Beschluss des Bundeskabinetts Chancen auf Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll nach dem Willen der Bundesregierung verlängert werden. Die CDU sieht keine Dringlichkeit. Foto: imago images

Die Regierung hat Ende 2029 als neues Ziel beschlossen. Eine Zustimmung im Bundestag ist fraglich. Der Mieterbund fordert die CDU auf zuzustimmen. Der Immobilienverband ist erbost.

Es gibt positive Nachrichten zu Weihnachten für Mieter in Stuttgart und in den übrigen 88 Kommunen, in denen wegen des nachgewiesenen angespannten Wohnungsmarkts die Mietpreisbremse gilt: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die regulär Ende 2025 endende Verlängerung des Schutzmechanismus gegen zu hohe Angebotsmieten, die in der Landeshauptstadt bis zu 30 Euro pro Quadratmeter betragen, bis Ende 2029 beschlossen. Bei Neuvermietungen – jedoch nicht in Neubauten ab 2019 oder bei Modernisierungen – gilt als Obergrenze die durchschnittliche Mietspiegelmiete plus einem Aufschlag von zehn Prozent. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) läuft dagegen Sturm.

 

Beschluss vor dem 23. Februar gefordert

Der Mieterverein Stuttgart unterstützt den Gesetzesentwurf und die Forderung seines Bundesverbandes, der eine Entscheidung des Bundestags noch vor dessen Neuwahl am 23. Februar nächsten Jahres fordert, obwohl Rot-Grün gar keine Mehrheit mehr besitzt. Das hat einen guten Grund: Denn laut Mietervereinschef Rolf Gaßmann ist nicht sicher, dass die „neue Bundesregierung das Thema nach ganz oben auf ihre politische Agenda in der nächsten Legislaturperiode setzt und die Verlängerung rechtzeitig beschlossen wird“.

Ein von der Mieterlobby veröffentlichte Zeitplan zeigt, dass die Handlungsspielräume und zeitlichen Abläufe eng begrenzt sind. Die Verlängerung der Mietpreisbremse könnte zwar noch kurz vor Ablauf des Jahres 2025 fertig werden, aber das von den Bundesländern zu betreibende Verfahren zur Ermittlung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten müsse hinzugerechnet werden. Dabei ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem halben Jahr zu rechnen.

Länder müssen früh Bescheid wissen

Die Länder müssten deshalb deutlich vor dem Jahresende wissen, ob und wie konkret es weitergeht, um einen nahtlosen Übergang der Mietpreisbremse zu gewährleisten. Unter anderem in Baden-Württemberg endet sie übrigens bereits zur Jahresmitte. Für die Erstellung einer neuen Gebietskulisse benötigt die Landesregierung ausreichend Zeit, zumal sie für eine rechtssichere Verordnung auch deren bundesgesetzliche Anforderungen kennen muss.

Die Sorge, dass die Zeit nicht reichen könnte, erscheint schon deshalb nicht unbegründet, weil davon auszugehen ist, dass die vor allem Vermieter-freundliche CDU künftig an der Regierung beteiligt ist und andere Schwerpunkte hat. Sie informiert ihre Abgeordneten im „Blitzbriefing“ deshalb nicht nur darüber, dass diese im Wahlkampf gegenüber den Bürgern vor allem mit Forderungen zum verstärkten Neubau punkten, sondern beim Thema „Mietpreisbremse“ eine defensive Strategie fahren sollten. Und zwar indem sie darauf hinweisen, dass sie doch „erst Ende 2025“ auslaufe und ein neu gewählter Bundestag „ausreichend Zeit“ habe zu entscheiden, ob sie „weiter Bestand haben soll“.

Gaßmann schreibt Nopper

Mietervereins-Chef Rolf Gaßmann hat deshalb Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) in einem Brief um Unterstützung gebeten, weil dort 210 000 Bürger durch die Mietpreisbremse geschützt würden und darauf angewiesen seien. Steigende Angebotsmieten würden mittelbar auch die Bestandsmieten in die Höhe treiben, weil diese in die Mietspiegelberechnung eingingen. Selbst für Haushalte mit mittlerem Einkommen sei „die Wohnkostenbelastung nur schwer tragbar“. Gaßmann weist den OB darauf hin, dass es jetzt auf die Stimmen von dessen Parteifreunden in Berlin ankomme, weshalb er an alle Stuttgarter Bundestagsabgeordneten appellieren solle, „damit die Verlängerung dieses wichtigen Gesetzes noch vor dem 23. Februar 2025 beschlossen wird und die Landesregierung umgehend die notwendige Rechtsverordnung mit Gebietskulisse erlassen kann“. Nopper müsste dafür allerdings nur den CDU-Kreisvorsitzenden Maximilian Mörseburg ansprechen – und Stefan Kaufmann lediglich als Stuttgarter Bürger. Er kandidierte bekanntlich vergeblich im Wahlkreis I und sitzt mittlerweile lediglich als Nachrücker für den verstorbenen Wolfgang Schäuble (Wahlkreis Offenburg) im Bundestag.

Wissing mieterfreundlicher als Buschmann

Erfreulich aus Mietersicht ist, dass im neuen Entwurf des Bundesjustizministeriums, das nun der aus der FDP ausgetretene Verkehrsminister Volker Wissing (Parteilos) leitet, entscheidende Verbesserungen enthalten sind. Dazu gehört vor allem, dass die Mietpreisbremse wie im Koalitionsvertrag vorgesehen bis 2029 verlängert wird. Das ist ein Jahr länger, als Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen hatte. Zudem wird der Stichtag für Neubauten, welche grundsätzlich von den Regelungen der Mietpreisbremse ausgenommen sind, von Oktober 2014 auf Oktober 2019 geändert und damit an den logischen Zeitverlauf angepasst. Zudem entfallen zusätzliche Begründungsanforderungen an die Bundesländer, die zu einem hohen bürokratischen Aufwand sowohl für diese wie auch für die Kommunen geführt hätten.

IVD: Versprechen gebrochen

„Die Bundesregierung hat ein zentrales Versprechen gebrochen, das 2015 mit Einführung der Mietpreisbremse gemacht wurde“, sagt Stephen Paul, Sprecher des Immobilienverbands IVD und Bundesverbands der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen. Damals sei eine zehnjährige Laufzeit zugesagt gewesen. Er kritisiert außerdem, dass nun nur noch für Neubauten ab 2019 die Mietpreisbremse nicht gelte, aktuell sind alle von 2015 an fertigstellten Einheiten ausgenommen. Wer dazwischen investierte, habe sich darauf verlassen, dass diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen bleiben würden, so Paul.

„Doppelter Vertrauensbruch

Dieser Kabinettsbeschluss zeige „einmal mehr den ideologisch getriebenen Charakter der rot-grünen Minderheitsregierung, mit dem das Investitionsklima nachhaltig vergiftet wird“, so Paul. Bei diesem „doppelten Vertrauensbruch“ werde niemand mehr privates Kapital für den Mietwohnungsneubau zur Verfügung stellen, vermutet der IVD-Sprecher und rät deshalb den Abgeordneten, den Entwurf abzulehnen und stattdessen Maßnahmen zu unterstützen, die Wohnraum schaffen würden.

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