Abgabenbelastung
: Zuckersteuer trifft sogar Getränke ohne Zucker

Neue Überraschung von der Regierung: Geht es SPD und CDU/CSU um Gesundheitsförderung oder um Steuermaximierung?
Von
Michael Maier
Stuttgart
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ACHTUNG FOTOMONTAGE: Zuckersteuer soll 2027 eingefuehrt werden. Zuckersteuer auf Softdrinks kommt,Zuckerabgabe. Zuckerhaltige Softdrinks in einem Regal in einem Supermarkt. *** ATTENTION: PHOTO MONTAGE Sugar tax to be introduced in 2027 Sugar tax on soft drinks is coming, sugar levy Sugary soft drinks on a shelf in a supermarket

Dem Staat scheint trotz Rekordeinnahmen das Geld auszugehen: Sogar Coca Cola Zero will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) baldmöglichst besteuern.

IMAGO/Sven Simon
  • Bundesregierung plant eine Zuckersteuer, Einführung früher geplant: bereits 2027 statt 2028.
  • Tarife nach Zuckergehalt gestaffelt, Süßstoffgetränke pauschal mit 26 Cent pro Liter belegt.
  • Auch Light- und Zero-Getränke sowie viele Mischgetränke betroffen – reine Milch und 100% Säfte ausgenommen.
  • Kritiker sehen fehlenden Lenkungseffekt, Einnahmen fließen in den Bundeshaushalt statt zweckgebunden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Diskussion um eine staatliche Abgabe auf zuckerhaltige Getränke schwelt in Deutschland bereits seit Jahren. Nun zeichnet sich eine überraschende Wende ab. Einem aktuellen Konzeptpapier aus dem Bundesfinanzministerium zufolge soll die sogenannte Zuckersteuer nicht nur früher kommen als geplant, nämlich bereits 2027 statt 2028, sondern auch deutlich umfassender ausfallen als bisher angenommen. Die wohl überraschendste Nachricht dabei: Auch zuckerfreie Getränke, die künstliche Süßstoffe enthalten, sollen besteuert werden.

Lesen Sie auch: Wie hoch ist die Zuckersteuer und wann kommt sie? (von Lukas Böhl)

Zuckersteuer – die Tarife im Überblick

Das Finanzministerium plant demnach eine Staffelung der Steuer, die sich primär am Zuckergehalt orientiert, aber eine Pauschale für Süßstoffgetränke vorsieht:

  • Unter 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: Steuerfrei, sofern keine Süßstoffe enthalten sind.
  • Getränke mit künstlichen Süßstoffen wie Zero- und Light-Produkte: pauschal 26 Cent pro Liter.
  • 4,5 bis 7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter.
  • 7 bis 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter.
  • Über 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 38 Cent pro Liter.
  • Getränke mit künstlichen Süßstoffen wie Zero- und Light-Produkte: pauschal 26 Cent pro Liter

Zusätzlich fällt auf diese Steuerbeträge die reguläre Mehrwertsteuer an. Eine Literflasche eines zuckerfreien Erfrischungsgetränks könnte sich somit für den Endverbraucher um rund 31 Cent verteuern.

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Zuckersteuer auch auf Energydrinks und Alkopops

Die Ausweitung der Abgabe betrifft laut Berichten eine Vielzahl von Produktkategorien. Neben klassischen Limonaden und Energy-Drinks sollen auch Säfte, Milchmischgetränke, Eistees, Fertigkaffees und Biermischgetränke unter die Steuer fallen. Reine Milch und hundertprozentige Fruchtsäfte sollen hingegen von der Abgabe ausgenommen bleiben.

Eine weitere Besonderheit betrifft pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Mandeldrinks: Da die Einstiegsschwelle für die Besteuerung auf 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter gesenkt werden soll, könnten auch viele dieser Produkte steuerpflichtig werden. Dies gilt selbst dann, wenn ihnen kein Zucker künstlich zugesetzt wurde, sondern dieser durch den natürlichen Herstellungsprozess der Fermentation entsteht.

Klingbeil ignoriert Empfehlung zur Zuckersteuer

Die Einbeziehung von zuckerfreien Alternativen stößt in der Fachwelt und bei Verbraucherschützern auf Unverständnis. Ursprünglich hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen, eine reine Zuckerabgabe einzuführen. Künstliche Süßstoffe sollten explizit steuerfrei bleiben, um Herstellern und Verbrauchern einen klaren Anreiz zu bieten, auf zuckerfreie Alternativen auszuweichen.

Durch die Besteuerung von Zero- und Light-Getränken wird dieser Lenkungseffekt jedoch abgeschwächt. Kritiker äußern daher den Verdacht, dass bei den aktuellen Plänen von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil weniger gesundheitspolitische Aspekte als vielmehr fiskalische Interessen im Vordergrund stehen. Dafür spricht auch, dass die Einnahmen – die Regierung rechnet für 2027 mit rund 650 Millionen Euro und in den Folgejahren mit jährlich 450 Millionen Euro – nicht zweckgebunden für das Gesundheitssystem eingesetzt werden sollen, sondern direkt in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen.