Pflicht zur Krankschreibung ab Tag 1: Wie ist der aktuelle Stand?

Ab wann braucht man die Krankschreibung ab Tag 1?
Sina Schuldt/dpaSeit Anfang Juli steht der Plan: Beschäftigte sollen künftig grundsätzlich schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung benötigen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. An den politischen Plänen hält die Koalition fest, bei der gesetzlichen Umsetzung ist bislang aber kein entscheidender Fortschritt öffentlich geworden. Einen konkreten Zeitplan gibt es weiterhin nicht.
Bundesregierung arbeitet weiter an dem Vorhaben
CDU, CSU und SPD hatten die Verschärfung der Krankschreibungsregeln Anfang Juli im Koalitionsausschuss vereinbart. Schon unmittelbar danach machte die Bundesregierung deutlich, dass die konkrete Ausgestaltung noch offen sei.
Am 3. Juli erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius, die Ausgestaltung der Regelung stehe erst noch bevor. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses seien zu diesem Zeitpunkt noch kein Regierungshandeln; die Einzelheiten müssten erst im Gesetzgebungsverfahren ausgearbeitet werden.
Seitdem ist öffentlich nur wenig passiert.
Das Bundesgesundheitsministerium konnte Mitte August auf Anfrage weiterhin keinen konkreten Zeitplan für die Einführung der allgemeinen Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag nennen.
Bas stellte die Regelung Ende August infrage
Neue Bewegung kam Ende August allerdings auf politischer Ebene in die Debatte. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas äußerte Zweifel daran, ob eine generelle Attestpflicht schon ab dem ersten Krankheitstag sinnvoll ist.
Ihre Sorge: Beschäftigte mit einem leichten Infekt könnten dadurch gezwungen sein, frühzeitig eine Arztpraxis aufzusuchen und anschließend womöglich länger krankgeschrieben werden, als sie ohne Arztbesuch ausgefallen wären. Bas betonte zugleich, sie sei „koalitionstreu“, stellte aber Bedingungen an die konkrete Ausgestaltung.
Damit stellte ausgerechnet die Ministerin, deren Ressort für das Entgeltfortzahlungsgesetz zuständig ist, den Nutzen eines zentralen Teils der Koalitionsvereinbarung öffentlich infrage.
Bundesregierung hält trotzdem an der Vereinbarung fest
Ein Rückzug vom Vorhaben folgte daraus bislang nicht.
Am 31. August stellte die Bundesregierung ausdrücklich klar, dass die Vereinbarung des Koalitionsausschusses weiterhin gilt. Danach soll die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag vorgesehen werden.
Gleichzeitig sollen Abweichungen weiterhin möglich sein – etwa durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Regierungssprecher Kornelius sagte dazu, in diesem Rahmen werde nun an einem Gesetzesvorschlag gearbeitet.
Das ist bislang die wichtigste offizielle Aussage zum Fortgang des Vorhabens.
Noch kein klarer Fahrplan für das Gesetz
Damit bleibt der Stand Anfang Oktober ernüchternd: Die Bundesregierung arbeitet nach eigener Aussage an der gesetzlichen Umsetzung, hat bislang aber keinen verbindlichen Zeitplan genannt.
Insbesondere ist weiterhin offen, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird, wann sich das Bundeskabinett damit befassen soll, wann Bundestag und Bundesrat über die Änderungen beraten werden, und zu welchem Zeitpunkt die neuen Regeln in Kraft treten könnten.
Die Bundesregierung selbst formuliert auf ihrer Informationsseite zur telefonischen Krankschreibung lediglich, dass die bisherigen Regeln bis zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen bestehen bleiben. Ein Datum nennt sie nicht.
Kommt die Änderung noch zum 1. Januar 2027?
Dafür gibt es derzeit keine belastbare Grundlage. Ein Inkrafttreten Anfang 2027 wurde von der Bundesregierung bislang weder angekündigt noch bestätigt. Noch Mitte August konnte selbst das Bundesgesundheitsministerium keinen konkreten Zeitplan nennen. Ende August sprach die Bundesregierung weiterhin lediglich davon, dass an einem Gesetzesvorschlag gearbeitet werde.
