Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene stellt die Rosenstein-Pläne auf den Gleisflächen in Stuttgart infrage. Foto: //Arnulf Hettrich
Während die Bahnexperten von SPD und FDP im Bund eine baldige Lösung für den Wohnungsbau auf den Gleisflächen in Stuttgart in Aussicht stellen, fordern die Grünen abermals einen Leistungsnachweis von Stuttgart 21. Erstaunlich ist ihr Hinweis auf das parlamentarische Zustandekommen der neuen Regelung.
Eine Entscheidung der Ampelkoalition in Berlin stellt die Stuttgarter Wohnbaupläne im Zuge von Stuttgart 21 in Frage – und hat entsprechend zu Aufregung in der Landeshauptstadt geführt. Ende 2023 war mit Stimmen der SPD, der Grünen und der FDP in Berlin das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert worden. Dabei verschärften die Koalitionäre die Voraussetzungen, unter denen bisherige Gleisflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Der Bau von Wohnungen gehört nicht zu den Zielen, die eine Aufgabe der Gleisflächen erlauben.
Neue Debatte über Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21
Bahnpolitiker der Ampelfraktionen haben sich nun zu den Vorgängen geäußert. Die Wortmeldungen lassen den Schluss zu, dass die SPD und die FDP eine schnelle Lösung für das Stuttgarter Problem anstreben. Die Grünen hingegen eröffnen abermals die Debatte über die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21.
Die Mannheimerin Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt, man wollte mit der neuen Gesetzesfassung verhindern, dass Reaktivierungen von Bahnstrecken scheitern, „weil dafür nötige Flächen ohne ausreichende langfristige Erwägungen überbaut wurden“. Nicht beabsichtigt sei hingegen gewesen, dringend notwendig Wohnungs- und Städtebauprojekte, wie etwa das Rosensteinviertel in Stuttgart, zu verhindern. Diese Projekte seien sinnvoll, müssten schnell vorangetrieben werden und stünden auch nicht in Konkurrenz zur weiteren Stärkung des Schienenverkehrs.
Öffnungsklausel für Städtebau?
Valentin Abel, FDP-Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe und Verkehrsexperte seiner Fraktion, will nochmals an die neu geschaffenen Regelungen ran. Für ihn liegt es auf der Hand, „dass wir hier im Sinne eines praxisnahen und bürokratiearmen Gesetzes nachbessern müssen, um richtige städtebauliche Ziele nicht unnötig zu erschweren“. Diese Notwendigkeit zeige sich gerade vor dem regionalen Hintergrund mit dem Rosensteinquartier in Stuttgart. Abel zeigt sich wie auch Cademartori zuversichtlich, dass es noch in dieser Legislatur zu einer Lösung kommt. Der Liberale regt an, „eine Öffnungsklausel für solche städtebaulichen Maßnahmen einzubauen“.
Was passiert mit den Gleisflächen nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21? / Foto: Imago/Achim Zweygarth
Deutlich zurückhaltender sind die Töne hingegen aus der Grünen-Bundestagsfraktion. Man stehe einer Bebauung des Gleisvorfeldes nicht generell im Wege, erklärt der Filderstädter Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen-Bundesfraktion. Allerdings knüpft er das an Bedingungen. „Vor jeder Entwidmung muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass deutlich höhere Verkehrsanteile für die Schiene nicht durch anderweitige Nutzungen von Bahnflächen verunmöglicht oder erschwert werden. Das definierte Ziel liegt in einer ersten Stufe in einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen.“
Untersuchung des Landes
Wie das zu erreichen wäre, hatte zuletzt Gastels Parteifreund, der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann, im Zuge seiner Überlegungen zu einem zusätzlichen unterirdischen Kopfbahnhof untersuchen lassen. Das Ministerium kam im Frühjahr 2023 zur Erkenntnis, dass die Digitalisierung und der Ausbau der Zulaufstrecken in der Region wirkungsvoller als ein weiterer Ausbau im Zentrum des Bahnknotens sei. Der Infrastrukturausbau im Kern des Knotens sei als Kapazitätsüberlauf kurzfristig nicht zwingend notwendig, vermeldete Hermanns Haus im März 2023.
Die Idee zur Verschärfung kommt ursprünglich aus der „Beschleunigungskommission Schiene“, einem 30-köpfigen Gremium unter Vorsitz des mittlerweile zur Bundesbank gewechselten ehemaligen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Michael Theurer (FDP). Zu der Runde gehörten unter anderem auch Gastel und Abel, aber auch mehrere Spitzenmanager der Deutschen Bahn. Dass es das in der Kommission angedachte Entwidmungsverbot von Bahnflächen nicht in den Gesetzesentwurf geschafft habe, wurde bei einer Sitzung des Verkehrsausschuss des Bundestags im September 2023 ausdrücklich vom Sachverständigen Manuel Brunner, Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, begrüßt. „Ein komplettes Entwidmungsverbot wäre verfassungsrechtlich sehr schwierig“, zitiert das Wortprotokoll der Sitzung den Experten.
Ist das Bundesverkehrsministerium verantwortlich?
Der Filderstädter Bundestagsabgeordnete Gastel weist darauf hin, dass diese Sichtweise von anderen Sachverständigen nicht geteilt wurde. Die abschließende Formulierung des Gesetzes habe das Bundesverkehrsministerium erst nach der Ausschusssitzung vorgelegt. Diese Vorarbeit der Exekutive hat dann das Wohlwollen der Legislative gefunden. „Das ist ein in parlamentarischen Beratungen übliches Verfahren. Die Parlamentarier gehen davon aus, dass die juristische Prüfung durch die Fachexperten aus dem Haus erfolgt“, erklärt Gastel das Zustandekommen des Gesetzes.