültigen Beträge werden im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach dem Existenzminimumbericht festgelegt.

