Abschaffung der Rente mit 63: Wie ist der aktuelle Stand?

Wird die Rente mit 63 abgeschafft?
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaIn der Union und SPD gibt es erheblichen Widerstand gegen die Reform. Nach den jüngsten Landtagswahlen hat insbesondere die SPD Änderungen angekündigt. Gleichzeitig pochen führende Vertreter der Union weiterhin auf die Umsetzung der Rentenreform.
Was soll bei der Rente mit 63 abgeschafft werden?
Der Begriff „Rente mit 63“ ist inzwischen irreführend. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen.
Tatsächlich liegt das mögliche Eintrittsalter längst nicht mehr generell bei 63 Jahren. Für den Geburtsjahrgang 1961 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen ab dem Jahrgang 1964 gilt ein Alter von 65 Jahren. Die reguläre Altersgrenze liegt für diese Jahrgänge dagegen bei 67 Jahren.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, diesen abschlagsfreien vorzeitigen Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Wer früher in Rente gehen möchte, müsste dann grundsätzlich Abschläge hinnehmen.
Gleichzeitig soll eine neue „Schutzrente“ geschaffen werden. Sie soll Menschen zugutekommen, die lange gearbeitet haben, ihren bisherigen Beruf im rentennahen Alter aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr ausüben können.
Bundesregierung hatte sich zunächst auf Abschaffung festgelegt
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten sich zunächst dafür ausgesprochen, die insgesamt 33 Empfehlungen der Rentenkommission weitgehend als Gesamtpaket umzusetzen.
Dazu gehört auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Arbeitsministerin Bas hat diesen Reformkurs bislang grundsätzlich verteidigt. Gleichzeitig fordert sie Übergangsregelungen und Vertrauensschutz für Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Sie hat dabei auch eine Übergangsphase von rund fünf Jahren als mögliche Orientierung genannt.
Genau an diesem Punkt ist die politische Lage inzwischen allerdings deutlich komplizierter geworden.
Widerstand aus der SPD wird stärker
Innerhalb der SPD gibt es zahlreiche Stimmen, die die Abschaffung entweder ablehnen oder zumindest grundlegend verändern wollen.
Nach den jüngsten Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin forderte die SPD-Spitze eine Überprüfung verschiedener Reformvorhaben der Bundesregierung. Parteichefin Bärbel Bas erklärte, aus den Wahlergebnissen müsse die Koalition den Schluss ziehen, dass viele Menschen mit den geplanten Reformen nicht zufrieden seien. Auch SPD-Chef Lars Klingbeil sprach sich für Änderungen aus.
Klingbeil hat dabei ausdrücklich die Rente nach 45 Versicherungsjahren genannt. Nach Medienberichten erklärte er, an diesem Punkt seien Änderungen notwendig und die SPD werde mit dieser Position in die Gespräche mit der Union gehen.
Zu den deutlichen Kritikern gehört zudem die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. Sie lehnt eine ersatzlose Abschaffung der bestehenden Regelung ab. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte haben sich gegen die bislang geplante Abschaffung ausgesprochen.
Insgesamt hatten sich zuletzt sieben der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gegen die Pläne in ihrer bisherigen Form gestellt.
Auch die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg fordert Änderungen. Angesichts des Strukturwandels insbesondere in der Automobilindustrie will sie für Beschäftigte, die bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben und von Personalabbau betroffen sind, die Möglichkeit eines abschlagsfreien früheren Renteneintritts länger erhalten.
Auch innerhalb der CDU gibt es Widerstand
Die Auseinandersetzung verläuft jedoch nicht einfach zwischen CDU und SPD. Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Positionen.
Besonders deutlich haben sich die CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer aus Sachsen, Mario Voigt aus Thüringen und Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt gegen die ursprünglich geplante Regelung gestellt beziehungsweise substanzielle Änderungen verlangt.
Sie argumentieren unter anderem mit langen Erwerbsbiografien und der besonderen Bedeutung der gesetzlichen Rente in Ostdeutschland. Die drei Landeschefs fordern, die Situation von Menschen stärker zu berücksichtigen, die bereits sehr früh ins Berufsleben eingestiegen sind und jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben.
Die Führung der Unionsfraktion hält dagegen bislang an der Abschaffung fest.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei hatte mehrfach darauf gedrängt, die Empfehlungen der Rentenkommission als Gesamtpaket umzusetzen. Auch der neue stellvertretende Fraktionsvorsitzende Johannes Winkel sprach sich am Mittwochmorgen erneut für die Reform ohne grundlegende Abstriche und damit für die Abschaffung der bisherigen Regelung aus.
Vertrauliches Treffen im Kanzleramt bringt noch keine öffentliche Einigung
Am Dienstagabend, dem 22. September, trafen sich Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Kanzleramt, um über den weiteren Reformkurs zu beraten. Zu den Themen gehörten auch die Renten- und Sozialreformen.
An dem Treffen nahmen unter anderem Kanzleramtschefin Nina Warken, Arbeitsministerin Bärbel Bas und weitere Spitzenpolitiker der Koalition teil. Ergebnisse wurden zunächst nicht veröffentlicht.
Am Mittwochmorgen erklärte Warken, es gebe „keine Absage“ an die angekündigten Reformen. Die Empfehlungen der Rentenkommission seien weiterhin als Gesamtpaket zu betrachten. Gleichzeitig bestätigte auch sie, dass bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren Vertrauensschutz und Übergangsregelungen notwendig seien.
Thorsten Frei erklärte nach Gesprächen innerhalb der Unionsfraktion ebenfalls, einzelne Fragen seien noch offen und müssten ausformuliert werden. Grundlage bleibe jedoch die Verständigung, das Rentenpaket grundsätzlich umzusetzen.
Damit gibt es am Morgen des 23. September noch keine öffentlich bekannte Einigung über die konkrete Zukunft der Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Öffentlicher Widerstand gegen Abschaffung ist groß
Auch in der Bevölkerung stößt die geplante Abschaffung auf deutliche Ablehnung.
Im ZDF-Politbarometer vom August 2026 sprachen sich 75 Prozent der Befragten gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 aus. 20 Prozent befürworteten sie. Befragt wurden zwischen dem 17. und 19. August 1.319 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte in Deutschland telefonisch und online. Die Forschungsgruppe Wahlen bezeichnet die Erhebung als repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung.
Auch Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren die geplante Abschaffung. Sie verweisen insbesondere auf Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen und auf Menschen, die bereits in jungen Jahren mit der Arbeit begonnen haben.
Befürworter der Reform argumentieren dagegen mit den steigenden Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung, dem demografischen Wandel und der Verteilung der Belastungen zwischen den Generationen. Die Rentenkommission geht davon aus, dass eine Abschaffung die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft entlasten könnte. Allein durch Abschläge bei einem stattdessen vorgezogenen Rentenbeginn errechnete die Kommission Einsparungen von rund 430 Millionen Euro pro Jahr des Rentenbezugs und pro Zugangsjahrgang auf Basis der Werte von 2025.
Wie geht es jetzt weiter?
Die politische Auseinandersetzung hat sich in den vergangenen Tagen nochmals verschärft. Während Teile der Union auf eine weitgehend unveränderte Umsetzung des Rentenpakets drängen, fordert die SPD nach den jüngsten Wahlergebnissen Änderungen. Gleichzeitig kommt Widerstand gegen die Abschaffung auch aus CDU-geführten Bundesländern.
Damit steht nicht mehr ausschließlich die Länge einer möglichen Übergangsfrist zur Diskussion. Inzwischen wird innerhalb der Regierungsparteien erneut darüber verhandelt, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren tatsächlich vollständig abgeschafft oder in veränderter Form erhalten werden soll.
Eine endgültige gesetzliche Entscheidung gibt es derzeit nicht. Bis ein Gesetzentwurf vorliegt und Bundestag sowie gegebenenfalls Bundesrat über die Reform entschieden haben, bleibt die bisherige Regelung bestehen.
