Rentenreform 2026: Wie ist der aktuelle Stand?

Kommt die Rentenreform doch erst 2027?
Michael Brandt/dpaDie große Rentenreform der schwarz-roten Bundesregierung lässt länger auf sich warten als ursprünglich geplant. Wie die „Bild“ am Freitag, 9. Oktober 2026, berichtet, soll die Reform bis Ende des Jahres lediglich vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Entscheidung im Bundestag wäre demnach erst für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Der ursprünglich angestrebte Start zum 1. Januar 2027 wäre damit nicht mehr zu halten. Eine offizielle Bestätigung des neuen Zeitplans liegt bislang nicht vor.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte eine umfassende Neuordnung der Altersvorsorge angekündigt. Grundlage dafür sind die Vorschläge der Alterssicherungskommission, die im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat. Union und SPD hatten sich grundsätzlich darauf verständigt, diese umzusetzen. Über wichtige Einzelheiten besteht allerdings weiterhin Uneinigkeit.
Was soll sich bei der Rente ändern?
Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Rente mit 63. Sie ermöglicht besonders langjährig Versicherten nach 45 Versicherungsjahren einen abschlagsfreien Renteneintritt vor der regulären Altersgrenze. Tatsächlich ist der Zugang für jüngere Jahrgänge inzwischen erst später möglich. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Die Rentenkommission empfiehlt, diese abschlagsfreie Möglichkeit abzuschaffen. Hintergrund sind die hohen Kosten und die finanzielle Belastung des Rentensystems. Gleichzeitig sollen Menschen berücksichtigt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können.
Innerhalb der Koalition ist der Vorschlag umstritten. Während Teile der Union die bisherige Regelung stärker begrenzen wollen, sprechen sich Sozialdemokraten dafür aus, langjährig Beschäftigten weiterhin einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge zu ermöglichen.
Auch eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters steht zur Debatte. Nach den Empfehlungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze nach 2031 schrittweise an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Eine konkrete gesetzliche Entscheidung darüber gibt es bislang nicht.
Kommt eine neue Kapitalrente?
Ein weiterer Reformbaustein ist die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente. Sie soll die bisherige umlagefinanzierte Rentenversicherung ergänzen. Anders als heute würde damit ein Teil der Altersvorsorge am Kapitalmarkt angelegt.
Die Kommission schlägt dafür zusätzliche Beiträge von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich die Kosten jeweils zur Hälfte teilen. Die Einführung wäre schrittweise vorgesehen.
Ziel ist es, die Altersvorsorge langfristig auf eine breitere finanzielle Grundlage zu stellen. Offen sind allerdings noch wichtige Fragen zur konkreten Umsetzung, Verwaltung und Finanzierung. Auch dieser Vorschlag ist bisher nicht gesetzlich beschlossen.
Was ist bei der Rente bereits beschlossen?
Unabhängig von der geplanten großen Reform hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen bereits umgesetzt.
Seit Januar 2026 gilt das Rentenpaket 2025. Es sichert das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent. Diese Haltelinie bedeutet allerdings nicht, dass jeder Rentner 48 Prozent seines letzten Gehalts erhält. Das Rentenniveau ist eine rechnerische Größe, die das Verhältnis einer standardisierten Rente zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen beschreibt.
Ebenfalls beschlossen wurde die Ausweitung der Mütterrente. Für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig ebenso bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden wie für später geborene Kinder.
Bereits in Kraft ist außerdem die sogenannte Aktivrente. Beschäftigte, die ihre reguläre Altersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Damit will die Bundesregierung längeres Arbeiten attraktiver machen.
Auch die betriebliche und private Altersvorsorge wurde reformiert. Die neuen Regelungen zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sollen ab Januar 2027 praktisch umgesetzt werden.
Wann kommt die große Rentenreform?
Ein verbindlicher Termin für die Verabschiedung der umfassenden Reform steht derzeit nicht fest. Nach dem jüngsten Bericht wird ein Bundestagsbeschluss erst im Frühjahr 2027 angestrebt.
Bis dahin müssen Union und SPD insbesondere beim Renteneintrittsalter, bei der abschlagsfreien Frührente und bei der Finanzierung der geplanten Kapitalrente eine Einigung erzielen. Auch mögliche Übergangsregelungen und der Schutz bereits erworbener Rentenansprüche müssen konkret geklärt werden.

