Ungleichbehandlung: Altersvorsorgedepot: Welche Jahrgänge bekommen Geld?

Einige Kinder werden vom Staat gefördert, andere nicht. Offenbar reicht das Geld nicht für alle Jahrgänge.
dpa-ZentralbildDie Frühstart-Rente ist ein Reformprojekt der Bundesregierung, das die private Altersvorsorge verbessern soll. Die Kernidee: Statt erst im Berufsleben mit dem Sparen zu beginnen, erhalten Kinder bereits ab ihrem 6. Geburtstag bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro staatliche Förderung (insgesamt 1.440 Euro reine Prämie über 12 Jahre) in ein eigenes, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Ziel der Initiative ist es:
- Den Zinseszinseffekt maximal zu nutzen: Da das Geld vom 6. bis zum regulären Renteneintritt über rund 60 Jahre am Kapitalmarkt arbeiten kann, können selbst aus kleinen Beträgen durch marktübliche Renditen im Laufe der Jahrzehnte beträchtliche Vermögenswerte entstehen.
- Finanzbildung früh zu verankern: Kinder und Jugendliche sollen das Prinzip der langfristigen Wertpapieranlage und Vermögensbildung am Kapitalmarkt praxisnah miterleben.
- Flexibilität für Familien: Eltern, Großeltern oder die Jugendlichen selbst können das Depot durch eigene Beiträge freiwillig aufstocken. Reagieren Eltern nicht, soll ein staatliches Sondervermögen dafür sorgen, dass kein Kind die Prämie verliert.
Altersvorsorgedepot ab 2026
Den Auftakt macht der Geburtsjahrgang 2020. Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden, werden im Jahr 2026 sechs Jahre alt und erfüllen damit erstmals die Altersvoraussetzung. Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Auszahlung für diesen Pilot-Jahrgang rückwirkend zum 1. Januar 2026 gewährt werden. Frühere Jahrgänge mit Kindern, die schon über sechs Jahre alt sind, bleiben überraschenderweise außen vor, wie nun bekannt geworden ist.
In den Folgejahren soll jedes Jahr der nächste Geburtsjahrgang automatisch hinzukommen, sobald die Kinder ihr 6. Lebensjahr vollenden:
- 2027: Geburtsjahrgang 2021
- 2028: Geburtsjahrgang 2022
- 2029: Geburtsjahrgang 2023
- usw.
Kein Altersvorsorgedepot für ältere Jahrgänge vor 2020?
Für vor 2020 geborene Kinder (die 2026 bereits älter als 6 Jahre sind) sieht der Gesetzentwurf zumindest in der ersten Phase keine staatlichen 10-Euro-Zulagen vor. „Ab 2029 sollen schrittweise auch ältere Jahrgänge einbezogen werden, die bis dahin noch nicht berücksichtigt wurden“, schreiben die Volksbanken-Raiffeisenbanken auf einer Informationsseite zum Thema.
- Private Verträge möglich: Eltern können für ältere Jahrgänge (unter 18 Jahre) aber bereits Verträge im Rahmen des neuen Altersvorsorgedepots abschließen und selbst besparen, um spätere Steuervorteile im Alter zu sichern – lediglich die monatliche Staatsprämie entfällt für sie bis auf Weiteres.
- Voraussetzungen und Sperrfrist: Anspruch auf die Prämie besteht für Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die eine Bildungseinrichtung besuchen. Das Guthaben bleibt grundsätzlich streng für die Altersvorsorge zweckgebunden und ist bis zum Renteneintritt vor vorzeitigen Entnahmen geschützt.
Bundesregierung diskriminiert nach Alter
Warum werden Kinder vor dem Jahrgang 2020 nicht berücksichtigt? Die Regierung von Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) hat erklärt, dass ihre Haushaltsmittel „derzeit“ nicht dafür ausreichen würden. Man darf gespannt sein, ob und in welcher Form die Ungleichbehandlung später noch behoben wird – etwa durch nachträgliche Gutschriften mitsamt dem hochgelobten Zins und Zinseszins? Die Diskriminierung könnte auch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen, da eine Altersschichtung bei staatlichen Leistungen nicht völlig freihändig vorgenommen werden darf. Haushaltsgründe allein sind nicht unbedingt ausreichend für eine Diskriminierung.
So ist es zum Beispiel auch fraglich, ob die Familienversicherung für mitversicherte Ehepartner in der Krankenkasse gesetzlich abrupt mit dem 12. Geburtstag eines Kindes beendet werden kann, wenn kein ausreichender sachlicher Grund zur rechtlichen Unterscheidung zwischen 0 bis 11-Jährigen und 12- bis 18-Jährigen nachgewiesen wird.
Hier drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten, die dann in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden sind. Geklagt wird aktuell auch gegen die „Aktivrente“ von Friedrich Merz, da sie möglicherweise willkürlich zwischen bestimmten Jahrgängen sowie zwischen Angestellten und Selbstständigen unterscheidet. Die Regierung scheint das bislang aber nicht weiter zu kümmern: „Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden“ lautet nicht ohne Grund ein Zitat, das dem Reichskanzler Otto von Bismarck zugeschrieben wird.


