Sichert & Co.
: Diese AfD-Politiker sollen in Niedersachsen nicht antreten dürfen

Bei der Kommunalwahl am 13. September in Niedersachsen droht gleich mehreren AfD-Angehörigen der Ausschluss – Hintergründe und Namen.
Von
Michael Maier
Hannover
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Bundestag: ARCHIV - 17.03.2022, Berlin: Martin Sichert (AfD) spricht im Bundestag zur Impfpflicht. Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.  (zu dpa: «Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Sichert auf») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Abgeordnete Martin Sichert gehörte in den Corona-Jahren zu den Vorkämpfern gegen eine Impfpflicht und hinterfragte dabei die BRD radikal.

Michael Kappeler/dpa

Mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen am 13. September 2026 in Niedersachsen spitzt sich die politische Debatte zu. Im Zentrum steht dabei eine juristische und politische Neuerung: Die systematische Überprüfung von Bewerbern für kommunale Spitzenämter auf ihre Verfassungstreue, was von Kritikern als „Entzug des passiven Wahlrechts“ durch die Hintertür attackiert wird. Nachdem der niedersächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat, ziehen die lokalen Wahlausschüsse jedenfalls Konsequenzen – und erste Kandidaten wurden offiziell von den Wahlen ausgeschlossen.

Ein Amt als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister ist in Niedersachsen nicht nur ein politisches Mandat, sondern verbindet sich mit dem Status eines Wahlbeamten. Entsprechend streng sind die gesetzlichen Vorgaben zur Treuepflicht gegenüber Staat und Gesellschaft. Dies bekamen im Juli 2026 die ersten prominenten Bewerber zu spüren:

  • Martin Sichert: Der Bundestagsabgeordnete wollte im Landkreis Friesland als Landrat antreten. Der dortige Wahlausschuss lehnte seine Zulassung ab.
  • Reinhild Goes: Die Bewerberin und Angehörige des Bundesvorstands der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ wurde vom Gemeindewahlausschuss in Nörten-Hardenberg einstimmig von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen.

Warum dürfen AfD-Politiker nicht bei der Wahl antreten?

Die Entscheidungen basieren auf dem niedersächsischen Kommunalverfassungs- und Wahlrecht (unter anderem erweitert durch Anpassungen im Frühjahr 2026).

Wer in Niedersachsen Landrat oder Bürgermeister werden möchte, muss nach dem Gesetz die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten (§ 80 NKomVG). Da Hauptverwaltungsbeamte als Beamte auf Zeit staatliches Recht vollziehen, gelten für sie dieselben beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflichten wie für den restlichen öffentlichen Dienst. Durch das neu eingeführte erweiterte Prüfverfahren können die Wahlleitungen bei begründeten Zweifeln Informationen und Einschätzungen des Verfassungsschutzes einholen.

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Umstrittene Äußerungen von AfD-MdB Martin Sichert

Im Fall von Martin Sichert wurden neben der generellen Parteistruktur auch konkrete Aussichten und Social-Media-Aktivitäten herangezogen – wie etwa umstrittene Beiträge und Vergleiche aus den Vorjahren, die nach Ansicht der Prüfer Zweifel an der Verfassungstreue begründen. So macht Sichert zum Beispiel einen Unterschied zwischen deutscher Abstammung und Einbürgerung, will Migranten mit deutschem Pass mutmaßlich nicht als „echte Deutsche“ anerkennen. Außerdem soll er sich im Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit pauschal herabsetzend über den Islam geäußert haben.

Weitere AfD-Kandidaten in Niedersachsen im Visier

Neben den bereits abgelehnten Bewerbern stehen oder standen folgende Personen im Fokus der behördlichen Prüfverfahren für kommunale Spitzenämter in Niedersachsen:

  • Stephan Bothe (AfD-Landesvizechef und Landtagsabgeordneter) – im Landkreis Lüneburg als Landratskandidat im Prüfverfahren.
  • Jessica Schülke (AfD-Landtagsabgeordnete) – mit Kandidaturabsicht für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover.
  • Robert Preuß (AfD-Kreisvorsitzender) – mit Bewerbung um ein Bürgermeisteramt im Landkreis Lüneburg.

„Lex AfD“ vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt?

Seitens der AfD wird das Vorgehen scharf kritisiert; Sprecher sprechen von einer politisch motivierten „Lex AfD“ und einer möglichen Verfälschung der Wahl. Erste Eilanträge der Partei, unter anderem vor dem Verwaltungsgericht Hannover, blieben erfolglos. Die Verfahren und Grundsatzfragen wandern nun weiter an die Obergerichte – und könnten Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet entfalten.

Ob es noch vor dem 13. September zu einer rechtzeitigen Klärung kommt, ist offen. Eine Woche vor der Kommunalwahl findet im benachbarten Sachsen-Anhalt am 6. September die Landtagswahl statt, bei der laut Umfragen eine relative oder sogar absolute Mandatsmehrheit für die AfD im Bereich des Möglichen liegt. Verfechter eines Parteiverbots – auf welchem Weg auch immer – sprechen von „wehrhafter Demokratie“.