Sozialleistungen
: Gibt es 2027 mehr Grundsicherung?

Während für 2027 bereits höhere Beträge beim Kindergeld und Mindestlohn feststehen, sieht es bei der Grundsicherung anders aus.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Private Finanzen: ILLUSTRATION - 07.05.2026, Bayern, München: Eine Frau nimmt einen 20-Euro-Schein aus ihrem Portemonnaie. (zu dpa: «Wenn das Geld in der Ausbildung knapp wird») Foto: Malin Wunderlich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bekommen Grundsicherungsempfänger 2027 mehr Geld?

Malin Wunderlich/dpa

Wer Grundsicherung bezieht, erhält seit Januar 2024 unveränderte Regelsätze. Alleinstehende haben weiterhin Anspruch auf einen monatlichen Regelbedarf von 563 Euro. Auch 2025 und 2026 gab es keine Erhöhung.

Damit liegen die Regelsätze bereits seit fast drei Jahren auf demselben Niveau. Für die Betroffenen bedeutet das, dass steigende Preise für Lebensmittel, Strom und andere alltägliche Ausgaben aus einem unveränderten Budget finanziert werden müssen.

Die aktuellen monatlichen Regelsätze betragen:

Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe übernommen werden.

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Ob die genannten Beträge ab dem 1. Januar 2027 steigen, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Paritätischer warnt vor dritter Nullrunde 2027

Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht davon aus, dass den Empfängern der Grundsicherung auch 2027 eine Nullrunde droht. In einer Mitteilung vom 7. Oktober 2026 macht der Verband auf die aus seiner Sicht problematische Entwicklung aufmerksam.

Grund für die Befürchtung ist unter anderem die ausstehende Neuberechnung der Regelbedarfe. Diese soll auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2023 erfolgen.

Die erforderlichen Daten liegen inzwischen vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur vollständigen Neuermittlung der Regelbedarfe stand Anfang Oktober allerdings weiterhin aus.

Damit wird die Zeit knapp, um die neue Berechnung rechtzeitig zum Jahreswechsel umzusetzen.

Sollte es nicht zu einer rechtzeitigen Neuermittlung kommen, könnten die bisherigen Regelsätze stattdessen nach dem gesetzlichen Fortschreibungsverfahren angepasst werden.

Nach Einschätzung des Paritätischen würde dies unter den geplanten gesetzlichen Änderungen voraussichtlich erneut zu einer Nullrunde führen.

Bundesregierung will Berechnung der Grundsicherung ändern

Zusätzlich zur ausstehenden Neuermittlung plant die Bundesregierung eine Veränderung des bisherigen Anpassungsverfahrens.

Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 ist vorgesehen, zum sogenannten einstufigen Fortschreibungsmechanismus zurückzukehren.

Bei der bisherigen Berechnung werden neben längerfristigen Entwicklungen auch aktuellere Veränderungen bei Preisen und Löhnen berücksichtigt. Dadurch sollte die Anpassung der Grundsicherung besser auf die gegenwärtige wirtschaftliche Entwicklung reagieren.

Mit dem geplanten Verfahren würde diese zusätzliche Aktualisierung entfallen.

Die Bundesregierung erwartet dadurch Einsparungen bei den Sozialausgaben.

Für Leistungsberechtigte könnte die Änderung bedeuten, dass ihre Regelsätze langsamer steigen oder bei entsprechenden Berechnungsergebnissen unverändert bleiben.

Eine unmittelbare Kürzung der bestehenden Regelsätze ergibt sich daraus allerdings nicht.

Bundestag beschäftigt sich mit den Änderungen

Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027.

Dabei wurde auch die geplante Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsverfahren behandelt.

Unter den Sachverständigen gab es unterschiedliche Einschätzungen. Während der Rechtswissenschaftler Hanno Kube die geplante Änderung im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Existenzminimum als unproblematisch bewertete, kritisierte der Ökonom Tom Krebs die vorgesehenen Einsparungen im Sozialbereich.

Die Anhörung war jedoch noch keine endgültige Entscheidung über die Höhe der Grundsicherung im kommenden Jahr.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter.

Warum trotz steigender Preise eine Nullrunde möglich ist

Dass die Lebenshaltungskosten steigen, bedeutet nicht automatisch, dass sich auch die Regelsätze der Grundsicherung erhöhen.

Entscheidend ist, welche Preis- und Lohnentwicklungen nach den gesetzlichen Berechnungsregeln berücksichtigt werden.

Hinzu kommt eine gesetzliche Schutzregelung: Ergibt die rechnerische Fortschreibung einen niedrigeren Regelbedarf, bleiben die bisherigen Beträge grundsätzlich erhalten.

Diese Regelung hat bereits dazu beigetragen, dass die Regelsätze 2025 und 2026 nicht gesunken sind.

Für 2027 könnte sich deshalb eine ähnliche Situation ergeben. Selbst wenn die neue Berechnung keinen höheren Betrag ergibt, müssten die bisherigen Leistungen nicht automatisch sinken.

Der Paritätische warnt allerdings davor, dass eine erneute Nullrunde die finanzielle Situation der Betroffenen weiter verschlechtern würde. Denn bei steigenden Preisen sinkt die tatsächliche Kaufkraft eines unveränderten Regelsatzes.

Wann wird über die Bürgergeld-Erhöhung 2027 entschieden?

Eine endgültige Entscheidung über die Regelbedarfe für 2027 steht Mitte Oktober 2026 noch aus.

Dabei sind zwei Verfahren entscheidend: Zum einen muss über die geplante Änderung der jährlichen Fortschreibung entschieden werden. Zum anderen steht weiterhin die gesetzlich vorgesehene Neuermittlung auf Grundlage der Verbrauchsdaten von 2023 im Raum.

Sollte diese nicht rechtzeitig erfolgen, kommt eine Fortschreibung der bisherigen Regelbedarfe per Verordnung infrage.

Damit ist eine Entscheidung noch vor dem Jahreswechsel erforderlich, wenn die neuen Beträge pünktlich ab dem 1. Januar 2027 gelten sollen.

Ein verbindlicher Termin für die Bekanntgabe der konkreten Regelsätze liegt bislang nicht vor.