Neue Regeln ab 2027
: Reform der Notfallversorgung: Was sich nun ändern soll

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung beschlossen, die ab 2027 Notaufnahmen entlasten und Patienten gezielter versorgen soll. Doch es gibt auch Kritik an den Plänen.
Von
Matthias Kemter
Stuttgart
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Krankenhäuser in Sachsen: ARCHIV - 14.09.2022, NA, Dresden: Ein Krankenwagen fährt auf dem Gelände eines Krankenhauses vor einem Schild mit der Aufschrift „Notaufnahme“. (zu dpa: «Tatort Krankenhaus: Zahl der Straftaten nimmt zu») Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Was sich ab 2027 für Patienten, Notaufnahmen und Rettungsdienste ändern soll.

Sebastian Kahnert/dpa

Wer medizinische Hilfe benötigt, soll künftig schneller an der richtigen Stelle landen. Der Bundestag hat am Donnerstag (15. Oktober) mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der Grünen eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. AfD und Linke enthielten sich. Ziel ist es, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten und gleichzeitig die Versorgung dringender Fälle zu verbessern. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen. Die abschließende Beratung ist für den 20. November vorgesehen.

Überfüllte Notaufnahmen sollen entlastet werden

Die Reform reagiert auf die seit Jahren angespannte Situation in der Notfallmedizin. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das waren fünf Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie noch nie seit Beginn der Erfassung 2018. Nicht alle Patienten benötigen allerdings eine Behandlung im Krankenhaus. Ärzte und Rettungskräfte berichten, dass Menschen auch mit leichteren Beschwerden die Notaufnahmen aufsuchen oder den Rettungsdienst rufen. Gleichzeitig verschärfen Personalengpässe und fehlende Betten die Situation. Einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin zufolge sieht sich fast jede zweite Notaufnahme überlastet.

Rund 750 integrierte Notfallzentren geplant

Kernstück der Reform ist der Aufbau von rund 750 sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern. Dort sollen die Notaufnahmen der Kliniken, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen und zentrale Ersteinschätzungsstellen zusammenarbeiten. Patienten sollen zunächst medizinisch eingeschätzt werden. Anschließend wird entschieden, ob eine Behandlung in einer Notdienstpraxis ausreicht oder eine Versorgung in der Notaufnahme notwendig ist. Die Zentren sollen rund um die Uhr erreichbar sein. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verspricht sich davon eine deutliche Verbesserung. „Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen“, sagte er im Bundestag.

Notrufnummern 112 und 116 117 werden besser vernetzt

Eine weitere zentrale Änderung betrifft die telefonische Vermittlung medizinischer Hilfe. Die Notrufnummer 112 und die bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 sollen künftig enger zusammenarbeiten. Dafür wird die 116 117 in einen Terminservice und eine Akutleitstelle unterteilt. Letztere soll anhand einer medizinischen Ersteinschätzung entscheiden, welche Versorgung erforderlich ist, und Patienten entsprechend weitervermitteln.

Für lebensbedrohliche Notfälle bleibt die 112 weiterhin die richtige Anlaufstelle. Bei weniger dringenden Beschwerden sollen dagegen verstärkt telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden zum Einsatz kommen. Diese sollen über die 116 117 rund um die Uhr verfügbar sein. Auch Hausbesuche durch den ärztlichen Notdienst bleiben möglich, wenn andere Behandlungsangebote nicht geeignet sind.

Rettungsdienste sollen digitaler zusammenarbeiten

Auch für die Rettungsdienste sieht die Reform Neuerungen vor. Die Bundesländer bleiben zwar für deren Organisation zuständig, die technische Zusammenarbeit soll jedoch verbessert werden. Rettungswagen sollen wichtige Informationen zum Zustand eines Patienten künftig digital an Krankenhäuser oder Arztpraxen übermitteln können. Zudem soll ein verpflichtendes System die verfügbaren Behandlungskapazitäten der Kliniken anzeigen. Für die Digitalisierung stellt der Bund 225 Millionen Euro bereit. Die Notfallrettung soll außerdem künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte einen Teil der Rettungskosten selbst tragen müssen. Verbesserungen sind auch bei der Versorgung von Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand geplant. Rettungsleitstellen sollen Anruifer künftig verpflichtend telefonisch bei Wiederbelebungsmaßnahmen anleiten. Über bundesweit vernetzte Ersthelfer-Apps sollen zudem freiwillige Helfer in der Nähe alarmiert werden können.

Grüne warnen vor fehlenden Arztterminen

Unterstützung erhält die Reform auch von den Grünen. Deren gesundheitspolitischer Sprecher Janosch Dahmen bezeichnete das Vorhaben bei RTL und ntv als „eine große Reform, eine gute Reform“, auf die das Gesundheitswesen seit Jahren warte. Gleichzeitig warnte er davor, dass Sparmaßnahmen der Bundesregierung die Verbesserungen gefährden könnten. Dahmen befürchtet, dass künftig weniger Haus- und Facharzttermine zur Verfügung stehen. Die Reform könne aber nur funktionieren, wenn Patienten, die nicht in die Notaufnahme gehören, tatsächlich eine andere Behandlungsmöglichkeit erhalten. Der Bundestag beschloss zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Unter anderem werden bestimmte finanzielle Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung gestrichen und Vergütungsregeln für psychotherapeutische Leistungen verbessert.

Reform soll 2027 in Kraft treten

Die Neuordnung der Notfallversorgung wird bereits seit Jahren diskutiert. Frühere Anläufe scheiterten unter anderem am Widerstand der Bundesländer, der Corona-Pandemie und dem Bruch der Ampelkoalition. Nun soll die Reform 2027 in Kraft treten. Ob sie die gewünschte Entlastung bringt, hängt vor allem davon ab, wie gut die neuen Notfallzentren und die Zusammenarbeit der verschiedenen Versorgungsbereiche funktionieren. Entscheidend dürfte zudem sein, ob außerhalb der Kliniken ausreichend Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.