Steuern: Wichtige Änderungen für Eltern ab 2027

Diese steuerlichen Änderungen betreffen Eltern.
Hannes P Albert/dpaMit dem geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Auch Familien mit Kindern sollen davon profitieren. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anhebung des Kindergeldes und der steuerlichen Freibeträge vor.
Das Bundeskabinett hat die Reform bereits auf den Weg gebracht. Am 8. Oktober 2026 wurde sie erstmals im Bundestag beraten. Bevor die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.
Kindergeld soll auf 267 Euro steigen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Kindergeld. Ab Januar 2027 soll es von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Monat und Kind steigen. Eltern würden damit acht Euro monatlich beziehungsweise 96 Euro jährlich mehr erhalten.
Bei zwei Kindern entspricht das einer zusätzlichen Entlastung von 192 Euro im Jahr, bei drei Kindern wären es 288 Euro.
Bereits für 2028 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Dann soll das Kindergeld auf 272 Euro pro Monat und Kind steigen.
Eltern müssten für die geplante Erhöhung keinen neuen Antrag stellen. Wer bereits Kindergeld bezieht, würde den höheren Betrag automatisch erhalten.
Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben
Neben dem Kindergeld soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigen. Er soll 2027 von derzeit 6.828 Euro auf 7.128 Euro pro Kind und Jahr angehoben werden.
Zusammen mit dem unveränderten Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro ergibt sich damit ein Gesamtfreibetrag von 10.056 Euro pro Kind. Bisher liegt dieser bei 9.756 Euro.
Dieser Gesamtbetrag gilt für beide Elternteile zusammen. Bei getrennt veranlagten Eltern wird er grundsätzlich hälftig berücksichtigt.
Wichtig: Kindergeld und Kinderfreibetrag werden steuerlich nicht einfach addiert. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, welche Variante für die Eltern günstiger ist. Insbesondere bei höheren Einkommen kann der steuerliche Freibetrag vorteilhafter sein. Bereits ausgezahltes Kindergeld wird bei dieser Berechnung berücksichtigt.
Elterngeld: Ab 2027 drohen Eltern Kürzungen
Auch beim Elterngeld könnte es 2027 größere Veränderungen geben. Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einer Reform, mit der einerseits die Leistungen erhöht, andererseits aber auch Ausgaben eingespart werden sollen.
Nach einem im Juli 2026 bekannt gewordenen Gesetzentwurf soll die maximale Bezugsdauer des Basiselterngeldes von bisher 14 auf zwölf Monate sinken. Davon wären insbesondere Paare betroffen, bei denen sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen.
Zugleich sieht der Entwurf eine neue Aufteilung der Bezugsmonate vor: Jeweils drei Monate sollen fest für Mutter und Vater reserviert werden. Weitere sechs Monate könnten die Eltern flexibel untereinander aufteilen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, wären nach diesem Modell höchstens neun Monate möglich.
Im Gegenzug sollen die monatlichen Beträge steigen. Vorgesehen ist eine Anhebung des Mindestbetrags von 300 auf 330 Euro sowie des Höchstbetrags von 1.800 auf 1.900 Euro. Auch beim ElterngeldPlus sind Veränderungen geplant. Der bisherige Partnerschaftsbonus könnte entfallen.
Für Alleinerziehende sieht der Entwurf ebenfalls eine kürzere maximale Bezugsdauer von zwölf statt bisher 14 Monaten vor.
Ob diese Änderungen tatsächlich kommen, ist allerdings offen. Bundesfamilienministerin Karin Prien hat Ende September 2026 erklärt, dass die Bundesregierung die geplanten Kürzungen noch einmal überprüfe. Auch die künftige Aufteilung der Bezugsmonate steht damit erneut zur Diskussion.
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Bestimmungen. Auch die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende bleibt vorerst bestehen.
Höherer Grundfreibetrag: Auch Eltern zahlen weniger Steuern
Eine weitere Entlastung ist durch die geplante Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags vorgesehen. Dieser soll 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen.
Der Grundfreibetrag legt fest, welcher Teil des Einkommens grundsätzlich steuerfrei bleibt. Erst darüber hinausgehendes zu versteuerndes Einkommen unterliegt der Einkommensteuer.
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 25.128 Euro. Familien können dadurch unabhängig vom Kindergeld zusätzlich von der Steuerreform profitieren.
Darüber hinaus will die Bundesregierung den Einkommensteuertarif anpassen, um insbesondere niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten. Wie viel Geld eine Familie tatsächlich spart, hängt unter anderem vom Einkommen, der Steuerklasse und der individuellen Familiensituation ab.
Mehr Geld für berufstätige Eltern
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen steuerlich profitieren. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Damit könnten Beschäftigte künftig pauschal 200 Euro mehr Werbungskosten steuerlich geltend machen, ohne entsprechende Einzelausgaben nachweisen zu müssen.
Das kann sich insbesondere für berufstätige Eltern auswirken, die ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen nicht einzeln in der Steuererklärung ansetzen.
Wer ohnehin höhere Werbungskosten nachweist, profitiert von dieser Änderung dagegen nicht zusätzlich.
Eltern sollten außerdem beachten, dass die endgültigen Beträge erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens feststehen.
